...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Zejtnot
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Zejtnot »

Gunnar hat geschrieben:Das wöre mir neu. Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften und können diese auf immer behalten. Wenn ein Elternteil Deutsch und ein Elternteil Russisch ist, liegt einer der ganz wenigen Ausnahmefälle vor, wo beide Länder die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren.
Das ist gar keine Frage. Meine Kinder haben beide und dürfen beide behalten. Mir geht es um meine Person. Bevor ich irgendwann Russland verlasse, würde ich gern die russische Staatsbürgerschaft annehmen, um für private und dienstliche Besuche problemloser, flexibler und schneller nach Russland reisen zu können. Dies wurde mir früher vom Konsulat als denkbare Variante angedeutet - inzwischen nicht mehr.
Natascha hat geschrieben:Bezüglich Nationalität. ...ich bin so genannte "reinrassige" Russin. Damals, vor 19 Jahren stand in meinem Kasachischen Pass: Nationalität russisch. Bei Deutschen gibt es solche Bemerkungen nicht. Ich bin jetzt so genannte Deutsche mit Geburtsort in Russland. Ich weis nicht ob es was bringt, aber meine beide Eltern leben in Russland und haben russische Staatsbürgerschaft.
Es gibt eine Regelung, dass man als ehemaliger GUS-Bürger, der 1990 in der GUS gelebt hat und heute in Russland lebt, die russische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Dafür muss man aber (a) wirklich jetzt in Russland leben und (b) eventuelle andere aktuelle Staatsbürgerschaften abgeben. Letzteres wird in der Praxis oft umgangen und Russland kann beispielsweise auch einen Pass nicht wegnehmen (weil er dem anderen Land gehört). Außerdem ist der Pass auch nur ein Merkmal der Staatsbürgerschaft und nicht die Staatsbürgerschaft selbst.

Angenommen Dir gelingt es, dies alles irgendwie so zu drehen - Deine Anwesenheit in Russland nachzuweisen und die deutsche Staatsbürgerschaft irgendwie zu verschweigen -, so riskierst Du immer noch, dass Dir die Deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft einfach wegnehmen, so bald es herauskommt. Wie gesagt, vor einigen Jahren wurden auf einen Schlag zehntausende Türken ausgebürgert, genau aus diesem Grund.
Natascha hat geschrieben:Eigentich habe ich mir erhofft, dass ich hier jemanden finde, der persönlich sich mit diese Thema beschäftigt hat und Erfahrung gesammelt.
Siehe meine Erfahrung. Ich kenne auch kasachische Russen, die aufgrund der oben genannten Regelung den russischen Pass bekommen haben - unter Abgabe des kasachischen!
Natascha hat geschrieben:Aber wenn viele Menschen doppelte schon haben und behalten dürfen. ...warum kann man nicht zusätzlich bekommen?
Hast Du binationale Eltern? Bist Du Kontingentsflüchtling? US- oder EU-Bürger? Dies sind alle mir bekannten Ausnahmen - und nur diese drei Gruppen dürfen doppelte haben (bzw. beantragen). Alle anderen riskieren jederzeit die Ausbürgerung.
manuchka hat geschrieben:Warum das bei den Spätaussiedlern aus der UdSSR z.B, erlaubt wurde, ist mir ein großes Rätsel und nicht nachvollziehbar.
Bei Spätaussiedlern oder bei Kontingentsflüchtlingen? Es war doch nur für eine der zwei Gruppen erlaubt, dachte ich.
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GIN
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von GIN »

Natascha hat geschrieben:
waikiki hat geschrieben:Hallo! Normalerweise erlauben die Deutschen keine doppelten Staatsbürgerschaften! Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.. ich würde einfach mal auf der russischen Botschaft (bzw. deutschen Amt) mal nachfragen, wie es aussieht, ob es eine Möglichkeit gibt beide Nationalitäten zu behalten, nicht nur im Herzen, sondern auch rechtlich! ;) LG
Bezüglich Nationalität. ...ich bin so genannte "reinrassige" Russin. Damals, vor 19 Jahren stand in meinem Kasachischen Pass: Nationalität russisch. Bei Deutschen gibt es solche Bemerkungen nicht. Ich bin jetzt so genannte Deutsche mit Geburtsort in Russland.
Ich weis nicht ob es was bringt, aber meine beide Eltern leben in Russland und haben russische Staatsbürgerschaft.
Viele Grüße
Die russische Botschaft in Bern oder das russische Generalkonsulat in Genf wird Dir die russische Staatsbürgerschaft geben nur wenn Du beweisen kannst das Du russischer Nationalität bist oder einen Bezug zu Russland hast. Der Bezug kann die Geburt in der RSFSR sein, respektive die Geburt eines Angehörigen in der RSFSR. Der kasachische Pass + Geburtsurkunde mit Eintragung "Russisch" würde nach meiner Meinung nicht reichen. Du müsstest deine Eltern noch reinziehen. Würdest dann einen Pass bekommen vom MID mit einem Stempel "Dauerhaft Wohnhaft Schweiz". Das machen sehr viele ehemalige Bürger Zentralasiens. Die Russen wollen aber die doppelte Staatsbürgerschaft vermeiden, so dass der Botschaftsbeamte von Dir die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft fordern kann. In der Regel fordert er das auch, die die anderen den Pass dann ja auch immer abgeben.

Die Deutschen würden Dir aber deine Deutsche Staatsbürgerschaft abnehmen falls Du den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung bekommen hast. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist zu vermeiden. Rauskommen könnte es aber nur wenn die Deutschen das irgendwie erfahren. Kann passieren durch DBA usw.


Bedenke aber das Du als EU Bürgerin in der Schweiz eine faktisches Bewilligungsrecht hast. Sollten die Deutschen von deinem neuen Pass etwas mitbekommen kann der Deutsche Pass eingezogen werden. Du würdest damit deine Niederlassung, respektive Bewilligung in der Schweiz verlieren. Das schweizerische Migrationsrecht kennt keine Anspruchsjahre im Bundesgesetz und Du würdest faktisch in viele Kantonen von 0 anfangen. Informiere Dich lieber vorher bei deinem zuständigen Migrationsamt ob ihre kantonalen Richtlinien den automatischen Entzug der Bewilligung einfordert. Diese Bestätigung solltest Du dann verbindlich und schriftlich vom Amt einfordern. So passiert mit vielen Ex Jugoslawen, die nach vielen Jahren ihre C abgenommen bekommen haben und mit B starteten oder keine Bewilligung mehr bekommen haben.
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GIN
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von GIN »

manuchka hat geschrieben:Warum das bei den Spätaussiedlern aus der UdSSR z.B, erlaubt wurde, ist mir ein großes Rätsel und nicht nachvollziehbar.
In den 70er Jahren gab es einen Kuhhandel zwischen der Bundesregierung und der UdSSR. Pro arbeitsfähige Person musste die Bundesrepublik an die UdSSR einen Devisenbetrag bezahlen. Es war den sowjetischen Behörden egal ob es jüdische Auswanderer nach Deutschland waren oder deutschstämmige Personen. Als Indikation wurden die abgegebenen Pässe aus Friedland zur sowjetischen Botschaft in Bonn genommen. Als meine Eltern in den 70ern in Friedland angekommen sind war die Mehrheit der Aussiedler Deutsche aus Rumänien oder Polen. Die haben Alle ihre Pässe abgeben, die Behörden forderten das auch. Als meine Eltern das machen wollten erklärten die Beamten das die Pässe behalten werden sollen, sonst müsse man Geld für uns zahlen an die Sowjetunion. Ein russischer MID Beamter bestätigte mir das die Auszahlung von Devisen per Pass gemacht wurde bis Anfang der 80er Jahre.
Ich vermute das ist der Grund gewesen.
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von manuchka »

Danke, das ist doch mal ne halbwegs plausible Erklärung.
Du erntest, was du säst.
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Natascha »

Die russische Botschaft in Bern oder das russische Generalkonsulat in Genf wird Dir die russische Staatsbürgerschaft geben nur wenn Du beweisen kannst das Du russischer Nationalität bist oder einen Bezug zu Russland hast. Der Bezug kann die Geburt in der RSFSR sein, respektive die Geburt eines Angehörigen in der RSFSR. Der kasachische Pass + Geburtsurkunde mit Eintragung "Russisch" würde nach meiner Meinung nicht reichen. Du müsstest deine Eltern noch reinziehen. Würdest dann einen Pass bekommen vom MID mit einem Stempel "Dauerhaft Wohnhaft Schweiz". Das machen sehr viele ehemalige Bürger Zentralasiens. Die Russen wollen aber die doppelte Staatsbürgerschaft vermeiden, so dass der Botschaftsbeamte von Dir die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft fordern kann. In der Regel fordert er das auch, die die anderen den Pass dann ja auch immer abgeben.

Die Deutschen würden Dir aber deine Deutsche Staatsbürgerschaft abnehmen falls Du den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung bekommen hast. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist zu vermeiden. Rauskommen könnte es aber nur wenn die Deutschen das irgendwie erfahren. Kann passieren durch DBA usw.
Wie gesagt, mein deutschen Pass möchte ich auf kein Fall abgeben und bevor ich keine Schweizer Staatsbürgerschaft habe den deutschen nicht verlieren.
Bedenke aber das Du als EU Bürgerin in der Schweiz eine faktisches Bewilligungsrecht hast. Sollten die Deutschen von deinem neuen Pass etwas mitbekommen kann der Deutsche Pass eingezogen werden. Du würdest damit deine Niederlassung, respektive Bewilligung in der Schweiz verlieren. Das schweizerische Migrationsrecht kennt keine Anspruchsjahre im Bundesgesetz und Du würdest faktisch in viele Kantonen von 0 anfangen. Informiere Dich lieber vorher bei deinem zuständigen Migrationsamt ob ihre kantonalen Richtlinien den automatischen Entzug der Bewilligung einfordert. Diese Bestätigung solltest Du dann verbindlich und schriftlich vom Amt einfordern. So passiert mit vielen Ex Jugoslawen, die nach vielen Jahren ihre C abgenommen bekommen haben und mit B starteten oder keine Bewilligung mehr bekommen haben.
Ich habe in der Schweiz ein sicheren, unbefristeten und gut bezahlten Arbeitsplatz. Wenn es raus kommt und ich verliere mein deutscher Pass, verliere ich auch mein Arbeits- und Aufenthaltsbewiliegung in der Schweiz? Ich habe auch noch ein B-Bewilligung, kein C.
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Grund: Formatierung korrigiert
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Zejtnot »

Natascha hat geschrieben:Ich habe in der Schweiz ein sicheren, unbefristeten und gut bezahlten Arbeitsplatz. Wenn es raus kommt und ich verliere mein deutscher Pass, verliere ich auch mein Arbeits- und Aufenthaltsbewiliegung in der Schweiz? Ich habe auch noch ein B-Bewilligung, kein C.
Das schreibt GIN doch, oder? Du fängst meist wieder bei Null an, da Du dann aber nicht mehr EU-Bürgerin wärst, würden Deine Chancen auf eine neue Anerkennung sinken. Denn die Schweiz nimmt zu erst Schweizer, dann EU-Bürger und nur danach Nicht-EU-Bürger, wozu Du als Russin zählen würdest.
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Natascha »

Also...ich gehe davon aus, dass ich keine Chancen für "friedlichen" doppelten Stattsbürgershaft habe! :? :(
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von manuchka »

Richtig. Staatsbürgerschaft ist nun mal nix, was man nach Belieben ablegen, dazunehmen, wechseln kann.
Du erntest, was du säst.
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von GIN »

Natascha hat geschrieben:Also...ich gehe davon aus, dass ich keine Chancen für "friedlichen" doppelten Stattsbürgershaft habe! :? :(
Ich würde damit nicht spielen. Bei einem russischen Pass müsste dein Arbeitgeber versuchen eine neue B Bewilligung zu organisieren und Du würdest der Willkür des Migrationsamtes ausgeliefert sein. Die Migrationsregeln für nicht EU/EFTA Bürger sind viel schlechter als in Deutschland. Stelle vor der russische Botschaftsangehörige will von Dir eine Bestätigung das Du mit deinem russischen Pass nun in der Schweiz angemeldet bist usw... Gott
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