Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

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knutella2k
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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von knutella2k »

Man hört da so Beschwerden im Forum, dass gar nix los sei... Deswegen komme ich mal wieder mit eine kniffeligen Unklarheit heringebrettert [welcome]

Klar ist, das man als HQS zum bekommen der Niederlassungserlaubnis relativ wenig Auflagen erfüllen muss. Theoretisch reicht

- ausgefüllten Antrag
- Passfoto(s)
- beglaubigte Übersetzung einer Passkopie
- Kopie des Arbeitsvertrages

Viele Sachen entfallen ja natürlich HQS, wie polizeiliches Führungszeugnis, medizinisches Gutachten, Quotenregelung,...

Jetzt die Frage: Wie sieht es mit dem vorzulegenden, aktuellen Mietvertrag aus? Weiß jemand, ob der für HQS ebenfalls mindestens 3 Jahre gültig sein muss? Im Moskauer Migrationsamt konnten sie uns das nicht sagen, und haben auf das Migrationsamt unseres Bezirkse verwiesen.

Danke, und weitermachen!

PS: Ich entschuldige mich für evtl. Tippfehler, aber schreiben am Tablet ist :?
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inorcist
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von inorcist »

Ich kann nur sagen, was ich so halb in Erinnerung habe, wie es bei einem Kollegen lief. Der bräuchte eine Bestätigung - allerdings war das noch die Zeit, als man sich beim Arbeitgeber registrieren konnte.

Übrigens werden auch für HQS Sozialabgaben fällig, wenn man die Niederlassungserlaubnis hat. Deshalb sehen das viele Arbeitgeber nicht gern.
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knutella2k
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von knutella2k »

inorcist hat geschrieben: 04 Dez 2018, 00:23 Der bräuchte eine Bestätigung
Was für eine Bestätigung meinst du genau?
inorcist hat geschrieben: 04 Dez 2018, 00:23 Deshalb sehen das viele Arbeitgeber nicht gern.
Dann doch lieber erstmal die Probezeit rumkriegen... :)

Danke und a juts Nächtle, gelle?!
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inorcist
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von inorcist »

Bestätigung = Ein Papier, dass er an seinem Arbeitsplatz für drei Jahre registriert ist bzw wohnt oder so. War rational betrachtet totaler Schwachsinn und wir haben uns herrlich darüber amüsiert, dass er jetzt Tag und Nacht arbeiten muss.
m5bere2
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von m5bere2 »

knutella2k hat geschrieben: 03 Dez 2018, 22:17 Jetzt die Frage: Wie sieht es mit dem vorzulegenden, aktuellen Mietvertrag aus? Weiß jemand, ob der für HQS ebenfalls mindestens 3 Jahre gültig sein muss?
3 Jahre werden doch selbst von Normalos nicht verlangt? Ich hatte jedenfalls nie so einen.
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knutella2k
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von knutella2k »

m5bere2 hat geschrieben: 04 Dez 2018, 04:27 3 Jahre werden doch selbst von Normalos nicht verlangt? Ich hatte jedenfalls nie so einen.
Ja okay, nicht direkt. Es steht auch nichts darüber, wenn man auf den Seiten des Russischen Innenmisteriums nach den notwendigen Dokumenten schaut.

Allerdings steht auf der Seite des tollen, freundlichen (Rand-)Moskauer Multifunktionalen Migrationszentrums MMZ, dass man zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis beim MMZ entweder den Nachweis von Wohneigentum bringt, oder eben einen Mietvertag vorlegt, der für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sein muss. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt für HQS 3 Jahre.

https://mc.mos.ru/tg/worker/mmc/residence-permit

Ru:
"В договоре, подтверждающем право пользования иностранным гражданином жилым помещением, должны быть указаны стороны договора, предмет (площадь и адрес жилого помещения, позволяющие идентифицировать объект), место и дата заключения договора. Договор должен быть заключен в соответствии с действующим законодательством на срок действия разрешения на временное проживание."

Deu:
In dem Vertrag, der das Recht zur Nutzung eines ausländischen Bürgers einer Wohnung bestätigt, sind die Vertragsparteien, der Betreff (Bereich und Adresse der Wohnung, der die Identifizierung des Objekts zulässt), Ort und Datum des Vertragsabschlusses anzugeben. Der Vertrag muss nach geltendem Recht für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis geschlossen werden.

Deswegen wollte ich mal wissen, ob damit schon mal jemand Erfahrungen gesammelt hat?
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Zejtnot
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von Zejtnot »

Ich würde eine Anfrage an das MFS schicken, ob diese Regelung gilt und wenn ja, welches "geltendes Recht" hier zieht.
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von m5bere2 »

Solche Anfragen wurden schon zu hundertst ans MWD geschickt. Antwort vom MWD: die Forderung eines Mietvertrages beim RWP-Antrag seitens des MMZ ist rechtswidrig.

Position des MMZ: wir fordern den Mietvertrag ja nicht für die Antragsstellung des RWP sondern bei der Ausgabe eines Termines/Talons für die Antragsstellung. :roll:

Das MMZ ist eine private Klitsche, die dem MWD nicht untersteht... aber woanders nimmt keiner mehr diese Anträge an.
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bella_b33
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Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von bella_b33 »

Jetzt helft mir mal auf die Sprünge....Niederlassungserlaubnis = Aufenthaltserlaubnis?
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
m1009

Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Spezialisten HQS

Beitrag von m1009 »

Ich vermute mal RVP/VID fuer HQS.

Ist der gleiche Aufwand wie RVP/VID fuer Ehegatten.
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