Verpflichtungserklärung für die Ehefrau

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re:

Beitrag von Zejtnot »

Dietrich hat geschrieben:Die deutsche Botschaft in Moskau verlangte das letzte Mal keine VE mehr von mir fuer meine Frau, da ich selber zur Beantragung gegangen bin und am Schalter muendlich meine Frau "eingeladen" habe. Da das fuer dich wohl eher schwierig wird, musst du u.U. eine machen!
Nein, musst Du definitiv nicht! Die Eheurkunde ersetzt die Einladung! Denn damit bist Du sowieso unterhaltspflichtig !!!

(Ich hatte die Diskussion vor zwei Jahren im Konsulat in Novosibirsk. Es stellte sich heraus, dass auch die russische Eheurkunde mit Übersetzung gilt. Dies wäre ein Streitfall - wobei man auf sein Recht pochen kann und Recht bekommen wird. Wenn ihr jedoch eine deutsche Urkunde oder ein deutsches Familienbuch habt, ist es überhaupt keine Frage!)

Wenn es diesbezüglich ernsthaft bei jemandem Probleme gibt, suche ich das entsprechende Gesetz heraus.
Interessant wird es dann natuerlich mit der Versicherung. Kann/muss man die dann auch fuer 3 oder 5 Jahre abschliessen?
Dafür gibt es ein Formular. Du verpflichtest Dich, dass Du für jede Einreise eine extra Versicherung abschließen wirst. Man fordert also bei Visaerstellung allenfalls eine Versicherung für die erste Reise.

Alternativ kann man sich auch für 90 Reisetage im Zeitraum eines halben Jahres versichern - das machen sogar die russischen Versicherungen mit. Hat mich auch verwundert, dass sie so flexibel sind.
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: Verpflichtungserklärung für die Ehefrau

Beitrag von CSB_Wolf »

Hallo, guten Tag und danke mal für Eure Antworten,

Zuerst wg. Versicherung. Das ist kein Problem, ich schliesse, da wir täglich auch in die Schweiz fahren für uns immer eine Familienversicherung (Frau/Tochter) ab und das wurde auch von der Schweizer Botschaft anstandslos anerkannt.

Wegen der Verpflichtungserklärung kommt es mir langsam so vor dass Die Deutschen Behörden nicht mehr genau wissen was die Rechte Hand macht und was die Linke Hand macht, darf oder soll :roll: Es ist ja schon grotesk, wenn ich für meine eigene Ehefrau, für die ich sowieso haftbar und verantwortlich bin auch noch Geld bei einem Amt hinterlegen soll wenn sie zu mir in die Ferien kommen will, insbesondere da sie als meine Frau in Deutschland den selben Rechtsstatus hat wie ich, auch wenn sie im Ausland (Moskau) lebt. Ich denke dass dies aber wieder mal ein Innerbehördlicher Streit -oder Unwissenheit zwischen Ausländerbehörde auf der einen Seite und den Deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften) ist. Ich hab nun mal die Deutsche Botschaft in Moskau angeschieben und warte noch auf Antwort, habe jedoch gleich dazu erwähnt dass wenn ich in den nächsten 10 tagen keine Antwort bekomme, mich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestatges wenden werde.

Dieses mal lasse ich mir nicht von einem vielleicht schlecht gelauntem Botschaftsangestellten meine gemeinsamen Ferien mit Frau und Tochter in Deutschland verderben [frust]

Gruss
wolf
Glider
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 535
Registriert: 14 Jan 2005, 11:26
Wohnort: Freiburg

Re: Verpflichtungserklärung für die Ehefrau

Beitrag von Glider »

Hi Wolf,
m.W. akzeptieren die Eidgenossen nur eine Aufenthaltserlaubnis nicht aber ein Turivisum für Schengen als Einreisetitel in die Schweiz.
Wie sieht denn bei dir die Faktenlage konkret aus? Oder ruft du imschönsten Allemannisch dem Zöllner "nüüt dabii!" zu. Mit "LÖ" oder "FR" am Auto funktioniert das ja noch ganz gut, es bleibt nur ein gewisser Nervenkitzel. :wink:
Benutzeravatar
CSB_Wolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2626
Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
Kontaktdaten:

Re: Verpflichtungserklärung für die Ehefrau

Beitrag von CSB_Wolf »

@ Glider

Hallo Gilder,
Wie sieht denn bei dir die Faktenlage konkret aus? Oder ruft du imschönsten Allemannisch dem Zöllner "nüüt dabii!" zu. Mit "LÖ" oder "FR" am Auto funktioniert das ja noch ganz gut, es bleibt nur ein gewisser Nervenkitzel.
Ich werde erst gar nicht nach Ausweis u.s.w. gefragt weil ich ja fast alle dort am Zoll, zum Teil auch persönlich kenne [genau] und zudem mit LÖ Kennzeichen am Auto 8)

Das Schengen Visa wird von den Schweizer Behörden anerkannt, kein Problem. Ist für mich bzw. meine Frau aber sowieso kein Problem, sie könnte sich dann wenn sie bei mir ist, auf der ABH auch eine befristete Aufenthaltsbewilligung geben lassen, die wird sofort ausgestellt.

Zur Verpflichtungserklärung, ja man braucht auch für die eigene Ehefrau eine Verpflichtungserklärung für ein Visum. Bei einem Visum zur Familienzusammenführung braucht man keine Verpflichtungserklärung. Verrückt was, ich Frage mich langsam wie weit die Verrückheit der Behörden in Deutschland noch geht 8)

Gruss
wolf
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“