nach der Hochzeit

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
scorpiowill37

nach der Hochzeit

Beitrag von scorpiowill37 »

Wir haben nun endlich geheiratet :-)

Urkunde hat schon ein Apostille und ist übersetzt.

Nun benötige ich Tips zur weiteren Vorgehensweise.

Wir planen noch mindestens zwei Jahre zusammen in Russland zu bleiben und dann nach Europa (vorzugsweise D) zurückzukehren.

Meine Frau würde so schnell wie möglich deutsche STaatsangehörigkeit bekommen. Im Juni erwartet sie unser erstes Kind.

Welche Schritte sind nun zu unternehmen, um die für sie einen deutschen Pass so schnell wie möglich zu bekommen?
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Zejtnot
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Re: nach der Hochzeit

Beitrag von Zejtnot »

scorpiowill37 hat geschrieben:Wir planen noch mindestens zwei Jahre zusammen in Russland zu bleiben und dann nach Europa (vorzugsweise D) zurückzukehren.
Wenn Ihr eine Wohnung habt, könntest Du Wohnrecht beantragen - was sich aber hinzieht. Wenn Du also einen Arbeitgeber in Russland hast, dann ist es einfacher, wenn er Dir für die zwei Jahre eine Arbeitsgenehmigung mit Arbeitsvisum organisiert.

Bei mir zog sich der Wohnrechtsantrag 400 Tage hin. Eine Erzählung dazu: http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... ibirsk/#29
scorpiowill37 hat geschrieben:Welche Schritte sind nun zu unternehmen, um die für sie einen deutschen Pass so schnell wie möglich zu bekommen?
Soviel ich weiß, muss sie dafür zwei oder drei Jahre in Deutschland gelebt haben. Den Pass bekommt man doch nicht nur durch eine Eheschließung?! Genauso wirst Du keinen russischen Pass bekommen!

Sie muss ferner den russischen abgeben, wenn sie in ein paar Jahren den deutschen will. Seid Ihr Euch dessen bewusst?
scorpiowill37 hat geschrieben:Im Juni erwartet sie unser erstes Kind.
Dieses bekommt hingegen beide Pässe, da Papa Deutscher und Mama Russin ist!

Übrigens:
scorpiowill37 hat geschrieben:... so schnell wie möglich ...
Schnell geht nix, richtet Euch darauf ein!!!
Zuletzt geändert von Zejtnot am 14 Feb 2007, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
scorpiowill37

Beitrag von scorpiowill37 »

Danke für die schnelle Antwort.

mein Aufenthalt hier in Russland ist klar. Ich habe Arbeitsvisum und Arbeitsgenehmigung.

Mich interessiert mehr die Vorgehnsweise in D

Familienbuch, Visa für sie, Vorbereitung für Pass ...

wer Interesse hat kan mal bilder schauen:

http://de.pg.photos.yahoo.com/ph/scorpi ... r=/9e37re2
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

scorpiowill37 hat geschrieben:Familienbuch, Visa für sie, Vorbereitung für Pass ...
Zum Visum gab es etliche Threads in den letzten Tagen. Schau da mal, unter Familienzusammenführung, FZS. Oder auch im Forum von info4aliens ... die sind da Spezialisten.

Wie gesagt, der Pass kommt ja sowieso erst in vier oder fünf Jahren in Frage, wenn ihr noch zwei hier lebt.

Das Familienbuch beantragt ihr bei Deinem deutschen Standesamt. Wenn Du in D nicht gemeldet bist, dann beim Standesamt 1 in Berlin. Ihr braucht: Geburtsurkunden, übersetzt und beglaubigt. Eheurkunde mit Apostille, übersetzt und beglaubigt (eventuell amtliche Kopie der Urkunde). Oft noch: Heiratsurkunde ihrer Eltern sowie Heiratsurkunde Deiner Eltern (weil im Familienbuch der Mädchenname der Mutter steht und dafür ein Nachweis nötig ist).

Und den Antrag natürlich. Den hat die Botschaft in Moskau, wo Du auch alles abgeben darfst, solltest Du als Auslandsdeutscher in Moskau gemeldet sein.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot_ hat geschrieben:Wie gesagt, der Pass kommt ja sowieso erst in vier oder fünf Jahren in Frage, wenn ihr noch zwei hier lebt.
Soweit völlig richtig.

Kleiner Hinweis: Einen Einbürgerungsantag kann man frühestens nach drei Jahren bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft und Wohnsitz in D stellen, sofern ausreichend Einkommen (kein ALG II) vorhanden ist und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aber als russ. STA würde ich mir sehr genau überlegen, die russ. STA aufzugeben.
Man kann hier auch ganz gut mit einer AE/NE leben, wenn man mit einem dt. STA verheiratet ist. Man kann nur nicht wählen gehen, kann kein Beamter werden und hat einige unwesentliche Visaanforderungen durch die neuen EU-Staaten und UK.
Letzeres ist aber hinnehmbarer, als für jeden Besuch in RUS ein Visum zu brauchen.
Ich habe auch keine Ahnung, wie RUS mit ausgebürgerten umgeht. Aber bestimmt nicht mit Begeisterung.

Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
goedo

Re: nach der Hochzeit

Beitrag von goedo »

scorpiowill37 hat geschrieben:Wir haben nun endlich geheiratet :-)
Herzlichen Glückwunsch!!! Wir auch! :-) Am 27.1.!

Also - abgesehen davon, dass du die Heiratsurkunde übersetzen lassen musst (in Deutschland! am Besten da wieder Apostille)...
schau mal in diese Links:
der 1. für Moskau, der 2. für München als Beispiel.
Viel Erfolg - wir sind auch dabei...
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... etter.html
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausl ... utsch.html
goedo

Es ist fast soweit...

Beitrag von goedo »

- Neue Pässe für Sie sind fertig (mit seltsamem Nachnamen, einmal hin- und her-transliteriert, furchtbar :-) )

- am 12.3. ist der Termin für das FZF-Visum.

Drückt uns die Daumen!
Zeppelin
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Re: Es ist fast soweit...

Beitrag von Zeppelin »

goedo hat geschrieben:- Neue Pässe für Sie sind fertig (mit seltsamem Nachnamen, einmal hin- und her-transliteriert, furchtbar :-) )

- am 12.3. ist der Termin für das FZF-Visum.

Drückt uns die Daumen!
Also ich drücke meine beiden und meine Frau ihre vier Daumen (sie pflegt ihre Zehen als 'Fußfinger' zu bezeichnen :lol: - Daher sind ihre großen Zehen dann eben 'Fußdaumen', deren Drücken sehr viel Glück bringen soll.)

Aber das mit dem verformten Namen ist ja weniger schön. Hast Du schon mal mit dem Standesamt in München gesprochen, ob man das wieder gerade biegen kann?

Grüße,
Zeppelin.
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goedo

Re: Es ist fast soweit...

Beitrag von goedo »

Zeppelin hat geschrieben:...Hast Du schon mal mit dem Standesamt in München gesprochen, ob man das wieder gerade biegen kann?

Grüße,
Zeppelin.
Danke für die Wünsche!
Mit den Namen ist das so:
Goetzendorff wird Гёцендорфф wird Gettsendorff.
Das folgt irgendeiner komischen offiziellen Regel, die wohl auch die Behörden kennen und akzeptieren...
Jetzt warten wir den Termin ab; Alla bekommt ja in Deutschland irgenwann einen Perso, das ist es dann hoffentlich richtig. Der ganze Bardak, um dann DOCH einen unterschiedlichen Namen zu haben? Nee :-) ! Revolution!
Abwarten ...
LG
Roger
Zuletzt geändert von goedo am 26 Mär 2007, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
Zeppelin
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Re: Es ist fast soweit...

Beitrag von Zeppelin »

goedo hat geschrieben:... Mit den Namen ist das so:
Goetzendorff wird Гёцендорфф wird Gettsendorff.
Das folgt irgendeiner komischen ofiziellen Regel, die wohl auch die Behörden kennen und akzeptieren...
Jetzt warten wir den Termin ab; Alla bekommt ja in Deutschland irgenwann einen Perso, das ist es dann hoffentlich richtig. Der ganze Bardak, um dann DOCH einen unterschiedlichen Namen zu haben? Nee :-) ! Revolution!
Abwarten ...
LG
Roger
Genau dieses OE-Problem haben wir auch (aber nur im Pass meiner Frau.) Da wir in D geheiratet haben, gilt unser unverfälschter Name gemäß Heiratsurkunde. Der verbogene Name meiner Frau in ihrem Pass ist hier (fast) Schnuppe.
Außnahme ist nur das AZR und die ABH, wo die Daten nach der Schreibweise im Pass geführt werden, aber auf der Aufenthaltserlaubnis wurde vermerkt, wie unser tatsächlicher Name gemäß Deutschem Recht lautet.
Spätestens bei einer Einbürgerung hätte der Spuk ein Ende, aber so behelfen wir und derzeit bei der Adressierung irgendwelcher Dokumente mit einem erläuternden Zuatz, damit die Unterlagen entsprechend zugeordnet werden können.

Womöglich ist auch bei Euch eine Korrektur des Namens möglich, aber das würde dann vermutlich ziemliche Gebühren kosten. Das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.
Ich frage aber mal einen Experten, der täglich mit diesem Problem zu tun hat und poste dann das Ergebnis hier.
Euren Fall finde ich in sofern sehr interessant, weil man ja strenggenommen davon ausgehen müsste, dass durch die Transliteration auch der Name des Namensgebers im Zuge der Eheschließung verändert worden sein könnte.
Daher bin ich gespannt, wie man diese "Nuss" juristisch knacken könnte.

Zumindest meiner meinung nach sind Namen eben doch nicht nur Schall und Rauch.

Grüße und alles Gute,
Zeppelin
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