Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist! Ich schrieb aber bewusst Arbeitstage, denn in Deutschland zählt man ja auch die Arbeitstage ohne Wochenenden.bella_b33 hat geschrieben:Bei uns sinds eher 28 und mehr Urlaubstage, je nach Firma!Zejtnot hat geschrieben:20 Arbeitstage Urlaub - in Deutschland je nach Gewerkschaft 25 bis 30
Urlaubstageberechnung
- Zejtnot
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Urlaubstageberechnung
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- bella_b33
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Re: Feiertage..., österliche
Ja genau, hab da nicht richtig geschautZejtnot hat geschrieben: Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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m1009
Re: Feiertage..., österliche
Mmmmhhhh... bezahlte Tage....Zejtnot hat geschrieben: Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist!
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Re: Feiertage..., österliche
Mein alter Arbeitgeber hat die beantragten Kalendertage immer auf das benachbarte WE ausgeweitet. Wenn ich nur Di bis Do beantragt hätte, wären es drei Tage gewesen. Aber Mo - Fr wurden automatisch auf Mo - So verlängert, Mi - Fr auf Mi - Sa. Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...m1009 hat geschrieben:Mmmmhhhh... bezahlte Tage....Zejtnot hat geschrieben: Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist!, und es zwingt Dich (ausser bei den ersten 14 Tagen) keiner, die WE als Urlaubstage zu nehmen.
Ich rechne bei mir und meinen Mitarbeitern einfach Arbeitstage, das ist ehrlich. Wer will, kann auch 20 mal am Freitag freinehmen.
Ich trenne das Thema ab.
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m1009
Re: Feiertage..., österliche
Nicht unbedingt. Sind Feiertage dazwischen, werden eigentlich 2 Urlaubsantraege gestellt. 1. Antrag bis Feiertag, 2. Antrag ab Feiertag......Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Re: Feiertage..., österliche
Sicher?! (§ 120 Trudovovo Kodeksa!?)Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Offiziell?! Was sagt denn Deine Buchhaltung dazu? (Ihr seid doch wohl eine kleine Firma und unterliegt russischem Gesetz!?)Ich rechne bei mir und meinen Mitarbeitern einfach Arbeitstage, das ist ehrlich. Wer will, kann auch 20 mal am Freitag freinehmen.
Bei uns (recht grosse Firma mit vielen "Verantwortlichen") war so etwas offiziell nie moeglich. Offiziell muss wohl doch stets EIN Teil des Jahresurlaubs, nicht zwingend der erste, mindestens 14 Kalendertage umfassen (§ 125).
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Re: Feiertage..., österliche
Nein, aber so hatte es mir die Buchhalterin meines ersten Arbeitgebers erläutert und in der Firma meiner Frau wird ebenso gerechnet. Wie rechnet Ihr in diesem Fall?Nikolaus hat geschrieben:Sicher?! (§ 120 Trudovovo Kodeksa!?)Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Da eine solche flexible Regelung im Interesse der Arbeitnehmer ist, findet sich recht einfach eine Lösung, die sowohl die Wünsche des Gesetzgebers als auch die Wünsche des Arbeitnehmers erfüllt.Nikolaus hat geschrieben:Offiziell?! Was sagt denn Deine Buchhaltung dazu? (Ihr seid doch wohl eine kleine Firma und unterliegt russischem Gesetz!?)Ich rechne bei mir und meinen Mitarbeitern einfach Arbeitstage, das ist ehrlich. Wer will, kann auch 20 mal am Freitag freinehmen.
Bei uns (recht grosse Firma mit vielen "Verantwortlichen") war so etwas offiziell nie moeglich. Offiziell muss wohl doch stets EIN Teil des Jahresurlaubs, nicht zwingend der erste, mindestens 14 Kalendertage umfassen (§ 125).
Ich halte es sowieso für großen Blödsinn, dass man bereits im Dezember einen Urlaubsplan festlegen muss. Jede Änderung muss dann vom Arbeitnehmer beantragt werden und vom Direktor per Prikas bestätigt werden - was soll diese unglaubliche Bürokratie? Wir leben doch nicht mehr in der CCCP, wo man im Herbst des Vorjahres seinen Platz im Sanatorium auf der Krim zugewiesen bekam?!
Na das ist ja genauso albern - wie kommt man dann auf diese 14 Tage am Stück?! Dies zeigt noch mehr, dass diese "28 Kalendertage" wirklich Stuss sind! Für das Wochenende reicht man Urlaub ein, für Feiertage nicht. Werden verkürzte Werktage am Tag vor Feiertagen auch noch irgendwie berücksichtigt?m1009 hat geschrieben:Nicht unbedingt. Sind Feiertage dazwischen, werden eigentlich 2 Urlaubsantraege gestellt. 1. Antrag bis Feiertag, 2. Antrag ab Feiertag......Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
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m1009
Re: Feiertage..., österliche
Das diese Regelung Stuss ist, da geb ich Dir 120% Recht....Zejtnot hat geschrieben:Dies zeigt noch mehr, dass diese "28 Kalendertage" wirklich Stuss sind!
OT:
Noch mehr Stuss gefaellig?
Schon mal was von einer "Verbrauchsnorm" fuer Firmen KFZ gehoert?
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Re: Feiertage..., österliche
Erzähl mal!m1009 hat geschrieben:Noch mehr Stuss gefaellig?
Schon mal was von einer "Verbrauchsnorm" fuer Firmen KFZ gehoert?
Re: Feiertage..., österliche
Soweit ich weiss (mich betrifft es ja nicht unmittelbar, ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und auch keine Personalverantwortung mehr fuer russische Mitarbeiter), exakt nach Gesetz (s. oben). Wenn Du Personalverantwortung traegst, solltest Du es besser mal lesen... Es gibt da etliche Passagen, die ggf. Deine Firma viel Geld kosten koennen und Dich sehr viel Aerger...Zejtnot hat geschrieben:Nein, aber so hatte es mir die Buchhalterin meines ersten Arbeitgebers erläutert und in der Firma meiner Frau wird ebenso gerechnet. Wie rechnet Ihr in diesem Fall?Nikolaus hat geschrieben:Sicher?! (§ 120 Trudovovo Kodeksa!?)
Hm, das stimmt nur in normalen Umstaenden, meine ich. Bei Arbeitsunfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung in dem "getricksten" Zeitraum aendern sich die Interessen des Arbeitnehmers natuerlich blitzschnell ...Da eine solche flexible Regelung im Interesse der Arbeitnehmer ist, findet sich recht einfach eine Lösung, die sowohl die Wünsche des Gesetzgebers als auch die Wünsche des Arbeitnehmers erfüllt.![]()
Ach, das ist in vielen grossen deutschen Firmen sehr aehnlich.Ich halte es sowieso für großen Blödsinn, dass man bereits im Dezember einen Urlaubsplan festlegen muss.
