Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersburg

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reddimon
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Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersburg

Beitrag von reddimon »

Hallo Allerseits,
nach langer Recherche in dem Forum, bin ich doch nicht fündig geworden, deswegen poste ich es hier.
Ich gehe demnächst mit meiner Familie für 3 Jahre als Delegate nach Moskau. Nach langem Überlegen haben wir uns entschlossen auch unser Auto mitzunehmen (trotz aller Schikanen). Das Auto wollen wir auch selbst Fahren. Soweit ich es verstanden habe, gibt es für mich die Möglichkeit das Auto mit den deutschen Kennzeichen und Zollfrei in Russland zu fahren (Auto bleibt in D zugelassen und versichert). Wenn es wirklich so ist, dann würden wir von dieser Möglichkeit auch vorerst Gebrauch machen. Später (in 2-3 Monaten, wenn sich der Umzugsstress gelegt hat) würde ich den Wagen in Russland verzollen und auf meine Frau (=russ. Staatsbürgerin) zulassen, weil wir es definitiv nicht zurück nach D mitnehmen werden.
Frage 1) Ist das, was ich gerade beschrieben habe überhaupt möglich?

Leider ist es mir nicht möglich das Auto selbst nach Russland zu überführen, deswegen habe ich mir folgendes überlegt:
Das Auto wird mit der Fähre nach St. Petersburg durch meinen Bekannten gebracht (ist wohl die beste und die unproblematische Möglichkeit, auch wenn nicht unbedingt die billigste). In SPB würde ich das Auto abholen und nach Moskau selbst fahren.
Frage 2) Es gibt da ja diese Vollmacht-Geschichte. Wird eine benötigt, wenn ich das Auto quasi an der Grenze direkt von der Fähre selbst abhole oder muss sie der Fahrzeugüberführer schon dabei haben um das Auto formal nach Russland einzuführen?
Frage 3) Kann ich "das Einführen" im Hafenzoll im SPB auch selber machen (bin ja geographisch vor Ort) oder ist dies nicht möglich.
Frage 4) Frage zum Ablauf in SPB: Es muss dort ja bestimmt irgendeinen Antrag für die temporäre Einführung des Wagens nach Russland gestellt werden. Vermutlich muss dies auch der KFZ-Überführer machen (wenn Frage 3 nich positiv beantwortet werden kann). Heißt es nun, dass diese Einfuhrerlaubnis nur solange gelten wird, wie das Visum des KFZ-Überführers? Gibt es eine Möglichkeit diese dann zu verlängern bzw. die Gültigkeitsdauer an mein Visum zu koppeln (3 Jahre Arbeitsvisum)? Bekommt der Überführer keinen Ärger bei der Ausreise aus RUS (Flug), weil er mit dem Auto reingekommen ist, aber ohne Auto raus will, ohne dabei Zoll zu bezahlen?
Frage 5) Bei welcher Behörde komme ich überhaupt ins Spiel als der eigentliche Fahrzeughalter, Zoll in SPB direkt im Hafen? Zoll in Moskau an meinem Wohnort? Sonst irgendwo?

Ich weiß, mein Fall ist nicht gerade einfach, aber vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht, die in ähnliche Richtung gehen.

Besten Dank und frohes Posten! :)
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fromrussia
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Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von fromrussia »

oh wh, soviele Fragen. Na ich will mal versuchen mein Wissen beizusteuern (keine Gewähr für Richtigkeit)

zu 1.) Welche Schikanen ? Bin seit 1996 mit dem Auto nach RUS gefahren. Fahrstrecke immer Rostock - Helsinki - Vyborg - Novgorod - Tver. Das war ab und zu nervig aber Schikanen? Und in letzter Zeit hat sich das seeeehr gebessert. Niemand hat einen Aufstand gemacht als ich das Visum und die Einfuhr auf Grund einer notwendigen Motorreparatur einmal um 5 Tage überschritten hatte, ok, musste eine "Strafe" von 40 Euro zahlen, aber das war es.
Das Auto wollen wir auch selbst fahren
"Wir" ? Normalerweise darf es nur der im Fahrzeugschein und in der Einfuhrbescheinigung Eingetragene fahren. Nicht einmal die Ehefrau darf das Auto fahren wenn der Eigentümer nicht daneben sitzt.
Soweit ich es verstanden habe, gibt es für mich die Möglichkeit das Auto mit den deutschen Kennzeichen und Zollfrei in Russland zu fahren (Auto bleibt in D zugelassen und versichert).
Stimmt, jedenfalls bei mir aber ich war immer für max. ein Jahr dort und mußte die Einfuhrbescheinigung beim örtlichen Zoll verlängern (max. auf Länge des Visums). Das war sehr nervig in Tver und in 20 Minuten erledigt in Petrosavodsk.
Später (in 2-3 Monaten, wenn sich der Umzugsstress gelegt hat) würde ich den Wagen in Russland verzollen und auf meine Frau (=russ. Staatsbürgerin) zulassen, weil wir es definitiv nicht zurück nach D mitnehmen werden.
Das sollte man sich gut überlegen, der Einfuhrzoll kann sehr heftig sein. Mein Auto, ein Ford Explorer Bj. 07.1997 war nach russischer Sicht noch rund 11.000 US-$ wert (in Deutschland mal gerade noch rund 3.000 Euro). Die Einfuhr hätte (schlagt mich falls ich was Falsches sage) nochmals rund 4.000 Euro kosten sollen - nein danke. Also VORHER GENAU erkundigen. Vielleicht mal bei einer Spedition nachfragen ob die das Auto transportieren können.
Frage 1) Ist das, was ich gerade beschrieben habe überhaupt möglich?
Wie gesagt - im Prinzip ja, aber das mit dem Überführen durch Dritte ?? Halte ich für keine gute Idee. Schon wegen seiner Ausreise später.
Frage 2) Es gibt da ja diese Vollmacht-Geschichte. Wird eine benötigt, wenn ich das Auto quasi an der Grenze direkt von der Fähre selbst abhole oder muss sie der Fahrzeugüberführer schon dabei haben um das Auto formal nach Russland einzuführen?
Ehrlich gesagt, keine Ahnung aber ich vermute der Fahrzeugführer muss sie schon dabei haben.
Frage 4) Frage zum Ablauf in SPB: Es muss dort ja bestimmt irgendeinen Antrag für die temporäre Einführung des Wagens nach Russland gestellt werden. Vermutlich muss dies auch der KFZ-Überführer machen.
genau, das Auto wird in die Zollerklärung eingetragen.
Heißt es nun, dass diese Einfuhrerlaubnis nur solange gelten wird, wie das Visum des KFZ-Überführers?
Ich denke ja. Und da steht das Kfz. Ich hab nicht den geringsten Schimmer wie man beim Zoll im Inland (Russland) mit den eigenen Papieren nachweisen will dass man das Fahrzeug zu recht besitzt wenn es in keinem der eigenen Papiere vermerkt ist.
Gibt es eine Möglichkeit diese dann zu verlängern bzw. die Gültigkeitsdauer an mein Visum zu koppeln (3 Jahre Arbeitsvisum)?
Im Prinzip kann man das verlängern und bei mir (ich hatte ein 1-Jahres-Visum) hatte ich im Prinzip auch ein Jahr Ruhe. Aber wenn ich nach Finnland fuhr dann nahm man mir die Zollerklärung wieder ab und mit der neuen Zollerklärung durfte ich dann zum Verlängern beim örtlichen Zoll in Petrosavodsk antanzen. Das war ein 20-Minuten-Akt, aber vielleicht auch nur deshalb weil ich mein Visum mit Hilfe der Regierung von Karelien hatte.
Bekommt der Überführer keinen Ärger bei der Ausreise aus RUS (Flug), weil er mit dem Auto reingekommen ist, aber ohne Auto raus will, ohne dabei Zoll zu bezahlen?
Steht mal zu vermuten.
Frage 5) Bei welcher Behörde komme ich überhaupt ins Spiel als der eigentliche Fahrzeughalter, Zoll in SPB direkt im Hafen? Zoll in Moskau an meinem Wohnort? Sonst irgendwo?
Spätestens beim Zoll in Moskau. Aber der wird fragen wie das Fahrzeug ins Land kam.

Mein Vorschlag, fragen ob das mittels Spedition geht, die haben auch die Erfahrung.

Alternativ: Kurzurlaub von Moskau. Nach Deutschland fahren / fliegen, Auto nehmen, nach Rostock fahren, mittels der Tallink-Silja Linie nach Helsinki. http://www.tallinksilja.com/de/. Von dort über Vaalima / Torfyanovka und Vyborg die M10 entlang nach Moskau (ich nehme mir immer 2 Tage Zeit). Dann steht das Auto in der Zollerklärung und beim "endgültigen Einführen" gibt es weniger Stress.

Alternativ: Fahrzeug wir beschrieben nach Helsinki bringen lassen, dann selbst in Helsinki abholen und dann über die Grenze.

P.S. grüne Versicherungskarte nicht vergessen und VOR der Abreise prüfen ob Russland von der Versicherung in der grünen Karte mitumfaßt wird. Viele "Billig-Billig-Versicherungen" machen das nicht (bei mir war das die VHV24 (???) so daß ich schnell wieder zu meiner alten Versicherung zurück bin.

Ach ja, und die VIN (Fahrgestellnummer sollte GUT sichtbar sein). Danke für den Hinweis.

Just my 2 cents. Hoffe es hilft.
Zuletzt geändert von fromrussia am 03 Sep 2011, 12:14, insgesamt 2-mal geändert.
Die Härte des russischen Gesetzes wird dadurch ausgeglichen dass man es nicht unbedingt befolgen muss - Saltikov-Shshedrin
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zimdriver
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Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von zimdriver »

Bin gerade wieder mit meinem deutschen Auto eingereist.
Es gibt nur noch eine Zollerklärung mit allerlei Stempel drauf, die als Beleg für die Einfuhr des Autos gilt. In Lappeenranta bekam ich gar einen Aufkleber mit einem schwarz- weiss- Muster mit den Daten auf die Zollerklärung.
Das Auto muss innerhalb von 3 Monaten entweder eingeführt (verzollt und zugelassen) oder auf 365 Tage befristete Einfuhr verlängert werden. Letzteres werde ich wieder tun und dann innerhalb des kommenden Jahres eben mal wieder das Land verlassen.
Wenn du das Auto in Russland zulassen willst, dann erkundige dich eingehend nach den Gebühren (unter 3, 3-5, älter als 5 Jahre; Hubraum) und Schadstoffklasse. Unter Euro 4 ist nichts mehr.
Soviel ich weiss, deshalb kann ich mich nur anschliessen, darf nur der Einführende das Auto auch fahren, wenn es befristet ist. Ich musste einen Stempel unterschreiben, wonach ich das Auto weder verkaufe noch an andere Fahrer vergeben werde.

Meine Schlussfolgerung: Entweder ihr nehmt das Auto selbst mit auf befristete Einfuhr und lasst es mit deutschem Kennzeichen, wie es ist, oder es wird abgemeldet in Deutschland und nach Russland exportiert, egal durch wen.
m1009

Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von m1009 »

Gefuehlte 20 mal hatten wir das/die Themen bestimmt schon... :D

Wie zimdriver schon schrieb, einführen lassen und dann selbst in der RF fahren... NEIN... Auch nicht mit Vollmacht.

Wenn dan Auto eingeführt werden soll (Fahrzeug hat noch Deutsche Kennzeichen), müssen Halter und "Einführender" :D perönlich am Zoll vorstellig werden, idealerweise handelt es sich um ein und die selbe Person... 8)

Wird das Fahrzeug mit deutschen (roten) Ausfuhrkennzeichen oder gelben Kurzeitkennzeichen eingeführt, wird bei der Einreise in die RF eine Kaution fällig, die sofort und in Bar an der Grenze zu entrichten ist.

Ansonsten, wie schon geschrieben, VORHER erkundigen, am besten noch mit VIN zum zuständigen Zollamt, um zu prüefen, was das ganze kostet, obs Probleme mit der VIN gibt (Baudatum, NICHT die deutsche EZ, ist grad bei älteren Fahrzeugen manchmal der Knackpunkt).
reddimon
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Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von reddimon »

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Also, ich habe mir natürlich schon dazu Gedanken gemacht, ob sich das Ganze lohnt.
Es ist ein 3,5 Jahre alter 3er BMW. Ich habe schon mal durchgerechnet, was seine Zulassung in Russland kosten würde (incl. Zoll). Es ist zwar über 5k EUR alleine fürs Zoll, aber bei den Preisen in RUS für gebrauchte BMWs aus D scheint es sich immernoch zu lohnen, zumindest bei unserer Auto-Ausstattung (sie ist in unserem Fall Top)!
Würde ich ihn direkt nach der Einfuhr und Verzollung verkaufen, mache ich sogar ein Paar hundert Euronen Gewinn. Ist aber nicht Sinn der Sache. Wir wollen ihn schon selbst fahren, weil er uns, na wie soll ich es sagen, "ans Herz gewachsen ist". :) Euro 4 ist er auch - also zulassungsfähig.
Ok. Wenn meine Frau den Wagen mit dem D-Kennzeichen nicht fahren darf (ist mir zwar nicht neu, aber ich hatte gehofft, dass es einen Weg gibt die Regelung zu umgehen, wie es oft in Russland der Fall ist:)), dann müssen wir ihn halt schneller in Moskau zulassen, 1-2 Monate bin ich dann der alleinige Fahrer (hat auch seine Vorteile ;)).

Gut, das Hauptproblem ist ja nicht, das Auto in Russland zu zulassen oder auch mit D-Zulassung zu fahren, sondern es richtig durch die Grenze zu bringen.
Nehmen wir mal an, eine Person fährt nach Russland (z.B. in den Urlaub) mit einem in D zugelassenem Auto und der "Grünen Karte", was ihm nicht gehört (z.B. der Sohn fährt den Wagen, der auf den Vater zugelassen ist) und hat eine vom Fahrzeughalter (also von dem Vater) eine Vollmacht. Kann mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich ist, oder etwa doch?
Danach übergibt diese Person den Wagen in Russland dem Fahrzeughalter (also dem Vater, der, sagen wir mal, per Flugzeug eingereist ist). Eventuell oder sogar wahrscheinlich muss man für diese Übergabe irgendeine russische Behörde aufsuchen (Zoll, ГИБДД o.ä.), was ja ok ist. Nach erfolgter Übergabe ist der Fahrzeugüberführer (der Sohn) aus dem Spiel und was danach mit dem Auto passiert, ist allein die Sache des Fahrzeughalters (des Vaters).
Das wäre doch genau die gleiche Konstellation, wie ich es machen will (ich denke die Verwandschaftsbeziehung zw. KFZ-Überführer und KFZ-Halter spielt eher untergeordnete Rolle).
Habe ich hier etwa einen Denkfehler?

@fromrussia: warum denn Helsinki, wenn es auch nach St. Petersburg geht? http://www.skandinavienreisen.de/finnla ... rsburg.htm
@Zimdriver: was ich nicht ganz verstehe ist, warum es einfacher sein soll, das Auto abgemeldet nach Russland zu exportieren?
m1009 hat geschrieben:Gefuehlte 20 mal hatten wir das/die Themen bestimmt schon... :D
naja, so einen Spezialfall bestimmt nicht. Außerdem ändert sich die Gesetzgebung ständig.
m1009 hat geschrieben: Wenn dan Auto eingeführt werden soll (Fahrzeug hat noch Deutsche Kennzeichen), müssen Halter und "Einführender" :D perönlich am Zoll vorstellig werden, idealerweise handelt es sich um ein und die selbe Person... 8)
Wenn damit alles geklärt ist, dann ist es doch in Ordnung. Dann gehen wir halt mit dem Überführer zusammen zum Zoll und machen die nötigen Papiere, die besagen, dass das Auto wieder meins ist, auch in Russland :D
m1009

Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von m1009 »

reddimon hat geschrieben:naja, so einen Spezialfall bestimmt nicht.
Bist nicht der erste und nicht der letzte Auslaender, der sein Fahrzeug mit nach Russland nehmen will, glaub mir.... :lol:
reddimon hat geschrieben:...
Es ist ein 3,5 Jahre alter 3er BMW. ....
Der liegt genau in der "Mitte", gute Wahl... :D
Ok. Wenn meine Frau den Wagen mit dem D-Kennzeichen nicht fahren darf (ist mir zwar nicht neu, aber ich hatte gehofft, dass es einen Weg gibt die Regelung zu umgehen, wie es oft in Russland der Fall ist:))
Ist leider so. Kein Weg.

Eventuell oder sogar wahrscheinlich muss man für diese Übergabe irgendeine russische Behörde aufsuchen (Zoll, ГИБДД o.ä.), was ja ok ist. Nach erfolgter Übergabe ist der Fahrzeugüberführer (der Sohn) aus dem Spiel und was danach mit dem Auto passiert, ist allein die Sache des Fahrzeughalters (des Vaters).
Die russ. Behörde heist Zoll.... 8) . Und die Übergabe nennt sich hier in Russland "Einfuhr eines Kfz".... Wenn Zoll und alle Gebühren entrichtet sind, dann kannst loslegen. Vergess nicht, Dein Pass muss ins russische Übersetzt und beglaubigt sein.

Ablauf ist i.d.R. Einreise - Broker - Expertise (Schau bitte vorher, ob die eingeschlagene VIN ÜBERALL deutlich sichtbar ist, Motornummer vorhanden und vollsändig lesbar ist!!) - Zollerklärung - Einfuhr.

Dauer der Prozedur, 2 bis 3 Tage.
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Norbert
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Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von Norbert »

Reddimon, diese Fragen hatten wir wirklich schon sehr häufig hier, die Gesetze haben sich seit langem nicht geändert - und vor allem die "Haken an der Sache" waren vollkommen identisch. Aber kein Problem, ein Forum ist ja zum Erfahrungsaustausch.
reddimon hat geschrieben:Nehmen wir mal an, eine Person fährt nach Russland (z.B. in den Urlaub) mit einem in D zugelassenem Auto und der "Grünen Karte", was ihm nicht gehört (z.B. der Sohn fährt den Wagen, der auf den Vater zugelassen ist) und hat eine vom Fahrzeughalter (also von dem Vater) eine Vollmacht. Kann mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich ist, oder etwa doch?
Meine Meinung: Das geht, wenn bis zur ordentlichen Anmeldung in Russland nur dieser Fahrer das Auto bewegt. Ferner - und hier fehlt mir nun die Praxiserfahrung - muss er sicher auch bei den ganzen Zollformalitäten mit dabei sein, denn für Russland ist er ja derjenige, der das Auto eingeführt hat.

Ich würde dem Fahrer auch sicherheitshalber eine russischsprachige Vollmacht mitgeben - wie auch immer ihr das bezweckt. (Da die Vollmacht für das Fahren eines Autos jedoch nicht notariell beglaubigt sein muss, sollte das gehen.)
m1009

Re: Auto Einführen (lassen) mit der Fähre nach St. Petersbur

Beitrag von m1009 »

Norbert hat geschrieben: muss er sicher auch bei den ganzen Zollformalitäten mit dabei sein, denn für Russland ist er ja derjenige, der das Auto eingeführt hat.
Was auch in seinen Interesse ist, weil ER und kein anderer, fuer ordnungsgemaessen Verlauf der Einfuhr verantwortlich ist.
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