nach langer Recherche in dem Forum, bin ich doch nicht fündig geworden, deswegen poste ich es hier.
Ich gehe demnächst mit meiner Familie für 3 Jahre als Delegate nach Moskau. Nach langem Überlegen haben wir uns entschlossen auch unser Auto mitzunehmen (trotz aller Schikanen). Das Auto wollen wir auch selbst Fahren. Soweit ich es verstanden habe, gibt es für mich die Möglichkeit das Auto mit den deutschen Kennzeichen und Zollfrei in Russland zu fahren (Auto bleibt in D zugelassen und versichert). Wenn es wirklich so ist, dann würden wir von dieser Möglichkeit auch vorerst Gebrauch machen. Später (in 2-3 Monaten, wenn sich der Umzugsstress gelegt hat) würde ich den Wagen in Russland verzollen und auf meine Frau (=russ. Staatsbürgerin) zulassen, weil wir es definitiv nicht zurück nach D mitnehmen werden.
Frage 1) Ist das, was ich gerade beschrieben habe überhaupt möglich?
Leider ist es mir nicht möglich das Auto selbst nach Russland zu überführen, deswegen habe ich mir folgendes überlegt:
Das Auto wird mit der Fähre nach St. Petersburg durch meinen Bekannten gebracht (ist wohl die beste und die unproblematische Möglichkeit, auch wenn nicht unbedingt die billigste). In SPB würde ich das Auto abholen und nach Moskau selbst fahren.
Frage 2) Es gibt da ja diese Vollmacht-Geschichte. Wird eine benötigt, wenn ich das Auto quasi an der Grenze direkt von der Fähre selbst abhole oder muss sie der Fahrzeugüberführer schon dabei haben um das Auto formal nach Russland einzuführen?
Frage 3) Kann ich "das Einführen" im Hafenzoll im SPB auch selber machen (bin ja geographisch vor Ort) oder ist dies nicht möglich.
Frage 4) Frage zum Ablauf in SPB: Es muss dort ja bestimmt irgendeinen Antrag für die temporäre Einführung des Wagens nach Russland gestellt werden. Vermutlich muss dies auch der KFZ-Überführer machen (wenn Frage 3 nich positiv beantwortet werden kann). Heißt es nun, dass diese Einfuhrerlaubnis nur solange gelten wird, wie das Visum des KFZ-Überführers? Gibt es eine Möglichkeit diese dann zu verlängern bzw. die Gültigkeitsdauer an mein Visum zu koppeln (3 Jahre Arbeitsvisum)? Bekommt der Überführer keinen Ärger bei der Ausreise aus RUS (Flug), weil er mit dem Auto reingekommen ist, aber ohne Auto raus will, ohne dabei Zoll zu bezahlen?
Frage 5) Bei welcher Behörde komme ich überhaupt ins Spiel als der eigentliche Fahrzeughalter, Zoll in SPB direkt im Hafen? Zoll in Moskau an meinem Wohnort? Sonst irgendwo?
Ich weiß, mein Fall ist nicht gerade einfach, aber vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht, die in ähnliche Richtung gehen.
Besten Dank und frohes Posten!


