deutsch-russische Scheidung

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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CSB_Wolf
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von CSB_Wolf »

mahadd2 hat geschrieben: Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen, der letzte gemeinsame Aufenthalt war ebenfalls Deutschland. Demnach müsste ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig sein. Um übrigens mal den Grund für die "Abschiebung" der Frau zu nennen:
In dem Fall ist ein Deutsches Gericht zuständig, da sie noch verheiratet ist hätte sie gar nicht abgeschoben werden dürfen oder hat das der Mann von sich aus gemacht ?
Das allerbeste ist, sofort einen guten Rechtsanwalt zu nehmen und zwar einen der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Das mit dem Abschiebungsgrund ist natürlich ein Witz, es kann niemand abgeschoben werden nur weil diejenige Person, also in deinem Fall deine zukünftige Frau, in Russland eine Eigentumswohnung hat. Der noch Ehemann deiner Freundin hat gar nicht das Recht sie abzuschieben, das kann nur auf einen Gerichtsbeschluss durchgeführt werden und auch dazu gibt es die Möglichkeit eines einspruchs. Hat sie noch ein Visum für Deutschland, bzw. eine Aufenthaltsbewilligung ?
mahadd2 hat geschrieben:Daher kommt es für mich nicht in Frage, mich nach eine anderen Frau (wie in einer anderen Antwort vorgeschlagen)
umzusehen, nur weil es ein paar Schwierigkeiten gibt bzw. geben könnte.

Ich wäre euch daher für weitere Tipps sehr dankbar.
Das war nur ein Scherz von mir wegen einer anderen Frau, Bitte nicht persönlich nehmen.

Gruss
wolf
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bella_b33
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von bella_b33 »

mahadd2 hat geschrieben: Sie hat in Russland eine Eigentumswohnung. Für unsere Verhältnisse nicht gerade umwerfend (bitte nicht übel nehmen, Olga ;) ). Der Wert soll etwa 6.000 € betragen.
Wow, das wäre aber unglaublich wenig für eine Eigentumswohnung. 420.000rub....dafür finde ich auf die Schnelle nix.....fang mal mit dem Vierfachen an, dann klappts ;).
Was man so vom Ex-Mann liest, da kann man der Frau zur Trennung nur gratulieren, ich hoffe, die hat sich für die Scheidungs SMS bedankt ;). Alles Gute Euch beiden!

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Wladimir30
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von Wladimir30 »

mahadd2 hat geschrieben:Die Frau ist nebenbei bemerkt ein echter Schatz. Sie hat vor der Hochzeit mehrmals Pakete und sogar Geld an ihren Mann geschickt, ohne auch nur einmal eine Gegenleistung erhalten zu haben. Auch für mich hat sie bereits ein Paket in Vorbereitung. Meine Versuche, sie davon abzuhalten, waren erfolglos. Aufgrund ihres Einkommens (Abrechnung hat sie mir ebenfalls gezeigt) muss sie sich die Geschenke vom Mund absparen.
Etwas OT: Ich kenne hier einige Frauen, die sich auch NACH der Scheidung um ihren Ex-Mann noch gekümmert haben. Dazu zählen nicht nur kleine Geschenke, sondern auch hier mal die Wäsche schnell mitgewaschen oder so. Was ich anfangs nie verstanden habe. Ist einfach so. Ist wohl ein Teil der (weiblichen) russischen Seele.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
m1009

Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von m1009 »

Eigentumswohnung. 420.000rub.
In abgelegenen Kleinstaetden mag das passen.... Ansonsten... keine Chance...
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Zejtnot
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von Zejtnot »

Der Preis der Wohnung ist wirklich etwas eigenartig. Aber mit Abschiebung ist vielleicht auch einfach nur gemeint, dass er sie rausgeschmissen hat - und dann ist natürlich eine Rückkehr nach Russland naheliegend. Aber wer tut sich wegen 6000 Euro diesen Stress an?!
Magdeburg-Moskva
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Also, die Hintergründe sollten vllt. nicht so sehr ausgebreitet werden. Immerhin ist die Community überschaubar und man erkennt sich im schlimmsten Fall wieder.

Also, angesichts von Rom III und den Ausführungen auf der Seite der Botschaftwürde mir vorschweben:
In DE wäre ein Jahr Trennung im REgelfall Pflicht.
Nach Rom III müsste Sie ein Jahr in RU wohnen (könnte dort arbeiten, zur Ruhe kommen), um das russische Gericht laut Rom III anrufen zu können. U. U. machen die russ. Gerichte weniger Tamtam als in Deutschland. Ebenfalls könnte das russische Gericht auch der Meinung sein, schon eher zuständig zu sein. Und sie hätte bessere Karten - örtlicher Anwalt, der das russische Scheidungsrecht kennt, Heimatsprache. Immerhin dürften Scheidungsverfahren rechtsstaatlich ablaufen. Er müsste nicht mal erscheinen und bekommt der Ordnung halber alle Unterlagen zugeschickt. Fertig aus. Der ganze Schriftverkehr könnte über das Anwaltsbüro der Dame laufen, dann wird sie damit nicht belastet.
Aber das liefe auch darauf hinaus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens eher in RU statt in DE bleibt. Muss sie entscheiden...

Knackpunkt ist nach wie vor die Anerkennung in Deutschland. Da sollte sich ein deutscher Anwalt zu äußern.

Ach ja, Wohnung nach Eheschließung verkauft, heißt, wenn ich mich recht entsinne: Vermögen fließt in Zugewinn ein. Vorher wäre die "mit in die Ehe gebrachte Wohnung" nicht in den Zugewinn eingeflossen.
mahadd2
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von mahadd2 »

Hallo,

vielen Dank euch allen für die interessanten Antworten.

Zur Eigentumswohnung: Die Angabe des Wertes stammt von ihr, ca. 500.000 Rubel. Ist nur eine 1-Zimmer-Wohnung mit 18qm Wohnfläche in einem Ort, der nicht besonders lebenswert ist. Ich selbst kenne jedoch nicht die Immobilienpreise in RU, ist mir auch egal, sie soll doch ihre Wohnung behalten. Kann sie ja vermieten oder ihrer Schwester zur Nutzung zur Verfügung stellen.

"Abgeschoben" wurde sie von ihrem Mann, der sich um Verlängerung des Visums nicht gekümmert hat. Das sollte sie von Russland aus machen. Und als sie dann dort war, kam sie besagte SMS.

Je nach dem, wie sich unsere Beziehung entwickelt, wäre eine Heirat nicht ausgeschlossen. Ich denke, dass dann die Anerkennung durch ein deutsches Gericht zwingend erforderlich ist?
Magdeburg-Moskva
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

mahadd2 hat geschrieben: "Abgeschoben" wurde sie von ihrem Mann, der sich um Verlängerung des Visums nicht gekümmert hat. Das sollte sie von Russland aus machen. Und als sie dann dort war, kam sie besagte SMS.
Ähm, ist schon eine faktische Abschiebung durch den Mann, wenn auch nicht im Sinne des Ausländerrechts.

Aber: Sie muss sich um ihr Visum kümmern, nicht der Mann. Er müsste lediglich bei der Ausländerbehörde mitwirken, Unterlagen beibringen.

Um mal vom Thema "Scheidung einleiten" wegzukommen zum Thema "Beziehung führen":

Wenn Sie kein Visum bzw. Aufenthaltitel hat, bzw. keine Aufenthaltstitel (in Form einer Scheckkarte, ähnlich einem Perso) hat das m. E. folgende Konsequenzen:

Sie müsste mit Schengen-C-Visum nach Deutschland zu Dir reisen, wenn denn gewünscht. Allerdings würde ich dann von einem gewöhnlichen Aufenthalt in Russland ausgehen, was wieder die russischen Gerichte und Behörden für die Scheidung ins Spiel bringt. Sie muss jetzt die Initiative ergreifen, sonst zieht sich das ewig hin und belastet vor allem sie.

Aber, zum hundertdreiundzwanzigsten Male, die Zuständigkeit des Gerichts und die Frage der Anerkennung müssen Anwälte prüfen, auch in Hinblick, auf Eure Beziehung (hat sie mehr Bindung zu dir und keinen Job in Russland, müsste man beim gew. Auf. schon prüfen, ob das noch in Russland ist).

Aber, ein Gespräch mit der Ausländerbehörde kann da manchmal sehr hilfreich sein.
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CSB_Wolf
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Re: deutsch-russische Scheidung

Beitrag von CSB_Wolf »

mahadd2 hat geschrieben: "Abgeschoben" wurde sie von ihrem Mann, der sich um Verlängerung des Visums nicht gekümmert hat. Das sollte sie von Russland aus machen. Und als sie dann dort war, kam sie besagte SMS.
Also wie bereits geschrieben kann der Mann sie nicht abschieben. Sie bekommt auch kein Visum mehr sondern von der Ausländerbehörde in dem Ort/Stadt wo sie gewohnt hatte, bzw. gemeldet ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung. Um diese zu Verrlängern muss bzw. hätte sie nicht nach Russland ausreisen müssen, das macht nur die Ausländerbehörde vor Ort und nicht die Botschaft. Mit der SMS hatte er ihr wohl Angst gemacht, aber sie muss keine Angst haben, durch die Heirat hat sie die gleichen Rechte in Deutschland wie ihr Mann, auch wenn sie nicht mehr zusammen sind.
Wie lange hat sie denn in Deutschland gelebt ?

Gruss
wolf
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