Halte ich rechtlich für unmöglich und auch nicht für praktikabel. Spätestens wenn die Ausweisungsverfügung kommt, wird wahrscheinlich früher oder später das BVerfG sagen, dass die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt ist.Dietrich hat geschrieben:Ein halbes Jahr ist verdammt wenig, denn mit Krankheit, Geburt eines Kindes etc. kann viel dazwischen kommen, was einem das Erlernen innerhalb eines halben Jahres fast unmoeglich machen kann.
Ich waere fuer 2-3 Jahre und dann noch 1 Jahr "Verlaengerung" als Warnschuss. Und dann wird eben die AE nicht verlaengert bzw. in eine NE umgewandelt. Ganz einfach.
Und was erst die ABH damit zu tun haben werden, diejenigen zu sanktonieren, die keine Deutschkenntnisse rechtzeitig nachweisen können, zig Rechtsstreitigkeiten sind dort auch vorprogrammiert, Einspruch gegen Ausweisung, Ablehnung desselben, paar Instanzen bei den Gerichten. Sieht man ja bei anderen Ausländern, die abgeschoben werden sollen, wie dort jede rechtliche Möglichkeit genutzt wird
[/quote]Dietrich hat geschrieben: Gibt/Gab es fuer die NE nicht soundso irgendeinen Sprachtest oder gilt das erst fuer die Einbuergerung?
Ja für die NE müssen Deutschkenntnisse im Gespäch mit dem ABH Mitarbeiter nachgewiesen werden, ansonsten gibt es nur ein Jahr Verlängerung


