Nein, musst Du definitiv nicht! Die Eheurkunde ersetzt die Einladung! Denn damit bist Du sowieso unterhaltspflichtig !!!Dietrich hat geschrieben:Die deutsche Botschaft in Moskau verlangte das letzte Mal keine VE mehr von mir fuer meine Frau, da ich selber zur Beantragung gegangen bin und am Schalter muendlich meine Frau "eingeladen" habe. Da das fuer dich wohl eher schwierig wird, musst du u.U. eine machen!
(Ich hatte die Diskussion vor zwei Jahren im Konsulat in Novosibirsk. Es stellte sich heraus, dass auch die russische Eheurkunde mit Übersetzung gilt. Dies wäre ein Streitfall - wobei man auf sein Recht pochen kann und Recht bekommen wird. Wenn ihr jedoch eine deutsche Urkunde oder ein deutsches Familienbuch habt, ist es überhaupt keine Frage!)
Wenn es diesbezüglich ernsthaft bei jemandem Probleme gibt, suche ich das entsprechende Gesetz heraus.
Dafür gibt es ein Formular. Du verpflichtest Dich, dass Du für jede Einreise eine extra Versicherung abschließen wirst. Man fordert also bei Visaerstellung allenfalls eine Versicherung für die erste Reise.Interessant wird es dann natuerlich mit der Versicherung. Kann/muss man die dann auch fuer 3 oder 5 Jahre abschliessen?
Alternativ kann man sich auch für 90 Reisetage im Zeitraum eines halben Jahres versichern - das machen sogar die russischen Versicherungen mit. Hat mich auch verwundert, dass sie so flexibel sind.

