Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Meine Verlobte und ich wollen im August heiraten. Die Bedingungen vom Standesamt sind erfüllt, das OLG hat zugestimmt und wir haben eine Termin bekommen. Soweit so gut.
Jetzt muss sie noch ein Heiratsvisum beantragen.
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... essung.pdf
Dort ist zu lesen bei benötigten Unterlagen:
□ eine schriftliche Erklärung der/des in Deutschland lebenden Verlobten, dass er die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG übernimmt mit 2 Kopien
Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich bitte rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine formelle Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
Heute war ich beim Ausländeramt. Diese sagten mir, dass ich keine Verpflichtungserklärung für ein Heiratsvisum bekomme, sondern meine Verlobte erst das Visum beantragen muss in der Botschaft. Dann meldet sich die Botschaft bei der Ausländerbehörde und die melden sich bei mir. Erst dann kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Ist dies richtig so? Ich verstehe die Aussage aus dem Link so, dass zwingend eine Erklärung für die Beantragung des Visums notwendig ist und ohne diese Erklärung keine Beantragung erfolgen kann. Bitte klärt mich auf.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Chris
Heiraten in Deutschland
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chrisredfield
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Re: Heiraten in Deutschland
hat denn keiner der Leser eine Antwort?
- Saboteur
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Re: Heiraten in Deutschland
Hallo,
also im Gesetzt steht ja:
Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich bitte rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine formelle Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
daher würde ich mich erstmal auf die Auskunft verlassen. du bist dem ja nachgekommen. Und falls es wider Erwarten noch auf dich zukommt - geht die Ausstellung und per Kurier nach Moskau ja recht schnell- es ist ja noch viel Zeit.
Falls dir das zu unsicher/schwammig ist, würde ich mich direkt mit dem Anliegen und dem was du bisher unternommen hast an die Botschaft wenden. Die werden dir auch nicht viel sagen können, aber dann hast du alles ausgeschöpft.
also im Gesetzt steht ja:
Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich bitte rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine formelle Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
daher würde ich mich erstmal auf die Auskunft verlassen. du bist dem ja nachgekommen. Und falls es wider Erwarten noch auf dich zukommt - geht die Ausstellung und per Kurier nach Moskau ja recht schnell- es ist ja noch viel Zeit.
Falls dir das zu unsicher/schwammig ist, würde ich mich direkt mit dem Anliegen und dem was du bisher unternommen hast an die Botschaft wenden. Die werden dir auch nicht viel sagen können, aber dann hast du alles ausgeschöpft.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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LookingS75
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- Registriert: 04 Jun 2015, 23:53
Re: Heiraten in Deutschland
Mir wurde heute von der Ausländerbehörde in Stuttgart die gleiche Antwort gegeben. Kann das jemand bestätigen bzw. hat hier im Forum jemand aktuelle Erfahrung mit der VE für ein Hochzeitsvisum???
- Norbert
- Globaler Moderator

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Re: Heiraten in Deutschland
Wie schon der Vorredner geschrieben hat - im Zweifelsfall bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) per E-Mail anfragen. Eine wirklich sichere Antwort könnten wir hier sowieso nicht geben.