Meine Frau hat ja nun in den Jahren unserer Ehe schon mehrere Male ihren Auslandspass erneuern muessen, und fast jedesmal wurde das "Namensproblem" anders geloest.
Frueher schrieb einfach die russische Angestellte des OVIR kraft ihrer Wassersuppe handschriftlich den Namen in der von uns gewuenschten Schreibweise in Deutsch auf die naechste freie Seite im Pass und bestaetigte die Richtigkeit mit dem Dienstsiegel. Fertig.

Das vorletzte Mal hatte das Personal gewechselt, und die Neue kannte keinen Weg. Das Konsulat in D wollte auch etliche Papiere, aber die zustaendige deutsche Auslaenderbehoerde loeste das Problem kurz und schmerzlos (obwohl gebuehrenpflichtig) durch einen Zusatz zur Niederlassungserlaubnis, der konstatierte, dass der Name meiner Frau im Gueltigkeitsbereich des deutschen Personenstandsgesetzes sich eben SO schreibt. Basta.

Bei der turnusmaessigen Passerneuerung dieses Jahr waren wir gewitzter, und meine Frau beantragte sofort formlos, aber schriftlich, bei der Beantragung des neuen biometrischen Passes entsprechend Pkt. 78 des Administrativny Reglaments ..., dass ihr Name genau SO in lateinischer Umschrift aussieht. Dazu legte sie auch eine, allerdings einfache, Kopie meines Passes vor. Geschafft?! Keine Spur: Die FMS-Dame stellte richtig fest, dass mein Name zwar zunaechst mit Umlaut geschrieben war, aber nicht in der maschinenlesbaren Zeile, da wurde der Umlaut durch ae, oe, ue, ... ersetzt. Und solche Zweideutigkeiten liebt der entscheidungsberechtigte Leiter der FMS-Abteilung gar nicht.

Aber das ist kein Problem: "Sie haben doch sicherlich eine Kreditkarte, und dort ist ja nur Platz fuer eine Schreibweise, und die nehmen wir."
Ja, und die hat meine Frau eben genommen.
Soweit unsere ganz frische Erfahrung in Moskau.
Aber mal prinzipiell: Ich glaube nicht, dass solche Erfahrungen besonders "wertvoll" sind; sofern sie nicht mit ganz eindeutigen rechtlichen Bestimmungen unterlegt sind. Und das ist leider in Auslaenderfragen sowohl in D als auch in Ru sehr oft nicht der Fall. Die Regel ist Ermessensspielraum bei der individuellen Interpretation solcher Bestimmungen.
Erfahrungen allein sind deshalb zwar schon interessant ("Ach, das kann auch so durchgehen."). Aber wenn man, wie ja an sich richtig, auch hier in letzter Zeit "immer wieder mal" auf "Gesetze" verweist, dann sollten die zitierten Bestimmungen auch wirklich genau dort enthalten sein, sonst hat man i.a. sofort schlechte Karten.
Nicht, wie z.B. hier, sorry:
Es gibt dazu auch ein Gesetz: Mit Angabe der Motivation für die von den offiziellen Regeln abweichende Schreibweise kann der Leiter der jeweiligen Stelle der FMS (das ist dort, wo deine Frau ihren Pass beantragt) die andere Schreibweise genehmigen: Инструкция МВД РФ, МИД РФ и ФСБ РФ №785/14133/461 от 6/10/2006 г. ) По мотивированному заявлению гражданина на стр. 32-33 загранпаспорта пишется измененная фамилия."
Ja, es gibt hierzu Verwaltungsvorschriften (kein Gesetz), aber leider nicht in der angefuehrten Instruktion des Innenministeriums
http://base.garant.ru/12149940/
sondern die aktuelleren des FMS
http://base.garant.ru/197584/#1000 (Pkt. 78)
Sorry, wenn ich elender Zweifler wieder mal verunsichere: Ich habe ja gelernt, dass es hier im Forum immer wieder user gibt, die ausschliesslich eine "absolute Wahrheit" finden wollen, und auch die wollen bedient sein ...
