
Mfg.


Ich würde im Bedarfsfall anbieten, die Registrierung nachzureichen. (das gibt eine positive "Stimmung")Anelya hat geschrieben:Vielen Standesämtern ist es total egal, manche wollen eine sehen (hängt wohl auch ein wenig von den jeweils tätigen Mitarbeitern ab).
Wenn du allerdings erst am 02. nachmittags ankommst, hast du ja eh keine Zeit mehr, dich zu registrieren, und bist auch noch in der gesetzlichen 7-Werktage-Frist - falls das Standesamt nachfragt, einfach darauf hinweisen.
1. Der Inlandspass muss in der Stadt geändert werden, in der man auch gemeldet ist. Dauert 10 Arbeitstage (2 Wochen). Die Behörde ist die FMS in der jeweiligen Stadt.FutureBSD hat geschrieben:[...] werden wir direkt ihre Namensänderung in Angriff nehmen.
Ist der Ablauf wie folgt zu staffeln?
1. Inlandspass ändern lassen (Dauer: ca 1 Woche in Moskau) -> Welche Behörde ist hierfür zuständig? Ein Einwohnermeldeamt? Muss sie dafür in Moskau gemeldet sein oder reicht es, wie in DE, einen Mietvertrag vorzulegen?
2. Mit neuen Inlandspass neuen Reisepass beantragen (nach Erhalt des Inlandspasses. Dauer: ca. 2 Wochen) -> Vermutlich selbe Behörde wie im Inlandspass?
3. Visum für FZF beantragen -> Kann sicherlich erst nach Rückerhalt des neuen Reisepasses beantragt werden. Dauer ungewiss -> Behörde in Moskau: Deutsche Botschaft + Ausländerbehörde (hat hier jemand zufällig jemand eine Adresse?)
3.1: Das Visum kann sie nur mit vorhandenem A1 Zertifikat beantragen. Ich habe irgendwo im Netz jedoch gelesen, dass das bei Akademikern nicht zwangsläufig gefordert wird und sie ggf. ein Visum ohne vorhandenes A1 Zertifikat bekommen kann? [...]
