nach der Hochzeit
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scorpiowill37
nach der Hochzeit
Wir haben nun endlich geheiratet :-)
Urkunde hat schon ein Apostille und ist übersetzt.
Nun benötige ich Tips zur weiteren Vorgehensweise.
Wir planen noch mindestens zwei Jahre zusammen in Russland zu bleiben und dann nach Europa (vorzugsweise D) zurückzukehren.
Meine Frau würde so schnell wie möglich deutsche STaatsangehörigkeit bekommen. Im Juni erwartet sie unser erstes Kind.
Welche Schritte sind nun zu unternehmen, um die für sie einen deutschen Pass so schnell wie möglich zu bekommen?
Urkunde hat schon ein Apostille und ist übersetzt.
Nun benötige ich Tips zur weiteren Vorgehensweise.
Wir planen noch mindestens zwei Jahre zusammen in Russland zu bleiben und dann nach Europa (vorzugsweise D) zurückzukehren.
Meine Frau würde so schnell wie möglich deutsche STaatsangehörigkeit bekommen. Im Juni erwartet sie unser erstes Kind.
Welche Schritte sind nun zu unternehmen, um die für sie einen deutschen Pass so schnell wie möglich zu bekommen?
- Zejtnot
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Re: nach der Hochzeit
Wenn Ihr eine Wohnung habt, könntest Du Wohnrecht beantragen - was sich aber hinzieht. Wenn Du also einen Arbeitgeber in Russland hast, dann ist es einfacher, wenn er Dir für die zwei Jahre eine Arbeitsgenehmigung mit Arbeitsvisum organisiert.scorpiowill37 hat geschrieben:Wir planen noch mindestens zwei Jahre zusammen in Russland zu bleiben und dann nach Europa (vorzugsweise D) zurückzukehren.
Bei mir zog sich der Wohnrechtsantrag 400 Tage hin. Eine Erzählung dazu: http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... ibirsk/#29
Soviel ich weiß, muss sie dafür zwei oder drei Jahre in Deutschland gelebt haben. Den Pass bekommt man doch nicht nur durch eine Eheschließung?! Genauso wirst Du keinen russischen Pass bekommen!scorpiowill37 hat geschrieben:Welche Schritte sind nun zu unternehmen, um die für sie einen deutschen Pass so schnell wie möglich zu bekommen?
Sie muss ferner den russischen abgeben, wenn sie in ein paar Jahren den deutschen will. Seid Ihr Euch dessen bewusst?
Dieses bekommt hingegen beide Pässe, da Papa Deutscher und Mama Russin ist!scorpiowill37 hat geschrieben:Im Juni erwartet sie unser erstes Kind.
Übrigens:
Schnell geht nix, richtet Euch darauf ein!!!scorpiowill37 hat geschrieben:... so schnell wie möglich ...
Zuletzt geändert von Zejtnot am 14 Feb 2007, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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scorpiowill37
Danke für die schnelle Antwort.
mein Aufenthalt hier in Russland ist klar. Ich habe Arbeitsvisum und Arbeitsgenehmigung.
Mich interessiert mehr die Vorgehnsweise in D
Familienbuch, Visa für sie, Vorbereitung für Pass ...
wer Interesse hat kan mal bilder schauen:
http://de.pg.photos.yahoo.com/ph/scorpi ... r=/9e37re2
mein Aufenthalt hier in Russland ist klar. Ich habe Arbeitsvisum und Arbeitsgenehmigung.
Mich interessiert mehr die Vorgehnsweise in D
Familienbuch, Visa für sie, Vorbereitung für Pass ...
wer Interesse hat kan mal bilder schauen:
http://de.pg.photos.yahoo.com/ph/scorpi ... r=/9e37re2
- Zejtnot
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Zum Visum gab es etliche Threads in den letzten Tagen. Schau da mal, unter Familienzusammenführung, FZS. Oder auch im Forum von info4aliens ... die sind da Spezialisten.scorpiowill37 hat geschrieben:Familienbuch, Visa für sie, Vorbereitung für Pass ...
Wie gesagt, der Pass kommt ja sowieso erst in vier oder fünf Jahren in Frage, wenn ihr noch zwei hier lebt.
Das Familienbuch beantragt ihr bei Deinem deutschen Standesamt. Wenn Du in D nicht gemeldet bist, dann beim Standesamt 1 in Berlin. Ihr braucht: Geburtsurkunden, übersetzt und beglaubigt. Eheurkunde mit Apostille, übersetzt und beglaubigt (eventuell amtliche Kopie der Urkunde). Oft noch: Heiratsurkunde ihrer Eltern sowie Heiratsurkunde Deiner Eltern (weil im Familienbuch der Mädchenname der Mutter steht und dafür ein Nachweis nötig ist).
Und den Antrag natürlich. Den hat die Botschaft in Moskau, wo Du auch alles abgeben darfst, solltest Du als Auslandsdeutscher in Moskau gemeldet sein.
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Zeppelin
- Zar/iza

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- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Soweit völlig richtig.Zejtnot_ hat geschrieben:Wie gesagt, der Pass kommt ja sowieso erst in vier oder fünf Jahren in Frage, wenn ihr noch zwei hier lebt.
Kleiner Hinweis: Einen Einbürgerungsantag kann man frühestens nach drei Jahren bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft und Wohnsitz in D stellen, sofern ausreichend Einkommen (kein ALG II) vorhanden ist und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Aber als russ. STA würde ich mir sehr genau überlegen, die russ. STA aufzugeben.
Man kann hier auch ganz gut mit einer AE/NE leben, wenn man mit einem dt. STA verheiratet ist. Man kann nur nicht wählen gehen, kann kein Beamter werden und hat einige unwesentliche Visaanforderungen durch die neuen EU-Staaten und UK.
Letzeres ist aber hinnehmbarer, als für jeden Besuch in RUS ein Visum zu brauchen.
Ich habe auch keine Ahnung, wie RUS mit ausgebürgerten umgeht. Aber bestimmt nicht mit Begeisterung.
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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goedo
Re: nach der Hochzeit
Herzlichen Glückwunsch!!! Wir auch! :-) Am 27.1.!scorpiowill37 hat geschrieben:Wir haben nun endlich geheiratet :-)
Also - abgesehen davon, dass du die Heiratsurkunde übersetzen lassen musst (in Deutschland! am Besten da wieder Apostille)...
schau mal in diese Links:
der 1. für Moskau, der 2. für München als Beispiel.
Viel Erfolg - wir sind auch dabei...
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... etter.html
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausl ... utsch.html
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goedo
Es ist fast soweit...
- Neue Pässe für Sie sind fertig (mit seltsamem Nachnamen, einmal hin- und her-transliteriert, furchtbar :-) )
- am 12.3. ist der Termin für das FZF-Visum.
Drückt uns die Daumen!
- am 12.3. ist der Termin für das FZF-Visum.
Drückt uns die Daumen!
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Es ist fast soweit...
Also ich drücke meine beiden und meine Frau ihre vier Daumen (sie pflegt ihre Zehen als 'Fußfinger' zu bezeichnengoedo hat geschrieben:- Neue Pässe für Sie sind fertig (mit seltsamem Nachnamen, einmal hin- und her-transliteriert, furchtbar :-) )
- am 12.3. ist der Termin für das FZF-Visum.
Drückt uns die Daumen!
Aber das mit dem verformten Namen ist ja weniger schön. Hast Du schon mal mit dem Standesamt in München gesprochen, ob man das wieder gerade biegen kann?
Grüße,
Zeppelin.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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goedo
Re: Es ist fast soweit...
Danke für die Wünsche!Zeppelin hat geschrieben:...Hast Du schon mal mit dem Standesamt in München gesprochen, ob man das wieder gerade biegen kann?
Grüße,
Zeppelin.
Mit den Namen ist das so:
Goetzendorff wird Гёцендорфф wird Gettsendorff.
Das folgt irgendeiner komischen offiziellen Regel, die wohl auch die Behörden kennen und akzeptieren...
Jetzt warten wir den Termin ab; Alla bekommt ja in Deutschland irgenwann einen Perso, das ist es dann hoffentlich richtig. Der ganze Bardak, um dann DOCH einen unterschiedlichen Namen zu haben? Nee :-) ! Revolution!
Abwarten ...
LG
Roger
Zuletzt geändert von goedo am 26 Mär 2007, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Zeppelin
- Zar/iza

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- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Es ist fast soweit...
Genau dieses OE-Problem haben wir auch (aber nur im Pass meiner Frau.) Da wir in D geheiratet haben, gilt unser unverfälschter Name gemäß Heiratsurkunde. Der verbogene Name meiner Frau in ihrem Pass ist hier (fast) Schnuppe.goedo hat geschrieben:... Mit den Namen ist das so:
Goetzendorff wird Гёцендорфф wird Gettsendorff.
Das folgt irgendeiner komischen ofiziellen Regel, die wohl auch die Behörden kennen und akzeptieren...
Jetzt warten wir den Termin ab; Alla bekommt ja in Deutschland irgenwann einen Perso, das ist es dann hoffentlich richtig. Der ganze Bardak, um dann DOCH einen unterschiedlichen Namen zu haben? Nee :-) ! Revolution!
Abwarten ...
LG
Roger
Außnahme ist nur das AZR und die ABH, wo die Daten nach der Schreibweise im Pass geführt werden, aber auf der Aufenthaltserlaubnis wurde vermerkt, wie unser tatsächlicher Name gemäß Deutschem Recht lautet.
Spätestens bei einer Einbürgerung hätte der Spuk ein Ende, aber so behelfen wir und derzeit bei der Adressierung irgendwelcher Dokumente mit einem erläuternden Zuatz, damit die Unterlagen entsprechend zugeordnet werden können.
Womöglich ist auch bei Euch eine Korrektur des Namens möglich, aber das würde dann vermutlich ziemliche Gebühren kosten. Das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.
Ich frage aber mal einen Experten, der täglich mit diesem Problem zu tun hat und poste dann das Ergebnis hier.
Euren Fall finde ich in sofern sehr interessant, weil man ja strenggenommen davon ausgehen müsste, dass durch die Transliteration auch der Name des Namensgebers im Zuge der Eheschließung verändert worden sein könnte.
Daher bin ich gespannt, wie man diese "Nuss" juristisch knacken könnte.
Zumindest meiner meinung nach sind Namen eben doch nicht nur Schall und Rauch.
Grüße und alles Gute,
Zeppelin
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