jordan26 hat geschrieben:.................@manuchka hat so wieso meistens Recht. ...............
gruss fred
kleine Korrektur, nicht meistens sondern immer 8)

jordan26 hat geschrieben:.................@manuchka hat so wieso meistens Recht. ...............
gruss fred
Dass heisst fuer mich eindeutig, dass diejenigen, die erfolgreich studiert haben, egal ob Deutsch oder Architektur oder Jura oder Marxistische Weltanschauung oder was auch immer, KEINE Sprachpruefung nachweisenmuessen, weil man bei jenen davon ausgeht, dass sie integrationsbereit sind und in Deutschland die Sprache lernen koennen."Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen? (...) In diesen Fällen müssen Sie vor der Einreise nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben. (...)
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:
(...)
- Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf.
(...)

Sehr geehrter Herr [sonnenbrille] fremantle [/sonnenbrille],
das Merkblatt des BA für Migration ist in seiner Aussage so nicht mehr
aktuell und wird daher auch nicht bei der Visabeantragung/-erteilung in
der jetzigen Form berücksichtigt.
Bei der Visabeantragung zu einer geplanten Familienzusammenführung muss
auf die Beibringung eines Sprachnachweises bestanden werden.
Mit freundlichen Grüßen
-Visastelle-
