Russischer Pass für in Russland geborene Deutsche

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Rotech hat geschrieben:Komisch Dietrich, die Sprueche kenne ich aus dem Ossiland auch......
rotech
[offtopicmodus=on]
Woraus "Die Puhdys" dann bezugnehmend auf das "Berliner Pilsner" die Werbehymne machten: "Was guuut guuut guuut ist, setzt sich durch."
[offtopicmodus=off]
Zeppelin
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Bephep

Beitrag von Bephep »

Zejtnot_
Darauf wette ich eine Flasche гранатовый сок.
Was ist das fuer ein Saft ???Granatowij .

Wenn ich weiss was das ist,ich setze dagegen.

Bisher,wenn ein Deutscher eine Frau aus Ru geheiratet hat und das Kind ueber 16 Jahre war und mit nach hier kommen sollte mussten Deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Ehe und Familie stehen laut Grundgesetz auch unter besonderem Schutz des Staates.

Dietrich
Nein, nein.... frag mal einen beliebigen Russen.
In Russland sind die Lebensmittel alle viel besser und gesuender als in Westeuropa. Da ist naemlich alles voll Farb- und Konservierungsstoffe!

Und frueher war es noch viel viel viel besser!!! Da schmeckte die Wurst noch nach Wurst. Zwar nur 3mal im Jahr, aber immerhin!
Und das Obst war viiiel billiger und besser! Und ueberhaupt!
Die Sprueche kenne ich aus RU auch, aber auch hier von Deutschen.
Ein grosser Teil des Fleisches kommt aus dem Ausland,Haehnchen aus USA .Einfach einmal das Wort Kuehlkette erklaeren und hier an Fleisch und Wurst riechen lassen.
fremantle

Beitrag von fremantle »

Bephep hat geschrieben:
Was ist das fuer ein Saft ???Granatowij .
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7punkt
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Beitrag von 7punkt »

fremantle hat geschrieben:Bild
*sabber :alc:
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Bephep hat geschrieben:Einfach einmal das Wort Kuehlkette erklaeren und hier an Fleisch und Wurst riechen lassen.
Das kenne ich hier vom Hackfleisch:

Fleisch wird in den USA hergestellt und eingefroren. Kommt nach Russland, liegt beim Zoll und taut auf. Kommt dann ins Grosslager, wird wieder eingefroren. Dann in einen LKW, taut auf. Auf dem Rinok liegt es dann in einer Kuehltruhe bei -5 Grad und friert wieder halb ein. Zuhause wird es aufgetaut und durch den Fleischwolf gedreht. Das Hackfleisch wandert dann ins Kuehlfach. Friert wieder ein. Nach 1 Woche wird es aufgetaut (indem es einen halben Tag in der Kuechenspuele rumliegt, waehrend "rundrum" weiter abgespuelt wird) Wenn es aufgetaut ist, wird die Haelfte verwertet und die andere Haelfte wird wieder eingeforen, damit man naechste Woche auch noch was hat.

Gut, dass die Kotletki immer mindestens 20 Minuten gebraten und dann nochmal mit Wasser aufgegossen und 10 Minuten gekocht werden....

Und was den Saft betrifft:
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Bephep

Beitrag von Bephep »

Dietrich
Gut, dass die Kotletki immer mindestens 20 Minuten gebraten und dann nochmal mit Wasser aufgegossen und 10 Minuten gekocht werden....
Frikadellen 10 Minuten nach dem braten kochen,das kenne ich nicht.Bei uns wird nie wieder etwas eingefroren was aufgetaut wurde.Und aus dem Tiefkuehlschrank wird Fleisch am Abend zum auftauen in den Kuehlschrank gelegt.

Zejtnot_

Wenn ich die Wette verliere scheint es ja nicht mein Ruin zu sein,also
>>>>>>ich halte dagegen.<<<<<<Aber ich glaube nicht das ich verliere,da wird jetzt wirklich ernst gemacht.

Ich muss noch ein Mail schreiben da frage ich einmal nach was das genau ist.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Bephep hat geschrieben:... Aber ich glaube nicht das ich verliere,da wird jetzt wirklich ernst gemacht.

Ich muss noch ein Mail schreiben da frage ich einmal nach was das genau ist.
Also bei i4a -> Ausländerrecht -> Gesetzesänderungen wird das Ganze in verschiedenen Threads und Unterforen seit Jahresbeginn heftigst diskutiert.
Es geht um das 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes, welches das Bundeskabinett kürzlich im Entwurf angenommen hat.
Den Bundestag könnte dieses Pamphlet vernutlich noch überstehen.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es beim Bundespräsidenten abgewiesen wird.
Allerspätestens die Rotkittel in Karlsruhe schicken es in der jetzigen Form durch den Shredder.

Eigentlich sollte es ja u.a. nur um die Verschärfung des Ehegattennachzugs von ausl. Ehepartnern zu in D lebenden Ausländern gehen. Relativ versteckt jedoch, ergibt sich aus der aktuellen Fassung auch Folgendes:
Nach der Lektüre des Entwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Aufenthaltsgesetz, welches vom BMI kürzlich vorgelegt wurde, möchte ich an dieser Stelle mal auf die gravierenden negativen Konsequenzen für zahlreiche binationale Ehen und Familien und auf die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Schutzes der Familie hinzuweisen.

Da es mich vielleicht persönlich betrifft, möchte ich mich vor allem zum Punkt 17 des Änderungsgesetzes äußern. Darin heißt es: „17. § 28 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 anzuwenden.“ In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.

Vor allem die erwähnte Neuregelung unter Punkt 17 und 19 entsetzt mich! Wie kann man es deutschen Staatsbürgern verwehren mit einem ausländischen Ehepartner in Deutschland zu leben der unter 21 Jahre alt ist? Diese Altersregelung scheint mir vollkommen willkürlich gesetzt.

Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint mir hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.
Das kann nur unter der Voraussetzung "durchgezogen" weden, dass mindestens die Art. 3 und 6 GG soweit abgeändert werden, dass man sie auch gleich streichen könnte.
Damit aber würde auch ein großer Teil des BGB wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.

Und deshalb stelle ich doch glatt mal eine Flasche "Rotkäppchen" neben Zejtnots Einsatz.

Ein weiterer Therad zum Thema ist: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 082286/0#0

Grüße,
Zeppelin
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Bephep

Beitrag von Bephep »

Zeppelin schrieb:
Und deshalb stelle ich doch glatt mal eine Flasche "Rotkäppchen" neben Zejtnots Einsatz.
Ich wuerde mich freuen wenn ich verliere aber das glaube ich nicht.
Die Dateien aller Bundesbehoerden Landesbehoerden und Polizei Verfassungsschutz sollten auch nicht zusammen gelegt werden ist aber geschehen.

Die Mautdaten sollten auch nicht zur Ermittlung benutzt werden ( warum eigendlich nicht ) werden aber auch weiter an die Ermittler uebermittelt.

Falls der Bundespraesident oder das Verfassungsgericht einwaende haben,die Verfassung kann die Regierung aendern.

Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.
Wenn ich das lese,ist es in RU besser das heisst werden die Deutschen Ehepartner besser behandelt.Wie es in der EU ist weiss ich auch nicht aber ueberall wird die Gesellschaft und die Gesetze Auslaenderfeindlicher.
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zimdriver
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Beitrag von zimdriver »

... dann kann ich ja nur schwarz sehen. Aber ich wollte ohnehin nur zurück kommen, wenn ich Pensionär bin, und dann entscheidet vermutlich in D, wie überall, nur $$$$$$$.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Bephep hat geschrieben:Falls der Bundespraesident oder das Verfassungsgericht einwaende haben,die Verfassung kann die Regierung aendern.
Das kann sie glücklicherweise nicht:
Artikel 79
(Änderung des Grundgesetzes)

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Und gerade die Artikel 1 - 19 sind halt "heilige Kühe". Es ist absolut nicht absehbar, für deren Änderung die erfoderliche politische Mehrheit zusammen zu bringen und diese auch noch normenkonform zu gestalten, denn das ginge ernsthaft an die Substanz.
Was da gerade abgeht, ist blanker Populismus der "großen" Koalition.

Die Buddel Rotkäppchen können wir ja dann ggf. gemeinsam schlürfen. :lol:

Grüße,
Zeppelin
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