Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
No Go
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von No Go »

Vielen Dank, das sind ja einige Antworten. Ich arbeite mal langsam alles ab, was ich nicht verstehe.
bella_b33 hat geschrieben: ich hatte schon das Angebot vom UFMS, einen RU Pass zu bekommen.....und denen ist es eigentlich egal, ob ich meinen DE Pass noch habe oder nicht. Schriftlich bekomme ich das aber nicht, da es offiziell eben nicht möglich ist!

Somit kein Schreiben, daß sie die zweite Staatsbürgerschaft nicht interessiert und daraus folgt dann daß es keine Beibehaltungsurkunde gibt. Ich hab schon den Antrag beim auswärtigen Amt für die Beibehaltungsgenehmigung durch(2012 angefangen, 2013 alles auf Eis gelegt), viele russische und deutsche Dokumente zusammen getragen, man würde das auch sofort freigeben, wenn das Schreiben von RU kommt!

Gruß
Silvio
Heißt das, man braucht für die deutsche Beibehaltungsgenehmigung eine russische Erklärung, dass man einen Pass bekäme wenn man ihn wollte? Das wäre mir bisher nicht bewusst.
fugen hat geschrieben:
Das Problem ist für dich unlösbar, weil Russland verlangt dass du die Staatsbürgerschaft ablegst bevor du die russische bekommst, außer du kennst den Präsident ;-)
Wie lernt man den Presidenten kennen? Suchen die zufällig nen neuen Obelix?
fugen hat geschrieben:Sorry, hatte es nur so flott überflogen :-)

Bei euch ist es wohl möglich, weil ihr schon ewig da seid :-))

Bei mir keine Chance. Muss meinen Pass abgeben wenn ich den anderen Pass haben will.

Laut Kreisverwaltung ja.
Ein Jahr befristet, dann zwei Jahre und wenn dann keine Probleme mit Gesetz etc kommt der deutsche Pass ohne austreten.
Kann sich dann auch mit Sondergenehmigung mehr als 180tage in Russland aufhalten bei Angabe und Prüfung von den Gründen.
Muss meine Freundin den Pass abgeben oder nicht?
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bella_b33
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von bella_b33 »

No Go hat geschrieben: Heißt das, man braucht für die deutsche Beibehaltungsgenehmigung eine russische Erklärung, dass man einen Pass bekäme wenn man ihn wollte?
Daß man einen Pass unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit bekäme(also ohne den Deutschen abzulegen, was Du ja willst)....und dieses Schreiben wird es, laut Juristin meines UFMS, NICHT geben, weil die Russen es offiziell mit 2 Staatsbürgerschaften nicht akzeptieren(eine Ausnahme sind z.B. Kinder aus binationalen Ehen).
No Go hat geschrieben:Das wäre mir bisher nicht bewusst.
Das Dir das bisher nicht bewusst war, ist klar....deswegen hast Du ja auch hier gefragt.
Du kannst gern den diesen Weg gehen und Dein Glück versuchen.
Bekomm erstmal eine rus. Aufenthaltsgenehmigung und dann stell den Beibehaltungs-Antrag, wenn die Zeit reif ist und Du nen Pass bekommen könntest. Halt uns aber auf dem Laufenden.

Gruß
Silvio
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von klaupe »

bella_b33 hat geschrieben:... NICHT geben, weil die Russen es offiziell mit 2 Staatsbürgerschaften nicht akzeptieren...
Wie machen die das eigentlich auf der Krim?
Da hatte ich mal irgendwo so was gelesen, dass die Ukrainer und Tataren auch auf 2 Hochzeiten tanzen dürfen.
Die Quelle habe ich leider nicht mehr parat, es könnte auch Wunschdenken gewesen sein
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von No Go »

Ich glaube das mit der Krim ist ein großes Politikum. Siehe z.B. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... -straftat/

Die Ukraine will doppelte Staatsbürgerschaft verhindern und Russland... womöglich erlauben?

Hm vielleicht kaufe ich mir eine Hundehütte auf der Krim und sage ich wohne da?

Na gut, ich werde berichten wie es weiter geht.
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von klaupe »

No Go hat geschrieben:Die Ukraine will doppelte Staatsbürgerschaft verhindern und Russland... womöglich erlauben?
Die Ukrainer wollen viel, aber bisher sind sie über einen Gesetzesentwurf nicht hinaus gekommen. Im Moment haben sie auch auf der Krim sehr schlechte Karten, um so etwas zu verhindern.
Ich meinte aber die Zulassung durch die Russen.
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von inorcist »

Russland arbeitet ja gerade noch an der Möglichkeit, dass man sich den russischen Pass auch durch (Aus)Bildung bzw. Umsatz verdienen kann:
Russischer Pass für 210 000 Euro

Laut meinem Boss sieht der aktuelle Plan vor, dass man in dem Fall seinen anderen Pass nicht abgeben muss. Ich selbst hab mich da aber nicht weiter mit beschäftigt.
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von klaupe »

inorcist hat geschrieben:Russland arbeitet ja gerade noch an der Möglichkeit, dass man sich den russischen Pass auch durch (Aus)Bildung bzw. Umsatz verdienen kann:
Russischer Pass für 210 000 Euro

Laut meinem Boss sieht der aktuelle Plan vor, dass man in dem Fall seinen anderen Pass nicht abgeben muss. Ich selbst hab mich da aber nicht weiter mit beschäftigt.
Dafür sollte der Boss mal die Quelle der Info liefern. In dem Artikel finde ich das nicht.
Die Headline "Russischer Pass für 210 000 Euro" klingt auc etwas reißerisch, als wenn man für den Preis einfach so einen Pass kaufen könnte. Es ist ja wohl eher als Einbürgerungshilfe und für Studenten gedacht, die man im Land behalten möchte nach dem Studium.
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von No Go »

inorcist hat geschrieben:Russland arbeitet ja gerade noch an der Möglichkeit, dass man sich den russischen Pass auch durch (Aus)Bildung bzw. Umsatz verdienen kann:
Russischer Pass für 210 000 Euro

Laut meinem Boss sieht der aktuelle Plan vor, dass man in dem Fall seinen anderen Pass nicht abgeben muss. Ich selbst hab mich da aber nicht weiter mit beschäftigt.
Verstehe ich das richtig, dass ich dazu eine russische Ausbildung bräuchte? Oder reicht es wenn ich drei Jahre in Russland arbeite?

Und was bedeutet "vereinfachte Einbürgerung"? Dieses recht habe ich doch sowieso (laut dem Artikel) wenn ich verheiratet bin.
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inorcist
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von inorcist »

In dem Artikel findest du auch den Link zum Original-Beitrag im Kommersant. Da steht dann alles etwas genauer.

Ich hab mich wie gesagt nicht grossartig damit beschäftigt. Eventuell müsstest du mal nach der genauen Gesetzesvorlage googeln. Die sollte eigentlich entweder auf der Seite der Duma oder des Kremls zu finden sein.
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