Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von manuchka »

Liebe Forumgemeinde,

da im Forum ja immer mal wieder das Thema "Familienbuch" auftauchte und angesprochen wurde (zB. hier) und ich das auch für eine sinnvolle Sache hielt, habe ich heute mal im Standesamt I Berlin angerufen, das für Fälle zuständig ist, in denen die Ehe im Ausland geschlossen wurde und es keinen gemeinsamen Wohnsitz im Inland gibt. Ich sprach mit Herrn Pfeifer und erhielt folgende Auskunft:

1. Man muss eine im Ausland geschlossene Ehe, bei denen einer der Ehepartner Deutsche(r) ist, nicht in Deutschland anerkennen lassen. Die Ehe ist kraft des deutschen internationalen Privatrechts ohne Anerkennung in DE gültig; das weiß nur nicht jeder Provinzstandesbeamte. Rechtliche Begründung ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), da eine Ehe ja auch ein Rechtsverhältnis ist, das jemand eingeht, und da heißt es:
"Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfodernisse [...] des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird."
Der Nachweis der Ehe erfolgt in DE durch Vorlage der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (die am besten von einem in DE beeidigten Übersetzer nach ISO angefertigt und beglaubigt sein sollte). Davon kann man dann die entsprechenden (ggf. beglaubigten) Kopien machen lassen.

2. Wenn man in DE gemeldet ist, ist das Wohnsitzstandesamt verpflichtet, eine entsprechende Eintragung über den Familienstand auf Grundlage der vorgelegten Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (siehe Nr. 1) vorzunehmen; auf dieser Grundlage kann ggf. auch die Änderung der Steuerklasse beantragt werden. Achtung: Keine Originalurkunden "für die Akten" abgeben, sondern nur (ggf. beglaubigte) Kopien!

3. Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie.
a) Das Familienbuch ist eine A4-Registerkarte, auf der sämtliche Angaben zu den Ehegatten, darunter auch zur Abstammung, sprich zu den Eltern etc., und deren Kindern erfasst werden. Bei Eheschließung im inland wird sowas automatisch angelegt, ohne dass man davon etwas mitbekommt, das wird halt einfach geführt.
b) Das Stammbuch der Familie ist ein in (Kunst-)Leder gebundenes Büchlein mit Klarsichthüllen, in dem die Urkunden der Familie wie Geburts- und Heiratsurkunden etc. enthalten sind. Das ist das, was ich kannte.

4. Die Anlage eines Familienbuches auf Antrag bei vorangegangener Eheschließung im Ausland ist aufwendig.
a) Man braucht ewig viele Unterlagen, z.T. auch von den Eltern, in beglaubigter Abschrift und ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, weil die Angaben ja alle auf das Kärtchen sollen - siehe Nr. 3a). Das ist in manchen Fällen nicht nur umständlich, sondern auch kostenintensiv (Beglaubigungen, Apostillen, Übersetzungen etc.). Viele deutsch-ausländische Paare leiern das Verfahren an, führen es dann aber nicht zu Ende, wenn sie merken, welchen Aufwand, auch finanziell, das mit sich bringt.
b) Es dauert lange - das Standesamt I Berlin ist über beide Ohren ausgelastet und hat derzeit enorme Rückstände und eine Bearbeitungszeit für Familienbücher von über einem Jahr.

5. Ab 01.01.2009 werden die Familienbücher abgeschafft - es werden dann keine neuen Familienbücher mehr angelegt, und auch von alten gibt dann keine beglaubigten Abschriften mehr, so dass es sich dann um eine quasi tote Urkunde handelt, wie mir der Sachbearbeiter des Standesamtes I Berlin sagte. Statt den Familienbüchern wird es dann wohl ein Heiratsregister geben. Insofern lohnt sich der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Anlage des Familienbuches nicht, weil es einem ab dem genannten Datum nichts mehr bringt. Zudem ist wg. Nr. 4b) fraglich, ob ein heute beantragtes Familienbuch überhaupt vor dem 01.01.2009 fertig würde. Was mit den Anträgen passiert, die vor dem 01.01.2009 gestellt, aber noch nicht bearbeitet wurden, ist derzeit unklar.

Insofern rät der Sachbearbeiter von der Beantragung eines Familienbuches ab. Ich werde demnach auch "nur" eine entsprechende Übersetzung anfertigen lassen, und gut is.

Was allerdings sinnvoll ist, ist die Nachbeurkundung der Geburt von (deutschen) Kindern im Ausland, damit die z.B. bei einem Wohnsitzwechsel nach DE dann später auch eine deutsche Geburtsurkunde haben. Das wird vorteilhaft sein, wenn man eine Geburtsurkunde benötigt, denn andernfalls müsste man die oder eine Abschrift jeweils beim zuständigen Geburtsstandesamt im Ausland beantragen und apostillien, übersetzen lassen etc. Das Kind wird dankbar sein spätestens, wenn es selber heiraten will und dafür eine Geburtsurkunde braucht.

Infos hier: http://www.berlin.de/standesamt1/
Du erntest, was du säst.
Paulchen

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von Paulchen »

manuchka hat geschrieben:... habe ich heute mal im Standesamt I Berlin angerufen,...
Da soll nochmal einer sagen, in Deutschen Behörden würde noch der Grundsatz "Freitag ab eins macht jeder sein" gelten! :lol:
Danke für den super Beitrag!
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben:Liebe Forumgemeinde,

da im Forum ja immer mal wieder das Thema "Familienbuch" auftauchte und angesprochen wurde (zB. hier) und ich das auch für eine sinnvolle Sache hielt, habe ich heute mal im Standesamt I Berlin angerufen, das für Fälle zuständig ist, in denen die Ehe im Ausland geschlossen wurde und es keinen gemeinsamen Wohnsitz im Inland gibt. Ich sprach mit Herrn Pfeifer und erhielt folgende Auskunft:
...
Hallo manu @ all,
das hatte ich doch alles schon geschrieben und unter dem o.g. Link findet man den Beitrag ja auch.

Das Familienbuch vom Ausland her zu beantragen ist allerdings aufwändig und wenig sinnvoll.

Lebt ein binationales Paar jedoch hier in Deutschland, dann hat das Familienbuch durchaus einen nahezu unschätzbaren Wert: Und zwar bekommt der aus dem Ausland stammende Ehepartner von seinem zuständigen Standesamt hier in D eine Geburtsurkunde (wenn eine solche gebraucht wird) und muss diese nicht vom Geburtsstandesamt im Herkunftsstaat beschaffen.

However, wir haben hier in D geheiratet und dabei sämtliche ohnehin dafür erforderlichen Abstammungsnachweise meiner Frau erbringen müssen. Somit waren gleichzeitig alle Voraussetzungen für den Eintrag ins Familenbuch gegeben.
Wir haben uns in das Familienbuch eintragen lassen und einen Auszug daraus bekommen, der ein für allemal belegt, dass unsere Abstammungen in das deutsche Standeswesen übernommen wurden.

Somit kann meine Frau sich bei Bedarf beim Bürgeramt 'um die Ecke' eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, anstatt dafür nach Kazan' zu müssen. - Der ganze Rattenschwanz mit Apostille und beglaubigter Übersetzung käme ja dann incl. Kosten auch noch dazu.

Niemand kann zur Zeit sagen, ob das künftige Heiratsregister ebenfalls solchen Komfort bietet.

Das StA Berlin I ist allerdings nur dann zuständig, wenn keiner der Ehepartnenr einen Wohnsitz in D hat.
Ist man in D noch gemeldet, ist das Wohnsitz-StA zuständig und das StA Bln I würde den Vorgang dorthin weiterleiten.

Woher die Befürchtungen kommen, dass eine im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehe hier nicht anerkannt würde, verstehe ich nicht.
Darum geht es doch bei der Frage nach dem Eintrag in das Familienbuch gar nicht. Ist irrelevant.

Fakt ist, dass man füher oder später mal seine Abstammung nach hiesigem Recht wird nachweisen müssen, wenn man denn hier lebt. I.d.R. ist dies bei Änderungen im Personenstand der Fall.

Aber was solls: Später wird es bestimmt nicht billiger, die Personenstands- und Abstammungsdaten von Staat A nach Staat B zu transferieren.

Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
zimdriver
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4927
Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
Wohnort: Moskau- es war einmal

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von zimdriver »

Danke, Manu!
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von Zejtnot »

manuchka hat geschrieben:4. Die Anlage eines Familienbuches auf Antrag bei vorangegangener Eheschließung im Ausland ist aufwendig. a) Man braucht ewig viele Unterlagen, z.T. auch von den Eltern, in beglaubigter Abschrift und ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, weil die Angaben ja alle auf das Kärtchen sollen - siehe Nr. 3a). ...
Mit Übersetzung und Apostille wurde bei mir ausschließlich die Eheurkunde gefordert. Die restlichen Dokumente waren zwar gefordert, aber es reichte eine einfache Kopie mit einer formlosen Übersetzung. Es ging ja bei der Eheurkunde der Eltern meiner Frau quasi nur um den Mädchennamen meiner Schwiegermutter - das hat das Standesamt 1 auch so geglaubt. Insofern hat mich die Beantragung nicht mehr als einen halben Tag gekostet.

Hat aber später (also bis 2009, scheinbar) den Vorteil, dass unsere möglichen Kinder irgendwann sofort die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, weil die Ehe auch in Deutschland registriert ist. Ein weiterer Vorteil: Ich kann meine Frau jederzeit ohne Verpflichtungserklärung einladen. Ist zwar theoretisch aufgrund der oben genannten Gesetzeslage auch mit einer übersetzten und beglaubigten russischen Urkunde möglich, aber praktisch sind da die deutschen Konsulatsbeamten oft anderer Meinung.
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von Dietrich »

Zejtnot_ hat geschrieben:Hat aber später (also bis 2009, scheinbar) den Vorteil, dass unsere möglichen Kinder irgendwann sofort die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, weil die Ehe auch in Deutschland registriert ist. Ein weiterer Vorteil: Ich kann meine Frau jederzeit ohne Verpflichtungserklärung einladen. Ist zwar theoretisch aufgrund der oben genannten Gesetzeslage auch mit einer übersetzten und beglaubigten russischen Urkunde möglich, aber praktisch sind da die deutschen Konsulatsbeamten oft anderer Meinung.
Also unsere Tochter hat sofort die deutsche Staatsburgerschaft bekommen. Und zwar mit einer russischen Heiratsurkunde und einer russischen Geburtsurkunde (beide mit Apostille). Sogar ohne Uebersetzungen.
Und die Konsulatsbeamten hatten nichts daran auszusetzen....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von manuchka »

Richtig - die dt. Staatsbürgerschaft bekommen Kinder automatisch und sofort
- nicht aufgrund der Registrierung der Ehe in Deutschland,
- sondern weil und wenn eins der Elternteile deutscher Staatsbürger ist.

Und auch ich kann ohne Familienbuch und nur mit der russischen Eheurkunde für meinen Mann ohne Verpflichtungserklärung ein Visum beantragen.

Ich wiederhole nochmals: Das Familienbuch ist vielleicht nützlich, aber nicht notwendig. Wer in Deutschland heiratet, kriegt automatisch eins angelegt, und zwar auf Grundlage der bei Bestellung des Heiratsaufgebots vorgelegten Unterlagen. Wer nicht in Deutschland heiratet, könnte eins beantragen, aber es ist aufwendig und wenig sinnvoll, weil das Ding wahrscheinlich noch abgeschafft wird, bevor der Antrag überhaupt bearbeitet wird.
Du erntest, was du säst.
Paulchen

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von Paulchen »

manuchka hat geschrieben: Wer nicht in Deutschland heiratet, könnte eins beantragen, aber es ist aufwendig und wenig sinnvoll, weil das Ding wahrscheinlich noch abgeschafft wird, bevor der Antrag überhaupt bearbeitet wird.
Meiner Frau und mir hat die Standesbeamtin sogar ganz offen aus eben diesen Gründen davon abgeraten! Und ohne gab es bislang noch unter keinem Aspekt irgendwelche auch nur irgendwie fühlbaren Unterschiede oder Nachteile (Stichworte: Elterngeld, Krankenversicherung, Geburts- und Ausweisdokumente fürs Kind, Lohnsteuerkarten, ...)
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von Zeppelin »

Paulchen hat geschrieben:... ohne gab es bislang noch unter keinem Aspekt irgendwelche auch nur irgendwie fühlbaren Unterschiede oder Nachteile (Stichworte: Elterngeld, Krankenversicherung, Geburts- und Ausweisdokumente fürs Kind, Lohnsteuerkarten, ...)
Deine Frau möge mal versuchen, sich eine aktuelle Geburtsurkunde bei Eurem Wohnsitzstandesamt zu besorgen. Spätestens dann wird es fühlbar.

Das ist so wie mit Sicherheitsgurt und Airbag: Solange man keinen Unfall baut oder unverschuldet in einen verwickelt wird, braucht man diese Dinge eigentlich nicht. Das Auto würde auch ohne funktionieren.

Aber in Foren wie z.b. http://www.info4alien.de laufen dann die Schadensfällen auf, und die sind zum Teil gar nicht lustig.

PS: Die Standesämter sind zur Zeit im blocking mode, was die Eintragung ins Familienbuch betrifft, weil das Arbeit bedeutet. Wer bis zu diesem ominösen Termin in 2009 nicht im Familienbuch ist, kommt natürlich auch nicht per Datenmigration in das künftige Heiratsregister, von dem wohl nock keiner genau weiß, welche datafields da übernommen werden (und welche eben nicht.)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Eheanerkennung / Familienbuch nicht erforderlich

Beitrag von manuchka »

Das Familienbuch ersetzt aber auch keine Geburtsurkunde... und wenn Daten nicht migrieren, dann stellt man nachher eben einen neuen Antrag auf Eintragung ins Heiratsregister.

Zepp, nur keine Panik, ich wollte neben Deiner Ansicht auch eine andere darstellen. Du musst jetzt nicht nochmal alle deine Argumente bringen, denn die kennen wir ja schon. :D
Du erntest, was du säst.
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“