In dem Fall ist ein Deutsches Gericht zuständig, da sie noch verheiratet ist hätte sie gar nicht abgeschoben werden dürfen oder hat das der Mann von sich aus gemacht ?mahadd2 hat geschrieben: Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen, der letzte gemeinsame Aufenthalt war ebenfalls Deutschland. Demnach müsste ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig sein. Um übrigens mal den Grund für die "Abschiebung" der Frau zu nennen:
Das allerbeste ist, sofort einen guten Rechtsanwalt zu nehmen und zwar einen der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Das mit dem Abschiebungsgrund ist natürlich ein Witz, es kann niemand abgeschoben werden nur weil diejenige Person, also in deinem Fall deine zukünftige Frau, in Russland eine Eigentumswohnung hat. Der noch Ehemann deiner Freundin hat gar nicht das Recht sie abzuschieben, das kann nur auf einen Gerichtsbeschluss durchgeführt werden und auch dazu gibt es die Möglichkeit eines einspruchs. Hat sie noch ein Visum für Deutschland, bzw. eine Aufenthaltsbewilligung ?
Das war nur ein Scherz von mir wegen einer anderen Frau, Bitte nicht persönlich nehmen.mahadd2 hat geschrieben:Daher kommt es für mich nicht in Frage, mich nach eine anderen Frau (wie in einer anderen Antwort vorgeschlagen)
umzusehen, nur weil es ein paar Schwierigkeiten gibt bzw. geben könnte.
Ich wäre euch daher für weitere Tipps sehr dankbar.
Gruss
wolf


