Euer Kind hat "automatisch" die russische Staatsbürgerschaft, weil ihr beide die russische Staatsbürgerschaft habt - das ist nach russischem und auch nach deutschem Recht so, weil es nach der Abstammung geht (wer die Eltern sind) und nicht nach dem Territorium (wo das Kind geboren ist). Dazu gibt es die
Möglichkeit (nicht die Verpflichtung), dass das Kind auch (als zweite) die deutsche Staatsbügerschaft erhalten
kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden und wenn ihr das möchtet. Keiner zwingt euch, das ist nur ein Angebot. Außerdem bin ich gar nicht sicher, dass ihr diese Bedingungen erfüllt:
Ein Kind ausländischer Eltern erhält durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
- freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger oder gleichgestellte Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder
- als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis hat auf Grund des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder
- eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten eingetragen.
Wenn ihr nicht in Deutschland bleiben möchtet, sondern auf jeden Fall bald nach Russland zurückkehrt, habt ihr vielleicht weniger Papierkram, wenn ihr für das Kind einfach nur die russische Staatsbürgerschaft nehmt, denn die wollt und bekommt ihr ja auf jeden Fall. Dafür müsst ihr eine Apostille auf die deutsche Geburtsurkunde machen und sie übersetzen lassen, die Übersetzung muss beglaubigt werden - welche Unterlagen ihr sonst noch braucht, müsst ihr bei dem für euch zuständigen russischen Konsulat erfragen. Euer Kind bekommt den gleichen Aufenthaltsstatus wie ihr selbst habt, wenn es nur die russische Staatsbürgerschaft hat. Das erledigt die Ausländerbehörde. Wenn es auch die deutsche bekommt, braucht es kein Visum, aber dann solltet ihr auch einen deutschen Pass machen lassen.
Ihr müsst auch keine Angst haben, dass ihr Nachteile in Russland haben werdet, wenn euer Kind - neben der russischen - auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, denn:
Статья 6. Двойное гражданство
[Закон "О гражданстве РФ"][Глава I][Статья 6]
1. Гражданин Российской Федерации, имеющий также иное гражданство, рассматривается Российской Федерацией только как гражданин Российской Федерации, за исключением случаев, предусмотренных международным договором Российской Федерации или федеральным законом.
2. Приобретение гражданином Российской Федерации иного гражданства не влечет за собой прекращение гражданства Российской Федерации.
Du erntest, was du säst.