m5bere2 hat geschrieben: 04 Dez 2018, 04:27
3 Jahre werden doch selbst von Normalos nicht verlangt? Ich hatte jedenfalls nie so einen.
Ja okay, nicht direkt. Es steht auch nichts darüber, wenn man auf den Seiten des Russischen Innenmisteriums nach den notwendigen Dokumenten schaut.
Allerdings steht auf der Seite des tollen, freundlichen (Rand-)Moskauer Multifunktionalen Migrationszentrums MMZ, dass man zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis beim MMZ entweder den Nachweis von Wohneigentum bringt,
oder eben einen Mietvertag vorlegt, der für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sein muss. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt für HQS 3 Jahre.
https://mc.mos.ru/tg/worker/mmc/residence-permit
Ru:
"В договоре, подтверждающем право пользования иностранным гражданином жилым помещением, должны быть указаны стороны договора, предмет (площадь и адрес жилого помещения, позволяющие идентифицировать объект), место и дата заключения договора.
Договор должен быть заключен в соответствии с действующим законодательством на срок действия разрешения на временное проживание."
Deu:
In dem Vertrag, der das Recht zur Nutzung eines ausländischen Bürgers einer Wohnung bestätigt, sind die Vertragsparteien, der Betreff (Bereich und Adresse der Wohnung, der die Identifizierung des Objekts zulässt), Ort und Datum des Vertragsabschlusses anzugeben.
Der Vertrag muss nach geltendem Recht für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis geschlossen werden.
Deswegen wollte ich mal wissen, ob damit schon mal jemand Erfahrungen gesammelt hat?
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...