Fragen zur Heirat in D

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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7punkt
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von 7punkt »

Paulchen hat geschrieben:....Mir scheint es übrigens fraglich, dass die wirklich die Ausreis verlangen können, wenn man dann bereits verheiratet ist.....
Du ich weiss es nicht....wie gesagt, wenn der Beamte was vom Gesetz gehoert hat, dann kann er das mit Recht machen, wenn net, dann eben nicht :D
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Zeppelin
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Zeppelin »

Paulchen hat geschrieben:... Meine Frau war allerdings sowieso aufgrund eines Studentenvisums, welches bereits in eine Studentenaufenthaltserlaubnis umgewandelt war, in Deutschland. Und eine solche Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthaltsG wird m.E. auch jetzt noch in eine solche nach § 28 AufenthaltsG umgewandelt...
Mit einem Studentenvisum ist das ja eh etwas anderes. Das kann man nicht mit heiraten während eines Touriaufenthaltes vergleichen.
Paulchen hat geschrieben:Mir scheint es übrigens fraglich, dass die wirklich die Ausreis verlangen können, wenn man dann bereits verheiratet ist. ...
Die Betonung liegt hierbei auf können.
Und dies muss man gegenwärtig ausdrücklich bejahen, da es noch kein gegenteiliges höchstrichterliches Urteil gibt (IMHO).

Die Berliner ABH ist in diesen Dingen insbesondere Leuten aus dem ehemaligen Ostblock gegenüber außerordentlich kulant, was man aber keinesfalls verallgemeinern kann.

Uns bzw. meiner Frau gegenüber waren die bisher in jedem Falle sehr entgegenkommend, wobei das in einem konkreten Fall sogar mal hart an der Grenze des erlaubten war - wenn nicht gar schon etwas darüber hinaus - bzw. eine relativ großzügige Rechtsauslegung verlangte.

Von der Hamburger ABH wird z.B. genau das Gegenteil praktiziert.

Summa summarum: Man kann auf Nr. sicher gehen, wie ich es i.allg. empfehle oder es halt drauf ankommen lassen und hoffen, dass man mit Schleichwegen Glück hat.
Letzeres kann klappen, muss aber nicht.

Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
scalloped

Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von scalloped »

Danke für die vielen Hinweise und Antworten!

Ich sehe für uns auf jeden Fall den "sicheren" Weg in Deutschland als erste Wahl.

Ich versuche mal, die Sachlage so zusammenzuafassen, wie ich sie jetzt verstanden habe:

1. Termin beim Standesamt
Entweder alleine (vorab) zur Information darüber, welche Unterlagen verlangt werden, oder aber gemeinsam mit den bisher vorhandenen Unterlagen und der Möglichkeit, fehlende Dokumente nachzureichen (ich denke, die wichtigsten Informationen stehen bereits hier im FAQ und teilweise auch auf den Seiten der deutschen Botschaften)

2. Bearbeitung des Antrags auf Eheschließung durch das Standesamt

3. Visum zur Familienzusammenführung beantragen, sobald das Standesamt sein Ok zur Heirat gibt
Antrag wird in der deutschen Botschaft gestellt

4. Jetzt kommt das Ausländeramt ins Spiel
Der Antrag auf dieses Visum muss vom Ausländeramt geprüft und genehmigt werden - sobald diese Prüfung erfolgt ist, kann die Botschaft das Visum erteilen.

Hier noch eine Frage: Wie lange hat dieses Visum Gültigkeit? Und kann ein Visum zur Familienzusammenführung bereits beantragt werden, während ein Dauer-Touristenvisum (45 Tage / Halbjahr) noch besteht?

5. Reise meiner Partnerin nach Deutschland und Heirat vor dem Standesamt

6. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt

Sofern ich jetzt irgend etwas falsch verstanden habe, bitte ich die erfahrenen Mitglieder, mich zu korrigieren :)

Danke!
Scalloped
Zeppelin
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Zeppelin »

scalloped hat geschrieben:Danke für die vielen Hinweise und Antworten!

Ich sehe für uns auf jeden Fall den "sicheren" Weg in Deutschland als erste Wahl.

Ich versuche mal, die Sachlage so zusammenzuafassen, wie ich sie jetzt verstanden habe:

1. Termin beim Standesamt
Entweder alleine (vorab) zur Information darüber, welche Unterlagen verlangt werden, oder aber gemeinsam mit den bisher vorhandenen Unterlagen und der Möglichkeit, fehlende Dokumente nachzureichen (ich denke, die wichtigsten Informationen stehen bereits hier im FAQ und teilweise auch auf den Seiten der deutschen Botschaften)

2. Bearbeitung des Antrags auf Eheschließung durch das Standesamt

3. Visum zur Familienzusammenführung beantragen, sobald das Standesamt sein Ok zur Heirat gibt
Antrag wird in der deutschen Botschaft gestellt

4. Jetzt kommt das Ausländeramt ins Spiel
Der Antrag auf dieses Visum muss vom Ausländeramt geprüft und genehmigt werden - sobald diese Prüfung erfolgt ist, kann die Botschaft das Visum erteilen.

Hier noch eine Frage: Wie lange hat dieses Visum Gültigkeit? Und kann ein Visum zur Familienzusammenführung bereits beantragt werden, während ein Dauer-Touristenvisum (45 Tage / Halbjahr) noch besteht?

5. Reise meiner Partnerin nach Deutschland und Heirat vor dem Standesamt

6. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt

Sofern ich jetzt irgend etwas falsch verstanden habe, bitte ich die erfahrenen Mitglieder, mich zu korrigieren :)

Danke!
Scalloped
sry, habe wenig Zeit, deshalb in Kurzform:
Nicht verwechseln:
a) Visum zur Eheschließung = Eheschließung in D beabsichtigt und
b) Visum zur FZF (Familienzusammenführung) = Ehe wurde im Ausland geschlossen

Da Du a) favorisierst, kann dieser Antrag erst gestellt werden, wenn das OLG über das Standesamt seine Zustimmung gegeben hat. Man muss sich deshalb das Formular für den Visaantrag genau ansehen.

Solange Standesamt und OLG alllein mit dem Vorgang beschäftigt sind, ist die ABH noch nicht mit im Spiel.
Wenn alles korrekt, aber zeitraubend abläuft, erfährt die ABH erst von dem Konsulat, bei dem der Antrag auf Visum zur Eheschließung in D eingeht von der ganzen Sache.

Dem kann man vorbauen, indem man sich selbst an die zust. ABH wendet und ankündigt, dass das Konsulat demnächst eine Anfrage startet.
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scalloped

Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von scalloped »

Ok, jetzt bin ich etwas irritiert :)

Ich dachte eigentlich, man benötigt das Visum zur Familienzusammenführung für die Heirat.

Welches Visum genau ist das Heiratsvisum? Ich finde z.B. im Merkblatt zur Beantragung auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau einen Link auf den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Ist das der Visumsantrag? Dort wird aber schon der Names des Ehegatte verlangt... Komisch...

Wie lange dauert die Prozedur der Zustimmung, nachdem man sich beim Standesamt vorgestellt hat und alle Unterlagen vorliegen etwa?

Ich versuche es dann nochmal:
1. Vorstellung beim Standesamt und Antrag auf Eheschliessung
2. Genehmigung von OLG + Standesamt abwarten
3. Bei Ausländeramt "ankündigen", um hoffentlich die Erteilung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis zu beschleunigen
4. Visa-Antrag (oder Antrag auf Aufenthaltserlaubnis?)
5. Einreise nach Deutschland + Heirat
6. Evlt. nochmals Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (falls nicht in 4 bereits erledigt)

Kompliziert - oder ich stehe auf dem Schlauch :)

Danke!
Scalloped
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Dietrich
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Dietrich »

Auf der Seite der Botschaft gibt es sogar ein entsprechendes Merkblatt:

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf

Ausserdem noch zum Sprachnachweis:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
und
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
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W. Churchill (1940)
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Zeppelin »

scalloped hat geschrieben:Ok, jetzt bin ich etwas irritiert :)

Ich dachte eigentlich, man benötigt das Visum zur Familienzusammenführung für die Heirat.
Kein Grund zur Irritation. Der Visaantrag ist m.W. der gleiche. Man muss nur eben einen anderen Visatyp ankreuzen und einen anderen Einreisgrung reinschreiben.
Das weiß ich aber nicht aus eigener Erfahrung, da wir uns damals an dieser Prozedur ganz frech vorbeigetrickst haben. ;)
scalloped hat geschrieben:Welches Visum genau ist das Heiratsvisum? Ich finde z.B. im Merkblatt zur Beantragung auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau einen Link auf den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Ist das der Visumsantrag? Dort wird aber schon der Names des Ehegatte verlangt... Komisch...

Wie lange dauert die Prozedur der Zustimmung, nachdem man sich beim Standesamt vorgestellt hat und alle Unterlagen vorliegen etwa?

Ich versuche es dann nochmal:
1. Vorstellung beim Standesamt und Antrag auf Eheschliessung
2. Genehmigung von OLG + Standesamt abwarten
3. Bei Ausländeramt "ankündigen", um hoffentlich die Erteilung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis zu beschleunigen
4. Visa-Antrag (oder Antrag auf Aufenthaltserlaubnis?)
5. Einreise nach Deutschland + Heirat
6. Evlt. nochmals Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (falls nicht in 4 bereits erledigt)

Kompliziert - oder ich stehe auf dem Schlauch :)
Deine Aufzählung stimmt schon so nur dass Du vor dem Antrag auf Eheschließung zu einer Beratung zu Deinem Wohnsitzstandesamt gehst und möglichst schon Kopien von In- und Auslandpass Deiner künftigen Frau (also möglichst viele persönliche Daten) und natürliche auch Deine Sachen mitnimmst.
Um so genauer kann der Standesbeamte sagen, welche Unterlagen er konkret von Dir und Deiner Verlobten braucht.
Falls es nicht automatisch ausgehändigt wird, frage den Standesbeamten nach einer sog. "Beitrittserklärung". Das ist eine Art Vollmacht, mit der Deine Verlobte Dich ermächtigt auch in Ihrem Namen die Eheschließung zu beantragen.
Was Du damit machen musst, erklärt man Dir dann schon.

Wie lange StAmt und OLG brauchen kann nur das StAmt abschätzen. Bei uns lagen vor fünf Jahren ca 8 Wochen zw. Abgabe aller Unterlagen und der positiven Nachricht vom Standesamt, wobei da der Jahreswechsel mit drinnen war.

Durchstöbere schon mal Deinen Bekanntenkreis, ob sich da ein beeidigter Übersetzer für Russisch drin findet, der die Unterlagen Deiner Verlobten preiswert und korrekt übersetzt.

Falls Deine Verlobte schon mal zu anderen als touristischen Gründen hier war (z.B. Aupair oder so), gibt es über sie bereits eine Ausländerakte. Die liegt dort, wo die für den Aufenthalt zust. Ausl.-beh. ist.
Man kann sich deren Telefonnummer besorgen und darum bitten, diese Akte an die ABH zu überstellen, wo ihr Euren Wohnsitz haben werdet. Damit spart man ggf. Zeit bei dem späteren Visaantrag. Der eigenen ABH kündigt man dies natürlich vorab an, damit die Wissen, warum die Akte bei ihnen einflattert.
Falls Du nicht weiß, ob und wo eine solche Akte existieren sollte, ruf einfach in Köln beim BVA-AZR an. Unter Nennung des Namens, Vornamens und Geburtsdatums sagen die einem, ob und wo ggf. eine Akte geführt wird.

Besonders kompliziert ist das Verfahren eigentlich nicht, aber es dauert halt alles recht lange. Wenn man's hinter sich hat, lacht man drüber und freut sich. Natürlich spielt dabei eine wesentliche Rolle, wie die örtlichen Behörden ticken.

Aber ich kann leider nicht sehen, wo Du lebst.

Gruß,
Zeppelin
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