Nikolaus hat geschrieben:
Aber gelesen hast Du wohl doch nicht, was Putin hierzu auf verschiedenen Pressekonferenzen gesagt hat?!
Ich bin weder bei einer Nachrichtenagentur noch in der Pressestelle des Kreml beschäftigt oder für solche tätig. Das mag bei Dir anders sein. Ich bilde mir meine Meinung daher aus dem was die Presse schreibt. Ich kann mich insofern nicht erinnern, dass Putinmit Äußerungen vor oder nach dem Prozess dahingehend zitiert worden wäre, auch nur annährend einen Standpunkt einzunehmen wie ich ihn z.B. oben gefordert habe (und wie er, was Putin ja weiß, dem westlichen Bild eines Rechtsstaates entspricht). Du selbst zitierst ja auch nicht solche Ausführungen sondern versuchst mit (vermeintlichem) Herrschaftswissen zu punkten. Damit holst Du allerdings niemandem hinter dem Ofen vor. Wenn Du Pressekonferenzen miterlebt hast ,bei denen Putin sich derart klar pro Gewaltenteilung und freier Richterschaft geäußert haben soll wäre es nett, wenn Du davon berichten oder, noch besser, zitieren könntest.
Ich bin kein Fan, halte ihn aber fuer einen "normalen" gemaessigten Politiker, nicht besser und nicht schlechter als im Westen ueblich.
das ist ja mal ein klares Statement.
Und hast Du eigentlich vergessen, dass Cookie ausdruecklich die weitaus entschiedeneren, widerspruechlichen Forderungen scheinheiliger Politiker/Journalisten/Kuenstler, ... kritisiert hat, die ja wohl eindeutig verlangten, dass Putin die Freisprechung der Pussies bzw. eine grundlegende Strafmilderung VERANLASST!? Und diese Forderungen sind doch wohl gleichbedeutend mit der Aufforderung zum Verfassungsbruch ...

Deine "Empfehlungen" haben sich nun schrittweise schon weit hiervon entfernt, eine Variante der "Salamitaktik" ...
Salamitaktik von Dir, oder was? Du wirst ja (wo Du praktisch in jedem Deiner Posts unterstreichst, wie sorgfältig Du alle Beiträge liest und Dir merkst), nicht ernsthaft behaupten wollen ich hätte irgendwo mal einen glatten Freispruch für die Pussys gefordert. Ich hab die Aktion stets kritisch betrachtet und allein die Frage aufgeworfen, ob da nicht Verfassungsrechte miteinander kollidieren. Dass ich die Aktion persönlich respektiere, weil sie für mich gut nachvollziehbar ist und klare Bezüge zu einem politischen und vielleicht sogar künsterlischem Statement hat, wirst Du, also scharfer Denker, wenn nicht gar Haarspalter, sicher nicht mit der Forderung nach Freispruch vermengt haben
Da wäre die Richterin bei der Abfassung ihrer Urteilsbegründung aber mächtig ins schwitzen gekommen....
Worauf stuetzt sich denn das!? Du willst doch nicht etwa hier suggerieren, Du haettest auch nur eine Seite der Urteilsbegruendung gelesen!? Oder deren Verlesung online verfolgt!?
Da Du Dir ja offensichtlich die Urteilsbegründung durchgelesen hast und bestimmt weißt, wie eine wirklich ernstzunehmende Grundrechtsabwägung auszuzsehen hat, wirst Du uns sicher problemlos die einschlägigen Aspekte der Abwägung von Frau Marina Syrowa nennen können.
Leider noch einmal OT: Deine pauschalen Hinweise darauf, was andere zu tun oder zu unterlassen haben, um sich ein Bild von einem Sachverhalt machen zu dürfen sind überflüssig. Es wäre schön, wenn Du das nicht gebetsmühlenartig widerkäuerst, ohne jede inhaltliche Widerlegung. Denn das ist langweilig, uninformativ und überhaupt unerquicklich. Dann brauch ich mich hier nämlich nicht mit einem Fachmann, für den Du Dich ja hier zweifelsfrei ausgibst und der Du ja vielleicht wirklich bist, zu unterhalten wenn dem nix besseres einfällt als zu fordern, dass man doch bitte erstmal an allen Pressekonferenzen und -erklärungen teilgenommen haben soll. Ich lass mich gern eines besseren überzeugen, aber weder durch unbelegte Belehrungen noch durch Schläge unter oder über die Gürtellinie. Dass solche Diskussionmethoden in aller Regel erfolglos bleiben ist Dir ja bekannt, nehme ich an. Und ich nehme auch an, dass Du hier im Forum weder für DIch noch für die schreibst, die eh nur "Bravo" rufen, sondern dass Du die anderen überzeugen möchtest. Anderenfalls wärst Du wohl in einem Blog besser aufgehoben, dem dann einfach die folgen, denen das genügt.
Vielleicht solltest Du Dir wenigstens mal die Abschnitte heraussuchen (lassen), wo die Richterin sich mit den Grundrechten auseinandersetzt. Ob sie das hinreichend getan hat und hierbei stets die Akzente richtig gesetzt hat, auch darueber wird nun bald das Gericht der uebergeordneten Instanz befinden.]
Aha. Da höre ich stille Kritik am Urteil heraus?! Nur raus damit. DU brauchst Dich doch nciht für Frau Syrowa zu schämen
Und das Gericht kann sich letztlich auch an das Verfassungsgericht wenden, wenn es zu der Auffassung kommt, dass ihm grundsaetzlich unklar ist, wie bestimmte Verfassungsartikel zu interpretieren sind, oder dass konkrete gesetzliche Bestimmungen, z.B. im Strafrecht, im Widerspruch zum Verfassungsrecht stehen. Das ist doch nicht die Aufgabe des Praesidenten.
Tja, das Gericht KANN, die Pussys (nach Deiner Einschätzung der Verfassung) hingegen KÖNNEN leider NICHT. Ist das in einem Land wie Russland fair, wo die Gerichte noch derart unterentwickelt und unterwürfig sind (und dem widersprichst Du ja nicht)?
Und wer hat behauptet, es sei die Aufgabe des Präsidenten, die Verfassungsmäßigkeit der Pussyentscheidung zu überprüfen? Willst Du mir das mit Deiner Salamitaktik nun auch wieder langsam in die Schuhe schieben. Ich habe gefordert, dass der Präsident die Richterschaft durch sehr klare Signale ERMUTIGEN soll, Verfassungsbewusstsein auch im Bezug auf Grundrechtsschutz zu entwickeln. Wenn Du Deinen Scharfsinn bloß mal auf Deine Eigenen Posts erstrecken würdest wäre es einfacher ...