Ungültigkeit Visa nach Ableben des VE

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Memphis
Neuling
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Registriert: 03 Mai 2014, 23:17

Ungültigkeit Visa nach Ableben des VE

Beitrag von Memphis »

Hallo.

folgende Konstellation

Eine Person hat eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, dass von seiner Ehefrau (aus einem nicht EU Land, 6 Jahre verheiratet und in Deutschland lebend) der Sohn mit Frau und Kind aus einem Nicht EU Land ein Visum für 3 Monate erhält, da von seiner Frau das Einkommen nicht reichen würde um die Erklärung selbst zu unterschreiben.

Jetzt wurde das Visum ab 01.06.2014 genehmigt. Was passiert wenn derjenige der sich verpflichtet hat verstorben ist. Ist das Visum dann ungültig und die Erklärung hinfällig, da ja niemand da ist der für den Lebensunterhalt aufkommen kann?

Danke
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Sibirier
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Re: Ungültigkeit Visa nach Ableben des VE

Beitrag von Sibirier »

Es gibt eine Erbregelung...da bekommt nicht nur das Vermoegen, sondern auch die Verbindlichkeiten bzw. Haftungsuebernahmen...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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