Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

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m1009

Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von m1009 »

Hatte auch nie Probleme mit Übersetzung. Na ja, an wen man halt gerät...
Ich geb immer nur die Karte. Uebersetzung, wenn gewuenscht, hinterher....
Jochen
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von Jochen »

Ich machs anders: ich hab alles akkurat in der dicken Mappe, jedes Blatt extra noch in Schutzfolie :D

Das schiebe ich ihm dann dezent durchs Fenster und in der Regel bittet er nur um die Vollmacht :lol:
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
m1009

Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von m1009 »

Jochen hat geschrieben:Ich machs anders: ich hab alles akkurat in der dicken Mappe, jedes Blatt extra noch in Schutzfolie :D
genau wie bei mir.... :lol: ... Versicherung, Vollmacht, Uebersetzungen, Gruene Karte.... :-P ...
Jochen
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von Jochen »

Alles akkurat in der Mappe, mit Klarsichtfolie und Aktenhefter :lol:

Ja, auf die Deutschen ist Verlass, bei denen sind die Papiere immer in Ordnung! :lol:

Ist ja auch das Wichtigste in diesem Land!Die Papiere müssen in Ordnung sein :lol:
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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bella_b33
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von bella_b33 »

Ich hab da so ein kleines Taschenbüchlein mit Klarsichtfolien für. Der Zwang zum Mitführen der Papiere in RU geht mir so schon auf den Leim.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Daten-Salat
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von Daten-Salat »

Jochen hat geschrieben:I... in der Regel bittet er nur um die Vollmacht :lol:


Vollmacht wofür, bitte? (Entschuldigung, wenn ich nochmal doof nachfrage)

Übrigens, wie sagte schon der 'Hauptmann von Köpenick' (Zuckmayer):
"Ein Mensch ohne Papiere ist kein Mensch."

Grüßle:
Armin
m1009

Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von m1009 »

Daten-Salat hat geschrieben: Vollmacht wofür, bitte?
Erlaubnis vom Halter zum Lenken des jeweiligen Kfz. In russischer Sprache, ist das Kfz aus dem Ausland, bitte beglaubigen lassen.
Jochen
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von Jochen »

Daten-Salat hat geschrieben: Vollmacht wofür, bitte? (Entschuldigung, wenn ich nochmal doof nachfrage)
Ist ein Firmenfahrzeug! Ich als GF stelle mir eine Vollmacht zum fahren aus. Das ist Russland! 8)

Einmal meinte der Cop bei der Kontrolle, als er all die Papiere sah: melde doch den Wagen auf privat an, ist doch einfacher für dich...

:lol:
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von Daten-Salat »

Danke, Jochen und M1009,

bei unserer Alpina-Gruppe (die jetzt leider auf neun Autos geschrumpft ist), sind die Halter immer als Fahrer oder Beifahrer(in) an Bord. Also ist die Vollmacht entbehrlich.

OT:
Im Moment grübeln wir gerade darüber, wie die Selbständigen unter uns ihr Einkommen für den Visumsantrag nachweisen sollen. Die haben ja keinen Chef, der Ihnen irgendwas bescheinigt; aber den Einkommensteuerbescheid möchten sie auch lieber nicht aus der Hand geben ...

Schönes Wochenende!

Armin
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zimdriver
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Re: Keine Strafen ohne Russischkenntnisse?

Beitrag von zimdriver »

Daten-Salat hat geschrieben:..... aber den Einkommensteuerbescheid möchten sie auch lieber nicht aus der Hand geben ...
Schönes Wochenende!
Armin
... das wird´s wohl werden. Sie können natürlich auch versuchen, mit ihrer Gewerbeanmeldung/ HR- Auszug ohne ESt- Bescheid das Visum zu erhalten. Die Agentur weiss sicher Rat.
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