Busführerschein in Russland machen

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Haya
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Haya »

Moin Moin,

lieber just3042,
Mein Plan war jetzt, mit dem russischen Busführerschein in Deutschland beim TÜV eine Fahrprüfung abzulegen
Unter dieser Bedingung könnte Dein Plan sogar aufgehen, denn eine erneute Fahrausbildung ist nicht zwingend notwendig
Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
(Umschreibung erforderlich)

Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.
Quelle

Ohne Deine genannte Bedingung würde es sonst aufgrund des § 29 Abs.3 Pkt. 2 nicht gehen
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
...
die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Staates, der nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten,
Wenn Ich das richtig annehme kommst Du aus Berlin!? Beim Erwerb eines Polenlappens könnte es weniger schwierig werden, da eben EU-Land (näheres siehe Link)

Gruß
Haya
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just3042
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von just3042 »

Hallo Haya!

Das klingt sehr interessant! Leider kann ich deine Quelle nicht öffnen (Russland-Sperre).
Ja, ich komme ursprünglich aus Berlin und hab da noch eine Wohnmöglichkeit. Das mit dem Polen-Lappen klingt auch interessant, muss ich mir mal die Preise ansehen... Den kann ich dann, weil Polen ein Listenstaat ist, ohne Prüfung umschreiben lassen?

Danke für die Antwort!
Grüße aus Moskau
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Zejtnot
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Zejtnot »

just3042 hat geschrieben:Leider kann ich deine Quelle nicht öffnen (Russland-Sperre).
Was'n das? Also ich kann es aus Russland ohne jeden Trick problemlos öffnen!
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just3042
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von just3042 »

Also auf meinem Arbeitsrechner krieg ich die angehängte Meldung zu sehen. Allerdings hab ichs jetzt übers Handy aufgekriegt, danke Zejtnot! Ich hatte schon Seiten, die sich in Russland garnicht öffnen lassen, weil der Webmaster Russland auf eine Sperrliste gesetzt hat...

Seltsam seltsam...
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Jochen
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Jochen »

Das sind die Sanktionen! [tunte]
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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Zejtnot
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Zejtnot »

Blacklist/Firewall Deines Arbeitgebers.
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von just3042 »

Dann wohl eher des Internetanbieters. Mein Arbeitgeber hat / kann sowas nicht :)

EDIT: Ich habe übrigens die echte Russland-Sperre noch mal reproduzieren können...
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Zejtnot »

Das ist eine Antwort des Servers. Dann halt also der Server-Anbieter alle Abrufe aus Russland gesperrt, vermutlich weil er Hacker-Angriffe befürchtet. Bei GMX gab es so etwas auch schon mehrfach, jedoch erst beim Login und immer nur für wenige Tage.

Internetanbieter haben manchmal Kindersperren im Angebot - da kann Deine Vermutung also richtig sein. (Wobei wohl nur wenige wissen, welches Eigenleben ihr Router führt - da gibt es manchmal auch recht mysteriöse Firewall-Einstellungen. i-MSCP ist "Multi Server Control panel for personal and professional usage" - also eher nicht der Internetanbieter, sondern die Open-Source-Lösung für Euer Netzwerk.)
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Haya
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Haya »

Moin Moin,

Lieber just3042,

Wenn das Problem mit dem Link weiterhin besteht, so lasse es mich wissen und Ich werde eine andere Alternative wählen, um Dir die Informaionen nicht zu verwehren.
Den kann ich dann, weil Polen ein Listenstaat ist, ohne Prüfung umschreiben lassen?
Wie immer handelt es sich hier um ein Forum und kann/wird eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
(Daher alles ohne Gewähr)

Dennoch diesmal etwas ausführlicher;
Was für mich immer noch schwammig erscheint ist die Informaion bzgl. Deines Wohnortes, was wiederum ausschlaggebend ist,

DENN:
1. Fall: Dein Wohnort ist/war während der Erteilung der Fahrerlaubnis gem. §7 Abs. 1 FeV in Deutschland.
Das Führen des Fahrzeuges wird Dir aufgrund §29 Abs.3 Pkt.2 verwehrt bleiben. Unabhängig ob Dir die Fahrerlaubnis in Ru oder einem EU-Land erteilt wurde.

2. Fall: Dein Wohnort ist/war während der Erteilung der Fahrerlaubnis gem. §7 Abs. 1 FeV nicht in Deutschland.
a) Du willst Deinen Wohnsitz nicht nach D. verlegen, so kannst Du mit dem russischen Führerschein als Besucher natürlich in D. rumgurken (ggf. brauchst Du gem. §29 Abs.2 FeV eine entsprechende Übersetzung).
b) Willst Du (wieder) nach D. ziehen, so darfst Du max. 6 Monate (Ausnahme: Du bleibst weniger, als ein Jahr in D., dann max. 12 Monate) mit dem russischen Führerschein Fahrzeuge führen (§29 Abs.1 FeV). Innerhalb dieser 6 Monate solltest Du Deinen Führerschein allerdings umschreiben und eine Prüfung ablegen, sonst machst Du Dich beim weiteren Führen Deines Busses strafbar. Die Pflicht eine erneute Fahrausbildung zu absolvieren würde Dir anscheinend erspart bleiben.

Denn 1.Fall sehe Ich aufgrund Deiner Informationen bei Dir nicht gegeben, da gem. §7 Abs.1 FeV Du anscheinend weniger, als 185 Tage/Jahr Dich in D. aufhälst und eben nicht sooft in die BRD kommst. Das "Ausländern" es verwehrt ist sich in D.eine (Ferien)Wohnung zu mieten, wäre mir neu.

Gruß
Haya
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Re: Busführerschein in Russland machen

Beitrag von Zejtnot »

Danke Haya für die Klarstellung. Ich sehe es genau so, bis auf ein kleines Detail:

Die russischen Führerscheine sind aktuell so gestaltet, dass keine Übersetzung gefordert wurde - die Fahrzeugklassen sind fast wie in Europa und mit Bildern untermauert. Wer das genau juristisch klären möchte, muss dieser Quelle des BMVI nachgehen:
Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

* nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
* nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
* nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.
Dieses Abkommen findet man beispielsweise hier, ab Seite 12 hat man die entsprechenden Regeln. Wenn ich meinen Führerschein damit abgleiche, sind die Regeln erfüllt - die Klassen passen, die geforderten Piktogramme sind genau übernommen, die Nummerierung der einzelnen Punkte wie "Name, Wohnort, ausstellende Behörde, ..." stimmen auch.

In der Praxis haben Autovermieter meinen russischen Führerschein stets akzeptiert.
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