VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 820
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Marco »

Dietrich hat geschrieben:Ein halbes Jahr ist verdammt wenig, denn mit Krankheit, Geburt eines Kindes etc. kann viel dazwischen kommen, was einem das Erlernen innerhalb eines halben Jahres fast unmoeglich machen kann.
Ich waere fuer 2-3 Jahre und dann noch 1 Jahr "Verlaengerung" als Warnschuss. Und dann wird eben die AE nicht verlaengert bzw. in eine NE umgewandelt. Ganz einfach.
Halte ich rechtlich für unmöglich und auch nicht für praktikabel. Spätestens wenn die Ausweisungsverfügung kommt, wird wahrscheinlich früher oder später das BVerfG sagen, dass die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt ist.
Und was erst die ABH damit zu tun haben werden, diejenigen zu sanktonieren, die keine Deutschkenntnisse rechtzeitig nachweisen können, zig Rechtsstreitigkeiten sind dort auch vorprogrammiert, Einspruch gegen Ausweisung, Ablehnung desselben, paar Instanzen bei den Gerichten. Sieht man ja bei anderen Ausländern, die abgeschoben werden sollen, wie dort jede rechtliche Möglichkeit genutzt wird
Dietrich hat geschrieben: Gibt/Gab es fuer die NE nicht soundso irgendeinen Sprachtest oder gilt das erst fuer die Einbuergerung?
[/quote]
Ja für die NE müssen Deutschkenntnisse im Gespäch mit dem ABH Mitarbeiter nachgewiesen werden, ansonsten gibt es nur ein Jahr Verlängerung
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Dietrich »

Dann hat man eben bei der Einreise 2 Moeglichkeiten:

1. Man weist den Goetheschein vor und reist ein wie jetzt.

2. Man verpflichtet sich, in den ersten 2 Jahren Aufenthalt in D einen solchen Schein zu machen, oder erklaert sich damit einverstanden, dass man nach dieser Zeit das Land wieder verlassen muss. Ohne Klagemoeglichkeit.

Wobei der "Schein" auch ein (kostenloser!) Test bei zentralen Auslaenderaemtern sein kann....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
fremantle

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von fremantle »

Dietrich hat geschrieben:Dann hat man eben bei der Einreise 2 Moeglichkeiten:

1. Man weist den Goetheschein vor und reist ein wie jetzt.

2. Man verpflichtet sich, in den ersten 2 Jahren Aufenthalt in D einen solchen Schein zu machen, oder erklaert sich damit einverstanden, dass man nach dieser Zeit das Land wieder verlassen muss. Ohne Klagemoeglichkeit.

Wobei der "Schein" auch ein (kostenloser!) Test bei zentralen Auslaenderaemtern sein kann....
Dem wuerde ich mich anschliessen. Auf das Halbe jahr habe ich mich eigentlich nur in verbindung mit den "einfachen Grundkenntnissen" bezogen - einfache Saetze formulieren. In ein Formular namen und Geburtstag bzw StA eintragen, im Alltag halbwegs allein klarkommen (einkaufen, nach dem Weg fragen). Dass sollte eigentlich moeglich sein, auch wenn Hindernisse ploetzlich auftauchen. Das koennen schon einige, wenn sie sich etwas intensiver auf den naechsten Sommerurlaub vorbereiten.
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 820
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Marco »

Dietrich hat geschrieben: 2. Man verpflichtet sich, in den ersten 2 Jahren Aufenthalt in D einen solchen Schein zu machen, oder erklaert sich damit einverstanden, dass man nach dieser Zeit das Land wieder verlassen muss. Ohne Klagemoeglichkeit.
Da habe ich auch so meine Zweifel, dass das rechtlich möglich ist, damit meine ich insbesondere dass es keine Klagemöglichkeit geben soll, weil man eigentlich gegen jeden Verwaltungsakt einer Behörde vorgehen kann. Auch einen vorauseilenden Verzicht auf das Einspruchsrecht oder eine Klage gegen einen Verwaltungsakt (Ausweisungsverfügung) der noch nicht ergangen ist, halte ich auch rechtlich für problematisch.
Bephep

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Bephep »

In Deutschland werden viele Hochschuldiplome nicht anerkannt,bei Titeln muss Ru dabei stehen.

Manchmal ist es widersinnig,eine Bekannte hat hier bei einer Fachhochschule gefragt welche Vorbedingungen für ein Studium sie erfüllen muss.Antwort war, irgendein Schein vom Goethe Institut.Das sie Deutschlehrerin studiert hat spielt keine Rolle.Bei der Universität hat man den Schein nicht verlangt,dort macht sie ein Fernstudium.
Ragnar Schluchtmann

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Ragnar Schluchtmann »

Ich denke, dass man bei dem Ansatz mit dem Hochschulabschluss davon ausgegangen ist, dass der Hochschulabschluss die Kenntnis mindestens einer Fremdsprache zwingend voraussetzt. Und das diese Fremdsprache, die ja in der Regel Englisch, Franzoesisch oder Spanisch ist, die Integration zumindest erleichtert.

:( nicht immer gleich Diskrimierung vrmuten :D
Traxx

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Traxx »

Ist eigentlich noch keinem Aufgefallen, dass die URL von dieser "Pedition" alles andere als auf einem deutschen Server liegt. geht mal auf dem Menüpunkt Pedition zurück und probiert dann mal auf dem offiziellen Weg wieder die URL zu finden.
Ihr gebt da alle Eure adressen frei!

@Admin, bitte URL entfernen!
Bephep

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von Bephep »

Von dieser Seite sind schon mehrmals "gute" Petitionen veröffendlicht worden.
Ich habe auch das Gefühl der Sammlung von Adressen.
fremantle

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von fremantle »

Der Server ist ein Schottischer, weil dort wohl dieses elektronische Petitionssystem von der Edinburgher Uni entwickelt wurde. (einzusehen hier: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... sp#credits).

Der Deutsche Bundestag nutzt dieses System fuer die eigenen Petitionen und verlinkt selbst dorthin. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... erver.html
Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.
Alles ganz normal - Leute, wir sind in der EU!
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)

Beitrag von manuchka »

Das ist der offizielle Server für E-Petitionen, siehe hier: http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/#credits Kannst ja mal eine Mail an den Petitionsausschuss schicken und nachfragen. Und: Wer nicht will, braucht ja da nichts zu veröffentlichen.
Du erntest, was du säst.
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“