VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Ralph
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Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Ralph »

jordan26 hat geschrieben:.................@manuchka hat so wieso meistens Recht. ...............
gruss fred

kleine Korrektur, nicht meistens sondern immer 8)
Du weißt so lange nichts von einer Frau, bis du ihr vor Gericht begegnest... (Zitat: Norman Mailer, Norman Kingsley Mailer, amerikan. Schriftsteller, 1969 u. 1980 Pulitzer-Preis, 1923 - 2007)
fremantle

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von fremantle »

Auf den Konsulatsseiten wird in Bezug auf den Sprachtest fuer das Familienzusammenfuehrungsvisum auf ein Merkblatt "Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland" des Bundesamts fuer Migration und Fluechtlinge verwiesen.

In diesem Merkblatt steht doch tatsaechlich:
"Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen? (...) In diesen Fällen müssen Sie vor der Einreise nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben. (...)

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft:
(...)
- Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf.
(...)
Dass heisst fuer mich eindeutig, dass diejenigen, die erfolgreich studiert haben, egal ob Deutsch oder Architektur oder Jura oder Marxistische Weltanschauung oder was auch immer, KEINE Sprachpruefung nachweisenmuessen, weil man bei jenen davon ausgeht, dass sie integrationsbereit sind und in Deutschland die Sprache lernen koennen.

(ACHTUNG: Habe grad die fehlerhafte Linkadresse zur Petition im Eingangsposting korrigiert.)
Paulchen

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Paulchen »

ja fremantle, das verstehe ich ganz genauso! Bild
fremantle

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von fremantle »

Und grad kam die Antwort des Petersburger Konsulats auf die Frage, ob sie denn das wirklich so anwenden, wie es im von Ihnen verlinkten Merkblatt steht:
Sehr geehrter Herr [sonnenbrille] fremantle [/sonnenbrille],

das Merkblatt des BA für Migration ist in seiner Aussage so nicht mehr
aktuell und wird daher auch nicht bei der Visabeantragung/-erteilung in
der jetzigen Form berücksichtigt.
Bei der Visabeantragung zu einer geplanten Familienzusammenführung muss
auf die Beibringung eines Sprachnachweises bestanden werden.

Mit freundlichen Grüßen

-Visastelle-
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manuchka
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Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von manuchka »

Ts... also für mich macht das schon einen gewaltigen Unterschied, was jemand studiert hat. Schließlich kann ein in RUS qualifizierter Arzt z.B. nicht so ohne weiteres darauf hoffen, dass seine Qualifikation in DE anerkannt wird. Und auch ein Jurist, Bauingenieur, Lehrer wird ohne Deutschkenntnisse in DE nicht klarkommen. Und bis er die mal in ausreichendem Umfang erwirbt, liegt er seinem Ehepartner oder notfalls dem Staat auf der Tasche - denn jemand mit Hochschulabschluss wird doch bitte nicht für 400 Euro bei Edeka Leergut sortieren oder an der Kasse sitzen (selbst da braucht man essentielle Deutschkenntnisse).
Klar verstehe ich, dass man hochqualifizierte Leute eher nach DE reinlassen will als das "Mittelmaß" oder gar die "Unterschicht", aber diese Ausnahme ist doch wirklich absurd. Da geh ich mal in die Metro und kauf mir für 9000 Rubel ein Diplom, biege meinen Lebenslauf ein wenig zurecht - fertig. Kein Sprachkurs (der u.U. mehr kostet) und keine Deutschkenntnisse erforderlich. Oder ich hab sowieso schon irgendeinen Abschluss von irgendeinen XY-Institut, arbeite aber als Handyverkaufer (Verkaufsmanager heißt das ja!!!) bei Eurosetj oder als Versicherungsvertreter bei Schnee und Regen vor der dt. Botschaft. Und integriere mich automatisch in DE???

Ich finde, dass ein russisches Hochschuldiplom keine Garantie für geringen Integrationsbedarf ist. Ich möchte nicht in Frage stellen, dass es in Russland viele hochqualifizierte Leute (mit oder ohne Hochschulabschluss) gibt, und die werden sicher auch kein Problem damit haben, sich zu integrieren und ggf. auch vor der Einreise nach DE ein paar grundlegende Deutschkenntnisse zu erwerben, weil das in ihrem Interesse ist. Aber ein Diplom als Freifahrtsschein - na ich weiß nicht.

PS: Aha, das Konsulat in SPB sieht das also auch so wie ich. Allerding müsste es richtig heißen: "...muss auf DER Beibringung... bestanden werden." Wie war das mit dem Sprachnachweis? ;)
Du erntest, was du säst.
fremantle

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von fremantle »

Och Manu, Du scheinst Dich ja ganz schoen aufzuregen. Ich finde einfachen den Weg, dieses Sprachdiplom vor der Familienzusammenfuehrung zu fordern einfach nicht richtig. Gruende wurden ja schon oft diskutiert. Da hat jeder vielleicht seine Haltung gefunden. Meine Liebste kann sich auch ohne Sprachpruefung mit meinen Eltern grundsaetzlich auf Deutsch verstaendigen und ich bin mir sicher, dass sie Deutsch in Deutschland lernen wuerde, ganz abgesehen davon, dass sie hier Deutsch lernt. Aber darum geht es mir (an dieser Stelle hier) gar nicht.
Einerseits verweist die Botschaft auf dieses Mitteilungsblatt eines Deutschen Bundesamtes, andererseits schreiben sie dann, wenn man sich darauf beruft, dass das ja gar nicht gilt. Also so gehts auch nicht...
Paulchen

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Paulchen »

jaja, die Behörden agieren schon immer ziemlich selbstherrlich nach dem Motto, was interessiert uns das Geschwätz (hier wohl besser: Gekritzel) von gestern...
Im Zivilrecht gibt es sowas wie die Prospekthaftung. Da muß man sich grundsätzlich an dem festhalten lassen, was man prospektiert. Aber im Behördenverkehr kann man das natürlich glatt vergessen... Bild
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Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von manuchka »

fremantle, ich rege mich eigentlich (zumindest darüber) überhaupt nicht auf, im Gegenteil. Wenn sie Sprachkenntnisse wollen, sollen sie halt welche kriegen. Ich rege mich erst dann auf, wenn es unbedingt ein Nachweis vom Goetheinstitut sein muss. Und ich finde - wie Dietrich - auch die Inländerdiskriminierung blöd, aber das ist halt so. Von mir aus sollen sie auch Ausnahmen machen, soviel sie wollen - dann frage ich mich nur nach dem Sinn der Forderung nach dem Sprachnachweis, weil ein Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft (zum Beispiel) natürlich nicht sagt, dass ich deutsch spreche, und auch keine Gewähr dafür bietet, dass ich in DE deutsch lerne, eine qualifizierte Arbeit oder überhaupt Arbeit finde und damit geringeren Integrationsbedarf habe.

Gruß von der grummeligen Manu (ich hab Hunger, darf aber nix essen - deswegen grummelt mein Magen und ich auch).
Du erntest, was du säst.
fremantle

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von fremantle »

Ich hab mit KrisRus, der hier neben mir sitzt, den Sachverhalt vor ein paar Tagen diskutiert. Obwohl er etwas "konservativer" als ich die Angelegenheit sieht, sind wir beide eigentlich der Meinung, dass wir die Familienzusammenfuehrung ohne Sprachtest nur auf Zeit, zB ein halbes Jahr gestatten wuerden, um dann mit Ablauf der Zeit in Dtl Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Andererseits tritt dann natuerlich das Problem im Negativfall auf, die Familie wieder zu trennen. Das geht sichlich noch viel schwieeriger. Aber grundsaetzlich ist es erstmal nicht jedem mit Deutschen Verheirateten moeglich, im Ausland genug deutsch zu lernen. Slebst wenn das GI sogar Onlinekurse anbietet. Erzaehl doch mal der Frau eines nepalesischen Sozialarbeiters was vom Internet. (Ich uebertreibe und spalte Kuemmel, ich weiss - aber es geht um Demokratie und Gleichbehandlung).
Ich gebe Dir an sich recht, dass ein Diplom in Botanik nicht heisst, dass man sich gleich integriert oder auch nur dazu bereit ist. Es steht aber nun mal so im Prospekt. Es wird auch an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es ein anderer gleichwertiger Nachweis eines anderen Instituts als dem GI sein muss.
Abgesehen von der Inlaenderdiskrimienierung.

So, ich hab auch Hunger - gab kein Fruehstueck, drum muss ich jetzt mal den Kollegen gegenueber ein bisschen Initiative ergreifen....
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Dietrich
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Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Dietrich »

Ein halbes Jahr ist verdammt wenig, denn mit Krankheit, Geburt eines Kindes etc. kann viel dazwischen kommen, was einem das Erlernen innerhalb eines halben Jahres fast unmoeglich machen kann.
Ich waere fuer 2-3 Jahre und dann noch 1 Jahr "Verlaengerung" als Warnschuss. Und dann wird eben die AE nicht verlaengert bzw. in eine NE umgewandelt. Ganz einfach.

Denn die Rennerei auf's Auslaenderamt hat man fuer die Verlaengerung der AE ja soundso. Da wird eh alles moegliche ueberprueft. Dann waere das auch kein Problem.

Gibt/Gab es fuer die NE nicht soundso irgendeinen Sprachtest oder gilt das erst fuer die Einbuergerung?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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