Hannibal hat geschrieben:...obwohl ich schon manchmal an dänemark gedacht habe.
Dänemark ist eh keine wirkliche Alternative. Da mag zwar das Heiraten einfacher gehen, aber das bringt überhaupt nichts, um eine AE für Deine künftige Gattin zu bekommen.
Ich habe mir den Artikel mal durchgelesen. Das ist wirklich ein sehr subjektiver Erlebnisbericht, der in vielen Punkten schlichtweg falsch ist. Die taz begibt sich da (teilweise) auf ein Niveau, das man sonst eher von der BLIND-Zeitung kennt.
Aber der Artikel enthält auch einige gute Ratschläge, die auch hier schon erteilt wurden.
Es ist Unsinn, sich vor den Behörden zu fürchten. Die bekommen dadurch nur den Eindruck, das etwas faul ist.
Überzeugt man dagegen mit souveränem Auftreten, gibt es keine ernsthaften Probleme.
In meinem letzten Posting hierzu hatte ich vergessen zu erwähnen, dass es definitiv falsch ist zu glauben, man könne nur mit einem Heiratsvisum nach D einreisen, um hier zu heiraten.
Im Zshg. mit derartigen Behauptungen, die von manchen Behörden gelegentlich in die Welt gesetzt werden, ist von einem vermeintlichen Visa-Betrug die Rede. Das ist aber schon deshalb nicht der Fall, weil die ultimative Entscheidung zur Heirat mit dem "Ja" vor dem Standesamt gefällt wird und keinen Moment früher.
Es ist durchaus möglich, auch mit einem Besuchsvisum zu heiraten und danach sofort eine AE für den ausländischen Ehegatten zu bekommen.
Man lädt die Verlobte / den Verlobten einfach mit einem anderen primären Ziel / Zweck ein, der sich schlicht und einfach schon daraus ergibt, dass man das Leben nach der Heirat ja auch irgendwie vorbereiten muss.
Eine Einladung zum Zwecke der Unterstützung und Beratung bei der Information über Bildungs- / Weiterbildungsmöglichkeiten in der bzw. über die Bundesrepublik Deutschland bietet die Gelegenheit, auch mal an einer Trauungszeremonie teilzunehmen, danach zur Meldestelle zu gehen und anschließend in die ABH

= Exkursion in das deutsche Verwaltungssystem.
Vorher lernt man noch einiges über das Haager Abkommen (Apostillen etc.), den Schengen-Vertrag, das Schengener Durchführungsabkommen, das Ausländerzentralregister (AZR) u.v.a.m.
Zeppelin