Hallo zusammen,
nach bereits der 2. Einladung meiner russischen Ehefrau hat ihr Sohn ein 1-jähriges Mehrfachvisum erhalten.
Jetzt möchte er während der Gültigkeit seines Visums mit seiner Freundin zu Besuch kommen und sie natürlich auch der Mutter vorstellen.
Muss ich hier eine Verpflichtungserklärung beantragen ? oder geht es vielleicht einfacher ?
Meine Stiefkinder einzuladen ist ja mittlerweile sehr einfach geworden.
Es reicht hier eine in Deutsch geschriebene, formlose Einladung der Mutter.
Titel korrigiert, Vize-Admin
Einladung der Freundin des Stiefsohnes
Einladung der Freundin des Stiefsohnes
Zuletzt geändert von Ulf am 24 Mär 2015, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
- Zejtnot
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Re: Einladung der Freundin des Schwiegersohnes
Ich sehe keine andere Lösung als eine Verpflichtungserklärung, da "Freundin des Stiefsohns" keine juristisch verwertbare Familienbeziehung ist. Ferner sollten aber auch Reiseziel und Rückkehrwilligkeit beim Visaantrag nachgewiesen werden.
Re: Einladung der Freundin des Schwiegersohnes
Danke, ich habe es schon befürchtet.
.... und Sorry, Schwiegersohn ist natürlich falsch, wie von Zejtnot schon richtig erkannt, es muss natürlich Stiefsohn heissen.
.... und Sorry, Schwiegersohn ist natürlich falsch, wie von Zejtnot schon richtig erkannt, es muss natürlich Stiefsohn heissen.