ich habe schon verschiedene Foren zum beschriebenen Thema durchgelesen, doch recht schlau bin ich noch nicht geworden.
Kurz zu unserer Situation: Ich bin Deutscher, seit acht Jahren in Kiew wohnhaft und meine Frau ist Ukrainerin. Ich arbeite derzeit in einem Projekt der EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung). Das Ganze läuft natürlich wie bei allen europäischen Projekten über die Schiene der Selbständigkeit. Im September erwarten wir unser Kleines. )))
Nun habe ich auch das Elterngeldgesetz gelesen und dort heißt es, daß wenn man für eine übernationale Organisation tätig ist, auch Elterngeld gewährt werden kann.
Also m.E. ist die EBRD eine übernationale Organisation und ich bin für diese - wenn auch auf selbständiger Basis - tätig. Das Kindergeld sollte dann analog gewährt werden.
Was meint Ihr? Vielleicht gibt es Erfahrungen und Tipps um alles von anfang an richtig aufzubereiten, daß die Sachbearbeiter nur noch zustimmen brauchen
Welche Elterngeldstelle ist in dem selbständigen fall der übernationalen Organisation zuständig? Mit dem Kindergeld verhält es sich dann analog?
Im voraus besten Dank!



