Das ist gar keine Frage. Meine Kinder haben beide und dürfen beide behalten. Mir geht es um meine Person. Bevor ich irgendwann Russland verlasse, würde ich gern die russische Staatsbürgerschaft annehmen, um für private und dienstliche Besuche problemloser, flexibler und schneller nach Russland reisen zu können. Dies wurde mir früher vom Konsulat als denkbare Variante angedeutet - inzwischen nicht mehr.Gunnar hat geschrieben:Das wöre mir neu. Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften und können diese auf immer behalten. Wenn ein Elternteil Deutsch und ein Elternteil Russisch ist, liegt einer der ganz wenigen Ausnahmefälle vor, wo beide Länder die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren.
Es gibt eine Regelung, dass man als ehemaliger GUS-Bürger, der 1990 in der GUS gelebt hat und heute in Russland lebt, die russische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Dafür muss man aber (a) wirklich jetzt in Russland leben und (b) eventuelle andere aktuelle Staatsbürgerschaften abgeben. Letzteres wird in der Praxis oft umgangen und Russland kann beispielsweise auch einen Pass nicht wegnehmen (weil er dem anderen Land gehört). Außerdem ist der Pass auch nur ein Merkmal der Staatsbürgerschaft und nicht die Staatsbürgerschaft selbst.Natascha hat geschrieben:Bezüglich Nationalität. ...ich bin so genannte "reinrassige" Russin. Damals, vor 19 Jahren stand in meinem Kasachischen Pass: Nationalität russisch. Bei Deutschen gibt es solche Bemerkungen nicht. Ich bin jetzt so genannte Deutsche mit Geburtsort in Russland. Ich weis nicht ob es was bringt, aber meine beide Eltern leben in Russland und haben russische Staatsbürgerschaft.
Angenommen Dir gelingt es, dies alles irgendwie so zu drehen - Deine Anwesenheit in Russland nachzuweisen und die deutsche Staatsbürgerschaft irgendwie zu verschweigen -, so riskierst Du immer noch, dass Dir die Deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft einfach wegnehmen, so bald es herauskommt. Wie gesagt, vor einigen Jahren wurden auf einen Schlag zehntausende Türken ausgebürgert, genau aus diesem Grund.
Siehe meine Erfahrung. Ich kenne auch kasachische Russen, die aufgrund der oben genannten Regelung den russischen Pass bekommen haben - unter Abgabe des kasachischen!Natascha hat geschrieben:Eigentich habe ich mir erhofft, dass ich hier jemanden finde, der persönlich sich mit diese Thema beschäftigt hat und Erfahrung gesammelt.
Hast Du binationale Eltern? Bist Du Kontingentsflüchtling? US- oder EU-Bürger? Dies sind alle mir bekannten Ausnahmen - und nur diese drei Gruppen dürfen doppelte haben (bzw. beantragen). Alle anderen riskieren jederzeit die Ausbürgerung.Natascha hat geschrieben:Aber wenn viele Menschen doppelte schon haben und behalten dürfen. ...warum kann man nicht zusätzlich bekommen?
Bei Spätaussiedlern oder bei Kontingentsflüchtlingen? Es war doch nur für eine der zwei Gruppen erlaubt, dachte ich.manuchka hat geschrieben:Warum das bei den Spätaussiedlern aus der UdSSR z.B, erlaubt wurde, ist mir ein großes Rätsel und nicht nachvollziehbar.


