Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, einen gewissen Geldbetrag zur Sicherung bei der Ausslanderbehörde zu Hinterlegen. Währe das nicht möglich, dann hätten die Deutschen Ausländerbehörden sicher massige Klagen vor dem EU Gerichtshof, das käme einer Diskriminierung gleich 8)Zeppelin hat geschrieben:Und genau diese Nachweise kann man als Harz IV-Empfänger oder sonstiger Geringverdiener schlecht in ausreichender Höhe erbringen.
Gruss
wolf



