Ich gebe zu, das ist etwas zynisch und berechnend ausgedrückt und entspricht - hoffentlich - nicht den Tatsachen.
Bodensee-Flugunglück 2002 - Deutschland haftet
Bephep, die Mühlen der Justiz mahlen langsam... man könnte sagen, lieber spät als nie, aber wenn man böse wäre (das sind wir ja aber nicht, nein), könnte man auch behaupten, die Schweiz ist froh, dass sie nix zahlen muss, und damit man nicht sagen kann, die Schweiz würde gar nix in der Sache zur Wiedergutmachung beitragen, stellt sie halt jetzt die tatsächlich Schuldigen vor Gericht. Aber an den Schadenersatzkosten braucht sie sich dann - auch freiwillig - nicht zu beteiligen, hat ja alles in ihrer Macht stehende getan...
Ich gebe zu, das ist etwas zynisch und berechnend ausgedrückt und entspricht - hoffentlich - nicht den Tatsachen.
Ich gebe zu, das ist etwas zynisch und berechnend ausgedrückt und entspricht - hoffentlich - nicht den Tatsachen.
Du erntest, was du säst.
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Sportsfreund
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Bephep
manu
Wenn die DE verurteilt wird weil der Vertrag nicht ratifiziert wurde und "nur" Gewohnheitsrecht war dann muss die Schweiz als Aufsicht ueber die Firma Sky Guide auch zahlen.
Heute steht in der Zeitung das Strafen zwischen 6 und 15 Monaten gefordert werden.Aber auch das der Fluglotze nicht wusste das die Kollosionsanzeige ausgeschaltet war.
Wenn man solche Sachen liesst dann ist das Rechtempfinden,nicht nur von mir,mit der Juristischen Realitaet nicht vereinbar.
Die Rechtssprechung in RU ist zweifelhaft aber ist unsere besser?? Bei diesem Beispiel habe ich meine Zweifel.
Nachtrag.
Sportsfreund
Das mit dem Nazigold ist ein sehr dunkles Kapitel der Schweiz den sie wussten schon im Krieg von wem das Gold stammte.
Wenn die DE verurteilt wird weil der Vertrag nicht ratifiziert wurde und "nur" Gewohnheitsrecht war dann muss die Schweiz als Aufsicht ueber die Firma Sky Guide auch zahlen.
Heute steht in der Zeitung das Strafen zwischen 6 und 15 Monaten gefordert werden.Aber auch das der Fluglotze nicht wusste das die Kollosionsanzeige ausgeschaltet war.
Wenn man solche Sachen liesst dann ist das Rechtempfinden,nicht nur von mir,mit der Juristischen Realitaet nicht vereinbar.
Die Rechtssprechung in RU ist zweifelhaft aber ist unsere besser?? Bei diesem Beispiel habe ich meine Zweifel.
Nachtrag.
Sportsfreund
Das mit dem Nazigold ist ein sehr dunkles Kapitel der Schweiz den sie wussten schon im Krieg von wem das Gold stammte.
Zuletzt geändert von Bephep am 09 Aug 2006, 02:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Paul
Bephep hat geschrieben:Wenn die DE verurteilt wird weil der Vertrag nicht ratifiziert wurde und "nur" Gewohnheitsrecht war dann muss die Schweiz als Aufsicht ueber die Firma Sky Guide auch zahlen.
Die strafrechtliche Verantwortung der Fluglotsen ist eine andere Kiste. Wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht.
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Zeppelin
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- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Vermutlich wird es so kommen.Bauleiter hat geschrieben:Das ist vorhersehbar. Der Lotse bekommt die ganze Schuld. Er kann ja nicht mehr bestraft werden.Paul hat geschrieben:Wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht.
Der Schweiz geht ja deshalb niemand ernsthaft an den Kragen, weil das internationale Interesse an dem schweizerischen Bankensystem so groß ist.
Kein Verbrecher verpfeift (freiwillig) seinen Heler und sprengt auch nicht den Bunker, wo er seine Beute deponiert hat.
Was ganz anderes wäre es natürlich, wenn Skyguide eine westliche VIP-Maschine zur Hölle befördern würde...
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Sportsfreund
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Bephep
