Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Ja, das ist dann in der Tat seltsam, dass sie eine Ablehnung mit einem solchen Grund erhalten hat. Hier würde ich auf jeden Fall remonstrieren.
Sie kann natürlich über Moldawien einreisen (wäre aber ein kosten- und zeitträchtiger Umweg), aber auch nur mit gültigem Visum. Und das Visum bekommt sie beim Konsulat, das für ihren jetzigen Wohnsitz zuständig ist - also in diesem Fall Sankt Petersburg.
Sie kann natürlich über Moldawien einreisen (wäre aber ein kosten- und zeitträchtiger Umweg), aber auch nur mit gültigem Visum. Und das Visum bekommt sie beim Konsulat, das für ihren jetzigen Wohnsitz zuständig ist - also in diesem Fall Sankt Petersburg.
- CSB_Wolf
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Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Wenn sie aber noch die Staatsangehörigkeit der Ukraine hat, dann könnte dies der Grund für die Ablehung sein, dann währe die Deutsche Botschaft in der Ukraine dafür zuständig, das ist aber nur eine Vermutung von mir.Heidebauer hat geschrieben: Was ich bis heute als nicht so wichtig hielt ist, meine Freundin ist gebbürtige Ukrainerin.
Sie hat auch einen Ukrainischen Pass, ihre Familie wohnt in Odessa. Sie ist wegen der arbeit vor 5 Jahren nach Sankt Petersburg gezogen.
Gruss
wolf
Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Wenn sie seit fünf Jahren in Sankt Petersburg lebt und arbeitet, dann ist das Konsulat in Sankt Petersburg zuständig. Das steht auch ganz eindeutig auf deren Webseite (http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... seite.html). Zudem wäre dann auch der Grund der Ablehnung ein anderer. Daran liegt es m.E. nicht.CSB_Wolf hat geschrieben:Wenn sie aber noch die Staatsangehörigkeit der Ukraine hat, dann könnte dies der Grund für die Ablehung sein, dann währe die Deutsche Botschaft in der Ukraine dafür zuständig, das ist aber nur eine Vermutung von mir.Heidebauer hat geschrieben: Was ich bis heute als nicht so wichtig hielt ist, meine Freundin ist gebbürtige Ukrainerin.
Sie hat auch einen Ukrainischen Pass, ihre Familie wohnt in Odessa. Sie ist wegen der arbeit vor 5 Jahren nach Sankt Petersburg gezogen.
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Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Danke, das wusste ich bis jetzt nicht.Anelya hat geschrieben: Wenn sie seit fünf Jahren in Sankt Petersburg lebt und arbeitet, dann ist das Konsulat in Sankt Petersburg zuständig. Das steht auch ganz eindeutig auf deren Webseite (http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... seite.html). Zudem wäre dann auch der Grund der Ablehnung ein anderer. Daran liegt es m.E. nicht.
Gruss
wolf
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Heidebauer
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Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Guten Morgen und danke für die Antworten .
Ok, ich denke auch es wird zu einer Remonstration kommen, da ich denke das die in Deutsch verfasst werden muss bitte ich um eure Hilfe. Wie kann und muss so ein Schreiben aussehen?
Kann ich von euch einen art Vordruck erhalten den ich dann so ändere als ob meine Freundin den geschrieben hätte? Ich täte diesen dann per Mail nach Sankt Petersburg schicken ( Sie täte dieses schreiben ausdrücken und Unterschreiben und weiter leiten. )
Auf der zweiten Seite des Ablehnungsbescheides war unter Anmerkungen vermerkt.
„Ihre Unterlagen waren unvollständig. Es fehlten insbesondere: Steuerselbstauskunft“
Was ist damit genau gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Heidebauer
Ok, ich denke auch es wird zu einer Remonstration kommen, da ich denke das die in Deutsch verfasst werden muss bitte ich um eure Hilfe. Wie kann und muss so ein Schreiben aussehen?
Kann ich von euch einen art Vordruck erhalten den ich dann so ändere als ob meine Freundin den geschrieben hätte? Ich täte diesen dann per Mail nach Sankt Petersburg schicken ( Sie täte dieses schreiben ausdrücken und Unterschreiben und weiter leiten. )
Auf der zweiten Seite des Ablehnungsbescheides war unter Anmerkungen vermerkt.
„Ihre Unterlagen waren unvollständig. Es fehlten insbesondere: Steuerselbstauskunft“
Was ist damit genau gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Heidebauer
Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Mir scheint, Du vermutest richtig, dass die Ablehnung damit zusammenhaengt, dass Deine Bekannte sozusagen als ukrainische Fremdarbeiterin in Russland lebt. Sicherlich ist sie da in jeder Hinsicht offiziell registriert, immerhin ja schon 5 Jahre, vielleicht hat sie da auch mittlerweile eine staendige Registrierung eines Wohnortes.
Trotzdem gelten fuer sie wohl die Visaanforderungen fuer Ukrainer. Und die fordern u.a. offenbar ggf. die beanstandete fehlende Steuerselbstauskunft.
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... Seite.html
(Da ist auch ein Muster!)
Es ist wenig wahrscheinlich, dass Du hier im Russland-Forum Antwort finden wirst, wie denn eine in Russland lebende Ukrainerin ihre Verwurzelung in der Ukraine nachweisen soll. Mir scheint das nicht trivial, denn eine solche gibt es wohl nicht!?
Eher weiss das vielleicht jemand in Ukraine-Foren.
Oder, falls Du es noch nicht gemacht hast, wirf Dein Problem doch mal bei Info4alien.de auf. Da hat gelegentlich sogar ein Mitarbeiter des deutscen Generalkonsulats in St. Petersburg, natuerlich sehr kompetent, Visa-Fragen beantwortet.
Hals- und Beinbruch! Es braucht wohl etwas Zeit, aber wird schon letztlich alles gelingen.
Trotzdem gelten fuer sie wohl die Visaanforderungen fuer Ukrainer. Und die fordern u.a. offenbar ggf. die beanstandete fehlende Steuerselbstauskunft.
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... Seite.html
(Da ist auch ein Muster!)
Es ist wenig wahrscheinlich, dass Du hier im Russland-Forum Antwort finden wirst, wie denn eine in Russland lebende Ukrainerin ihre Verwurzelung in der Ukraine nachweisen soll. Mir scheint das nicht trivial, denn eine solche gibt es wohl nicht!?
Eher weiss das vielleicht jemand in Ukraine-Foren.
Oder, falls Du es noch nicht gemacht hast, wirf Dein Problem doch mal bei Info4alien.de auf. Da hat gelegentlich sogar ein Mitarbeiter des deutscen Generalkonsulats in St. Petersburg, natuerlich sehr kompetent, Visa-Fragen beantwortet.
Hals- und Beinbruch! Es braucht wohl etwas Zeit, aber wird schon letztlich alles gelingen.
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Heidebauer
- Grünschnabel
- Beiträge: 13
- Registriert: 31 Dez 2014, 01:52
Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Einen guten Abend an die RF – Gemeinde.
Ein neuer Anlauf soll am nächsten Montag gestartet werden. Meine Freundin meinte ihre Unterlagen sind alle in Ordnung ( auch die Steuerauskunft). Sie wisse aber nicht ob meine Unterlagen ausreichend sind.
Deshalb kurz meine Frage. Ich habe ihr eine Verpflichtungserklärung gültig bis zum 20.04.2015 geschickt.
Ich habe ihr eine Einladung vom 12.02.2015 bis 12.03.2015 per Mail gesendet.
Und ich habe ihr eine Versicherungsbestätigung gültig vom 19.01.2015 bis zum 18.01.2016 per Mail gesendet.
Habe ich was vergessen? An welche Unterlagen muss ich noch denken? Wie sieht es mit einer Flugbuchung hin und zurück aus, macht das die Sache leichter?
Mit freundlichen Grüßen
Heidebauer
Ein neuer Anlauf soll am nächsten Montag gestartet werden. Meine Freundin meinte ihre Unterlagen sind alle in Ordnung ( auch die Steuerauskunft). Sie wisse aber nicht ob meine Unterlagen ausreichend sind.
Deshalb kurz meine Frage. Ich habe ihr eine Verpflichtungserklärung gültig bis zum 20.04.2015 geschickt.
Ich habe ihr eine Einladung vom 12.02.2015 bis 12.03.2015 per Mail gesendet.
Und ich habe ihr eine Versicherungsbestätigung gültig vom 19.01.2015 bis zum 18.01.2016 per Mail gesendet.
Habe ich was vergessen? An welche Unterlagen muss ich noch denken? Wie sieht es mit einer Flugbuchung hin und zurück aus, macht das die Sache leichter?
Mit freundlichen Grüßen
Heidebauer
Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Hallo,
habt ihr denn eigentlich remonstriert? Falls ja, was ist dabei raus gekommen? Hatte deine Freundin schon andere Schengenvisas, insbesondere deutsche Visas? Will sie die Unterlagen im Konsulat oder im Visazentrum abgeben?
Flugtickets brauchst du eigentlich nicht vorweisen. Leider hat das Konsulat SPB jetzt auch die Visaangelegenheiten an dieses Visazentrum ausgelagert, so dass auf deren Seite nur noch spärlich Informationen zu den erforderlichen Dokumenten gefunden werden können. Es wird jetzt auf dieses Visazentrum und Botschaft Moskau verwiesen.
Auf der damaligen Liste --> klick stand nichts von Flugtickets, also hat meine Freundin auch keine gezeigt und vorweisen müssen.
Beim neuen Visazentrum --> klick steht jetzt:
Soll heißen, du beschreibst ja zum einen den Reiseverlauf in der Einladung und dass du alle Kosten übernimmst (VE) und zum anderen kann der "Antragsteller aufgefordert werden die Flugtickets nachzureichen". Alles in allem, daran liegt es wahrscheinlich nicht.
Die Reisekrankenversicherung hätte übrigens nur für den Zeitraum der ersten Einreise gereicht --> klick - Bei der nächsten Einreise hätte sie eine neue Abschließen können.
habt ihr denn eigentlich remonstriert? Falls ja, was ist dabei raus gekommen? Hatte deine Freundin schon andere Schengenvisas, insbesondere deutsche Visas? Will sie die Unterlagen im Konsulat oder im Visazentrum abgeben?
Flugtickets brauchst du eigentlich nicht vorweisen. Leider hat das Konsulat SPB jetzt auch die Visaangelegenheiten an dieses Visazentrum ausgelagert, so dass auf deren Seite nur noch spärlich Informationen zu den erforderlichen Dokumenten gefunden werden können. Es wird jetzt auf dieses Visazentrum und Botschaft Moskau verwiesen.
Auf der damaligen Liste --> klick stand nichts von Flugtickets, also hat meine Freundin auch keine gezeigt und vorweisen müssen.
Beim neuen Visazentrum --> klick steht jetzt:
Der gleiche Text steht ebenfalls unter "erforderliche Dokumente" auf den Seiten der Botschaft Moskau --> klick.Angaben zum Reiseverlauf wie zum Beispiel Bahnfahrkarten, bezahlte Flugtickets; falls nicht verfügbar, nachvollziehbare detaillierte Beschreibung der Reise. (Sollte die gebuchte Unterkunft/das gebuchte Rückreiseticket als nicht ausreichend betrachtet werden, kann der Antragsteller/die Antragstellerin aufgefordert werden, einen Nachweis über die geleistete Zahlung dafür beizubringen.)
Soll heißen, du beschreibst ja zum einen den Reiseverlauf in der Einladung und dass du alle Kosten übernimmst (VE) und zum anderen kann der "Antragsteller aufgefordert werden die Flugtickets nachzureichen". Alles in allem, daran liegt es wahrscheinlich nicht.
Die Reisekrankenversicherung hätte übrigens nur für den Zeitraum der ersten Einreise gereicht --> klick - Bei der nächsten Einreise hätte sie eine neue Abschließen können.
Mfg.Bei der Beantragung von Visa zur mehrfachen Einreise muß die Versicherung nur für die tatsächlich beabsichtigte, nicht die beantragte Aufenthaltsdauer nachgewiesen werden. Mindestens jedoch muß eine Versicherung für die erste Reise vorgelegt werden.
-
Heidebauer
- Grünschnabel
- Beiträge: 13
- Registriert: 31 Dez 2014, 01:52
Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Guten Morgen,
gestern bekamm ich diese Mail von meiner Freundin ( Kopie)
Habt ihr sowas schon mal gelesen`? nun muss noch eine Rentennachweiss vorgelegt werden......
hi dear! I received a call today from the embassy, they see my documents and they need another certificate from the pension fund for the complete set of documents !! tomorrow will go and do it! I think in March, will open a visa if all goes well!
Ich verstehe es einfach nicht...
mfg
Heidebauer
gestern bekamm ich diese Mail von meiner Freundin ( Kopie)
Habt ihr sowas schon mal gelesen`? nun muss noch eine Rentennachweiss vorgelegt werden......
hi dear! I received a call today from the embassy, they see my documents and they need another certificate from the pension fund for the complete set of documents !! tomorrow will go and do it! I think in March, will open a visa if all goes well!
Ich verstehe es einfach nicht...
mfg
Heidebauer
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Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.
Wie heißt es so schön im wohl berühmtesten russischen Gedicht: Умом Россию не понять.Heidebauer hat geschrieben: Ich verstehe es einfach nicht...
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee