



wer rausbekommt, was mir da passiert ist, bekommt ein eis

Es steht übrigens nirgends, dass Du diese Übersetzung brauchst! Der Führerschein ist meines Wissens auch einfach so gültig!m1009 hat geschrieben:bis auf einmal, weil ich die uebersetzung von meiner fahrerlaubnis im office vergessen hatte.. aber mit 50rbl war alles geregelt...
Ja, muss man, es steht auf unserer Versicherungspolice (die ich gestern ausgiebig studiert habe, weil wir ab heute eine frische haben) fettgedruckt hinten drauf, dass eine Kopie nicht reicht und dass nach dem KOAP (Ordnungswidrigkeitengesetz oder Gesetz über Verwaltungsstrafrecht) ein Bußgeld oder Abschleppen möglich ist. Mein Mann meinte gestern, dass die Abschleppoption einfach nur ein Geldbörsenöffner ist - in der Regel geht das so:Zejtnot_ hat geschrieben:Ich habe leider keine Ahnung, ob man das Original der Versicherungspapiere bei sich haben muss. Wenn nicht, würde ich eine Beschwerde in Gang treten.

So isses. Weil, wiederum O- Ton eines GAIshniks:manuchka hat geschrieben:... Führerschein ist das so eine Sache - soweit ich weiß, braucht man entweder eine notariell beglaubigte Übersetzung des dt. Führerscheins oder einen internationalen (so ein graues Heft, da ist auch in russisch ne Seite drin).