Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Anelya
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 786
Registriert: 07 Sep 2011, 10:27
Wohnort: Frankfurt

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Anelya »

Ja, das ist dann in der Tat seltsam, dass sie eine Ablehnung mit einem solchen Grund erhalten hat. Hier würde ich auf jeden Fall remonstrieren.
Sie kann natürlich über Moldawien einreisen (wäre aber ein kosten- und zeitträchtiger Umweg), aber auch nur mit gültigem Visum. Und das Visum bekommt sie beim Konsulat, das für ihren jetzigen Wohnsitz zuständig ist - also in diesem Fall Sankt Petersburg.
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von CSB_Wolf »

Heidebauer hat geschrieben: Was ich bis heute als nicht so wichtig hielt ist, meine Freundin ist gebbürtige Ukrainerin.
Sie hat auch einen Ukrainischen Pass, ihre Familie wohnt in Odessa. Sie ist wegen der arbeit vor 5 Jahren nach Sankt Petersburg gezogen.
Wenn sie aber noch die Staatsangehörigkeit der Ukraine hat, dann könnte dies der Grund für die Ablehung sein, dann währe die Deutsche Botschaft in der Ukraine dafür zuständig, das ist aber nur eine Vermutung von mir.

Gruss
wolf
Anelya
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 786
Registriert: 07 Sep 2011, 10:27
Wohnort: Frankfurt

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Anelya »

CSB_Wolf hat geschrieben:
Heidebauer hat geschrieben: Was ich bis heute als nicht so wichtig hielt ist, meine Freundin ist gebbürtige Ukrainerin.
Sie hat auch einen Ukrainischen Pass, ihre Familie wohnt in Odessa. Sie ist wegen der arbeit vor 5 Jahren nach Sankt Petersburg gezogen.
Wenn sie aber noch die Staatsangehörigkeit der Ukraine hat, dann könnte dies der Grund für die Ablehung sein, dann währe die Deutsche Botschaft in der Ukraine dafür zuständig, das ist aber nur eine Vermutung von mir.

Gruss
wolf
Wenn sie seit fünf Jahren in Sankt Petersburg lebt und arbeitet, dann ist das Konsulat in Sankt Petersburg zuständig. Das steht auch ganz eindeutig auf deren Webseite (http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... seite.html). Zudem wäre dann auch der Grund der Ablehnung ein anderer. Daran liegt es m.E. nicht.
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von CSB_Wolf »

Anelya hat geschrieben: Wenn sie seit fünf Jahren in Sankt Petersburg lebt und arbeitet, dann ist das Konsulat in Sankt Petersburg zuständig. Das steht auch ganz eindeutig auf deren Webseite (http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... seite.html). Zudem wäre dann auch der Grund der Ablehnung ein anderer. Daran liegt es m.E. nicht.
Danke, das wusste ich bis jetzt nicht.

Gruss
wolf
Heidebauer
Grünschnabel
Beiträge: 13
Registriert: 31 Dez 2014, 01:52

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Heidebauer »

Guten Morgen und danke für die Antworten .

Ok, ich denke auch es wird zu einer Remonstration kommen, da ich denke das die in Deutsch verfasst werden muss bitte ich um eure Hilfe. Wie kann und muss so ein Schreiben aussehen?
Kann ich von euch einen art Vordruck erhalten den ich dann so ändere als ob meine Freundin den geschrieben hätte? Ich täte diesen dann per Mail nach Sankt Petersburg schicken ( Sie täte dieses schreiben ausdrücken und Unterschreiben und weiter leiten. )

Auf der zweiten Seite des Ablehnungsbescheides war unter Anmerkungen vermerkt.

„Ihre Unterlagen waren unvollständig. Es fehlten insbesondere: Steuerselbstauskunft“

Was ist damit genau gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Heidebauer
Nikolaus
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2499
Registriert: 19 Nov 2008, 14:25

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Nikolaus »

Mir scheint, Du vermutest richtig, dass die Ablehnung damit zusammenhaengt, dass Deine Bekannte sozusagen als ukrainische Fremdarbeiterin in Russland lebt. Sicherlich ist sie da in jeder Hinsicht offiziell registriert, immerhin ja schon 5 Jahre, vielleicht hat sie da auch mittlerweile eine staendige Registrierung eines Wohnortes.
Trotzdem gelten fuer sie wohl die Visaanforderungen fuer Ukrainer. Und die fordern u.a. offenbar ggf. die beanstandete fehlende Steuerselbstauskunft.
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... Seite.html
(Da ist auch ein Muster!)
Es ist wenig wahrscheinlich, dass Du hier im Russland-Forum Antwort finden wirst, wie denn eine in Russland lebende Ukrainerin ihre Verwurzelung in der Ukraine nachweisen soll. Mir scheint das nicht trivial, denn eine solche gibt es wohl nicht!?
Eher weiss das vielleicht jemand in Ukraine-Foren.
Oder, falls Du es noch nicht gemacht hast, wirf Dein Problem doch mal bei Info4alien.de auf. Da hat gelegentlich sogar ein Mitarbeiter des deutscen Generalkonsulats in St. Petersburg, natuerlich sehr kompetent, Visa-Fragen beantwortet.
Hals- und Beinbruch! Es braucht wohl etwas Zeit, aber wird schon letztlich alles gelingen.
Heidebauer
Grünschnabel
Beiträge: 13
Registriert: 31 Dez 2014, 01:52

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Heidebauer »

Einen guten Abend an die RF – Gemeinde.

Ein neuer Anlauf soll am nächsten Montag gestartet werden. Meine Freundin meinte ihre Unterlagen sind alle in Ordnung ( auch die Steuerauskunft). Sie wisse aber nicht ob meine Unterlagen ausreichend sind.

Deshalb kurz meine Frage. Ich habe ihr eine Verpflichtungserklärung gültig bis zum 20.04.2015 geschickt.

Ich habe ihr eine Einladung vom 12.02.2015 bis 12.03.2015 per Mail gesendet.
Und ich habe ihr eine Versicherungsbestätigung gültig vom 19.01.2015 bis zum 18.01.2016 per Mail gesendet.

Habe ich was vergessen? An welche Unterlagen muss ich noch denken? Wie sieht es mit einer Flugbuchung hin und zurück aus, macht das die Sache leichter?

Mit freundlichen Grüßen
Heidebauer
tl1000r
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 561
Registriert: 22 Jun 2009, 21:52
Wohnort: Dresden/Piter

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von tl1000r »

Hallo,

habt ihr denn eigentlich remonstriert? Falls ja, was ist dabei raus gekommen? Hatte deine Freundin schon andere Schengenvisas, insbesondere deutsche Visas? Will sie die Unterlagen im Konsulat oder im Visazentrum abgeben?

Flugtickets brauchst du eigentlich nicht vorweisen. Leider hat das Konsulat SPB jetzt auch die Visaangelegenheiten an dieses Visazentrum ausgelagert, so dass auf deren Seite nur noch spärlich Informationen zu den erforderlichen Dokumenten gefunden werden können. Es wird jetzt auf dieses Visazentrum und Botschaft Moskau verwiesen.

Auf der damaligen Liste --> klick stand nichts von Flugtickets, also hat meine Freundin auch keine gezeigt und vorweisen müssen.

Beim neuen Visazentrum --> klick steht jetzt:
Angaben zum Reiseverlauf wie zum Beispiel Bahnfahrkarten, bezahlte Flugtickets; falls nicht verfügbar, nachvollziehbare detaillierte Beschreibung der Reise. (Sollte die gebuchte Unterkunft/das gebuchte Rückreiseticket als nicht ausreichend betrachtet werden, kann der Antragsteller/die Antragstellerin aufgefordert werden, einen Nachweis über die geleistete Zahlung dafür beizubringen.)
Der gleiche Text steht ebenfalls unter "erforderliche Dokumente" auf den Seiten der Botschaft Moskau --> klick.
Soll heißen, du beschreibst ja zum einen den Reiseverlauf in der Einladung und dass du alle Kosten übernimmst (VE) und zum anderen kann der "Antragsteller aufgefordert werden die Flugtickets nachzureichen". Alles in allem, daran liegt es wahrscheinlich nicht.

Die Reisekrankenversicherung hätte übrigens nur für den Zeitraum der ersten Einreise gereicht --> klick - Bei der nächsten Einreise hätte sie eine neue Abschließen können.
Bei der Beantragung von Visa zur mehrfachen Einreise muß die Versicherung nur für die tatsächlich beabsichtigte, nicht die beantragte Aufenthaltsdauer nachgewiesen werden. Mindestens jedoch muß eine Versicherung für die erste Reise vorgelegt werden.
Mfg.
Heidebauer
Grünschnabel
Beiträge: 13
Registriert: 31 Dez 2014, 01:52

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Heidebauer »

Guten Morgen,
gestern bekamm ich diese Mail von meiner Freundin ( Kopie)
Habt ihr sowas schon mal gelesen`? nun muss noch eine Rentennachweiss vorgelegt werden......

hi dear! I received a call today from the embassy, they see my documents and they need another certificate from the pension fund for the complete set of documents !! tomorrow will go and do it! I think in March, will open a visa if all goes well!

Ich verstehe es einfach nicht...
mfg
Heidebauer
Benutzeravatar
Wladimir30
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 6669
Registriert: 07 Okt 2014, 11:14
Wohnort: Celle / Wladimir

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Beitrag von Wladimir30 »

Heidebauer hat geschrieben: Ich verstehe es einfach nicht...
Wie heißt es so schön im wohl berühmtesten russischen Gedicht: Умом Россию не понять.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“