Stiefkindadoption

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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dannori
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Stiefkindadoption

Beitrag von dannori »

Hallo,

ich habe eine Frage zur Stiefkindadoption. In dem Forum gibt es ja schon einige Beiträge dazu, die ich mir auch schon duchgelesen habe. Darin habe ich aber keine Antwort auf folgende Frage gefunden:
Nach Art. 165 Ziff. 4 des russischen Familiengesetzes ist eine im Ausland durchgeführte Adoption eines russischen Kindes in Russland anzuerkennen, wenn vor der Adoption die vorläufige Adoptionserlaubnis des zuständigen Exekutivorgans eingeholt wurde.
Hat jemand Erfahrung damit, welches Exekutivorgan damit gemeint ist?

Ich bin deutscher und lebe mit meiner russischen Ehefrau und ihren Kindern in Deutschland. Ich möchte ihre Kinder adoptieren und habe beim zuständigen Amtsgericht den Adoptionsantrag gestellt. Jetzt kam über das Amtsgericht die Prüfung des Landesjugendamtes zurück, mit dem oben zitierten Satz.

Ich war schon beim russischen Konsulat und dort wurde mir nur gesagt, dass es eine Internetseite des russischen Wissenschaftsministeriums gibt. Bei einer Suche bin ich dann auf diese Seite gestoßen: http://www.adoptinrussia.ru/de/. Darin geht es aber nur um die Adoption von Waisenkindern aus Heimen.

Woher bekomme ich eine Adoptionserlaubnis, wenn noch nicht mal das russische Konsulat mir helfen will?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Günter
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Bluewolf
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von Bluewolf »

Hallo Günter,

ich kenne zwar nicht alle Beiträge zu dem Thema im Forum, aber ich denke in Russland ist es nicht viel anders als in Deutschland.
Da mich das Thema selbst interessiert wäre ich aber auch für weiteren Input dankbar.

Lebt denn in Deinem Fall der leibliche Vater noch? Dann müsste er der Adoption zustimmen und dies urkundlich beglaubigen lassen.
In jedem Fall benötigt das Jugendamt eine Bestätigung um der Adoption in Deutschland zustimmen zu können, zuständig sollte das jeweilige Amtsgericht des Wohnsitzes des Vaters sein.

Kennst Du das schon?
In den einzelnen Regionen ist das örtlich zuständige Departement für Erziehung für die internationale Adoptionsvermittlung zuständig. Es ist der Zentralstelle in Moskau unterstellt, wo alle Kindervorschläge erfasst sind.
Quelle: http://www.zukunftfuerkinder.de/russische-foederation
Das bezieht sich zwar hauptsächlich auf Adoptionen von Kindern aus Heimen, aber einiges könnte Dir evtl. auch weiterhelfen.

Und das Dir das Konsulat nicht helfen will hat überwiegend politische Gründe, siehe Ende 2012 das Verbot für US Bürger.

Viele Grüße
Uwe
dannori
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von dannori »

Hallo Uwe,

danke für die Info.

Wenn ich das richtig verstehe, ist die Zentralstelle in Moskau doch die Verbindung zum russischen Bildungsministerium und das ist die Verbindung zu der Webseite http://www.adoptinrussia.ru/de/?

Ich tu mir mit den Informationen auf der Webseite schwer, weil es hier immer um Heimkinder geht, für die ja dann das Ministerium die elterliche Sorge hat, was in unserem Fall gar nicht nötig ist, da die Mutter die alleinige elterliche Sorge hat. Und hier kommt wahrscheinlich mein Problem. Da der leibliche Vater verstorben ist, müsste wahrscheinlich meine Frau beim Amtsgericht ihres letzten Wohnsitzes in Russland darlegen, dass der leibliche Vater verstorben ist und darüber eine Adoptionserlaubnis erhalten?

Wahrscheinlich wird dann auch, wie hier in Deutschland, dass Jugendamt mit eingebunden und das ganze wird eine unendliche Geschichte.

Im Juni ist es drei Jahre her, dass der Notar den Antrag beim Amtsgericht eingereicht hat. Vom Amtsgericht kam dann auch recht schnell ein Schreiben, mit einer Liste von Dingen, die wir erledigen mussten. Ärztliche Untersuchengen, Führungszeugnis, etc.

Eine längere Wartezeit haben dann die Termine mit dem Jugendamt gebraucht. Bis die Bearbeiterin die Termine festgelegt hat und dann bis der Bericht schließlich fertig war und beim Gericht ankam.

Danach wurde die ganze Akte noch mal an das Landesjugendamt geschickt, weil bei der Adoption ausländisches Recht berührt wird. Das hat auch noch mal eine lange Zeit gedauert, bis die Antwort kam. Da wurden dann so Spitzfindigkeiten bemängelt, dass meine Ehefrau die Erklärung in der notariellen Urkunde nur als "Ehefrau" und nicht als "Ehefrau und Mutter der Kinder" abgegeben hat.

Da sich der ganze Prozess so lange hingezogen hat, hat das Landesjugendamt auch noch mal empfohlen, dass ich mein ärztliches Attest und mein polizeiliches Führungszeugnis erneuern soll.

Einen wichtigen Punkt den das Landesjugendamt noch einforderte war, dass die Kinder ihre Zustimmung zur Adoption auch schon notarielle beglaubigt abgeben, da sie über 10 Jahre alt sind und nach russischem Recht das so gefordert wird.

Was sich an der ganzen Geschichte für die Kinder unangenehm ergibt ist, dass sie über die ganze Zeit nicht so richtig wissen, was ihr Familienname ist. Durch die Adoption haben wir natürlich über den neuen Namen gesprochen, den sie auch schon benutzen wollen. Aber offiziell in der Schule müssen sie noch ihren alten Namen benutzen.

Gruß

Günter
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zimdriver
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von zimdriver »

Adoptionsseiten helfen in deinem Fall gar nicht weiter, denke ich.
Da die Mutter glücklicherweise Alleinerziehungsberechtigte -- und nur in diesem Zusammenhang bezeichne ich das so -- ist, müsst Ihr die Forderungen der deutschen wie der russischen Seite erfüllen.
Aus Kenntnis eines ähnlichen Falls im Freundeskreis weiss ich, dass die Dokumente über den Verbleib des Vaters amtlich übersetzt und apostilliert vorzulegen sind. Welche Dokumente dies sind, wissen die russischen Beamten besser.
Die deutschen Behörden haben Euch ja schon eine Liste geschickt. Die ist abzuarbeiten.
Und damit sollte sich die Sache erledigt haben. Den Familiennamen und die Rechte und Pflichten gibt's natürlich erst nach Adoption. Solange die Kinder unter 16 sind, würde ich die Einbürgerung vorantreiben. Nach 16 wird es schwer. Weitere 2 Jahre später ist's dann ganz vorbei.
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werner
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von werner »

Hallo Günter,

wie hast Du denn die Kinder ohne Zustimmung vom Vater nach Deutschland holen können.
Meine Frau zeigte im dt. Konsulat in Moskau ihren " Mutterausweis ", wo steht, dass sie
eine allein lebende Mutti ist. Das würde mich jetzt interressieren.

Mit besten Grüssen von Werner
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von Bluewolf »

dass der leibliche Vater verstorben ist
Darum hatte ich ja gefragt.
dannori
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von dannori »

werner hat geschrieben: wie hast Du denn die Kinder ohne Zustimmung vom Vater nach Deutschland holen können.
Ich habe die ganzen Unterlagen hier in Deutschland beglaubigt ins Deutsche übersetzen lassen. Also Geburtsurkunde der Kinder, Hochzeitsurkunde und Sterbeurkunde des Vaters. Mit den Unterlagen ist dann meine Frau in Russland zur dt. Botschaft gegangen.

Gruß

Günter
dannori
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von dannori »

zimdriver hat geschrieben: Aus Kenntnis eines ähnlichen Falls im Freundeskreis weiss ich, dass die Dokumente über den Verbleib des Vaters amtlich übersetzt und apostilliert vorzulegen sind. Welche Dokumente dies sind, wissen die russischen Beamten besser.
Welche Beamte sind das denn genau? Ist dass das Amtsgericht wo meine Frau zuvor in Russland gelebt hat? Meine Frau ist nicht mehr in Russland gemeldet, sondern beim russischen Konsulat in Deutschland. Ist denn dann noch das Amtsgericht in Russland für zuständig? Oder ist es das Jugendamt des Bezirkes, wo die Kinder zuletzt in Russland gelebt haben?

Das ist ja die schwammige Formulierung des deutschen Landesjugendamtes. Sie sagen nur, wir sollen eine "Adoptionserlaubnis des zuständigen Exekutivorgans" einholen ohne zu sagen, wer dieses Exekutivorgan ist.
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zimdriver
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von zimdriver »

Konsulat in D, da ohne Propiska/ Registrierung/ Wohnsitz in RUS
dannori
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Re: Stiefkindadoption

Beitrag von dannori »

Danke für Eure Hilfe. Ich werde dem Gericht meine Bemühungen mitteilen und dann mal warten, ob sie noch was verlangen.
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