A1 Sprachtest notwendig ?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Hallo Zeppelin,
sorry, aber die "ausländerrechtliche Vorprüfung" hat mich gestern dann doch etwas verwirrt... :oops:
Aber ist schon klar, was du meinst.
Nun, heute habe ich die ersten Versuche unternommen, und ich kann dir sagen...so einfach, wie bei dir ...wird es ganz sicher nicht.

Zuerst mit der ABH hier in MG gesprochen - jedenfalls versucht. Aber die haben heute Publikumsverkehr, und gehen daher nicht an Telefon.
Dann in Köln beim BVA angerufen. Es können/dürfen nur 2 Personen die Auskunft darüber geben, wo genau sie gespeichert ist, und diese 2 Personen haben beide Urlaub...
Also, hab ich gegambelt, einfach angerufen, es gibt ja nur 2 Möglichkeiten.
Nr. 1 : Die Dame (sehr unfreundlich) meinte nur, das sie das NIEMALS machen, erst, wenn der Antrag über diese Person auf dem Tisch liegt, dann werden sie erst was unternehmen.
Aber (welch ein Glück) es war das falsche Amt.
Nr. 2: Die Dame schon etwas freundlicher, aber...die Akte ist hier auch nicht mehr, sondern ist im Moment in Bonn... ich solle es da einmal versuchen ...
Und die haben heute auch Publikumsverkehr... der nächste Versuch heute um 14.00 Uhr.
Somit hätte man zu deinen Postlaufzeiten ( Konsulat->BVA_>ABH1->ABH2->ABH1->BVA->Konsulat) noch ein ABH3 hinzufügen können.
Aber das mit deinem Parallel...werde ich meine Verlobte wohl nicht (oder nur sehr schlecht) überzeugen können.
Nun ja, wir werden sehen, was die Herrschaften in Bonn gleich sagen, und morgen dann weiter versuchen mit der ABH in MG Kontakt aufzunehmen.
Ich danke dir für die Tipps, die du mir gegeben hast

Gruß
Franky
Zuletzt geändert von Franky01 am 21 Jul 2008, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Hm,
auch wenn Du im ersten Anlauf nur mäßigen Erfolg hattest, bist Du ja jetzt schon mal etwas schlauer und hast eine gewisse Bestätigung über meine Aussagen zum Ablauf des bevorstehenden Verfahrens.

Und dass in der Urlaubszeit kaum mal etwas zu erreichen ist, dürfte Dir ja auch nicht neu sein.

Anhand der ablehnenden Aussage der ersten ABH, wo du angerufen hast, würde ich nunmehr alles auf ein gutes Verhältnis zu der ABH in MG setzen, bevor ich mich nach Bonn wende.

Es kann übrigens durchaus möglich sein, dass sich seit meinen Erfahrungen aus 2002/03 einiges im Verfahren der Aktenführung des AZR geändert hat. Ich bin da auch nicht mehr so ganz auf dem aktuellen Stand - schon gar nicht, wenn es um ausl. Leute geht, die schon mal 'richtig' hier gewohnt haben und wieder ausgewandert sind.

Zu letzteren Umständen werdet ihr Euch auf mögliche Fragen gefasst machen müssen. Die Antworten sollten dann aber etwas solider gestaltet sein, als in Deinem Eingangsposting. (Ist keine Kritik, aber 'SMS' und 'zoom' kommen vermutlich nicht so gut an.)
Daher empfehle ich Euch aufzuschreiben, was sich wann und unter welchen Umständen wie zwischen Euch abgespielt hat, bis ihr Euch zur Heirat entschieden habt, und natürlich auch danach.
Nützlich können da für den Zweifelsfall auch Einzelverbindungsnachweise für Telefonate, Reiseunterlagen, Fotos u.v.a.m. sein.

Auch dies bitte nicht falsch verstehen!
Aber selbst wir mussten damals sehr genau darlegen, dass keinerlei Zweifel daran besteht, dass wir ernsthaft die Gründung einer Familie beabsichtigen, und ich nicht nur einer jungen schönen Tatarin hier den Aufenthalt ermöglichen wolle.
Da waren entsprechende Aufzeichnungen recht hilfreich.

Gruß,
Zeppelin
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Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Ich danke dir für die Infos.
Nun, mir ist schon klar, das man seine Wortwahl gegenüber einer Behörde schon überdenken sollte.
Aber andererseits, ...wir sind hier im Rheinland, da sind sogar die Behörden ein wenig lockerer, was bestimmte Wortwahl angeht ... :lol:
Nein, mal im Ernst, hast schon recht ...
Erreicht habe heute gar nichts mehr, die Damen und Herren bei der ABH in Bonn und MG hatten wohl heute viel zu tun, und konnten das Telefongespräch nicht entgegen nehmen.
Morgen ist auch noch ein Tag, ich werde morgen früh hören, wie die Herrschaften hier reagieren ...

Zeppelin hat geschrieben:Aber selbst wir mussten damals sehr genau darlegen, dass keinerlei Zweifel daran besteht, dass wir ernsthaft die Gründung einer Familie beabsichtigen, und ich nicht nur einer jungen schönen Tatarin hier den Aufenthalt ermöglichen wolle.
Gegenüber welcher Behörde musstet ihr das beweisen?


Ach ja, noch etwas:
Zeppelin hat geschrieben: auch wenn Du im ersten Anlauf nur mäßigen Erfolg hattest, bist Du ja jetzt schon mal etwas schlauer und hast eine gewisse Bestätigung über meine Aussagen zum Ablauf des bevorstehenden Verfahrens.
Ich habe NIE an den Wahrheitsgehalt deiner Ausführung gezweifelt ...!!!


Wünsche noch einen schönen Abend und danke vielmals

Gruß
Frank
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Franky01 hat geschrieben:Gegenüber welcher Behörde musstet ihr das beweisen?
"Beweisen" geht in solchem Falle ja nicht. Doch wie schon geschrieben, haben wir in D geheiratet und da läuft es dann genau andersherum, als bei einer Heirat in RUS.
Stichwort "Ehefähigkeiszeugnis"(EFZ). Da RUS sowas nicht kennt/ausstellt, brauchte meine Frau eine "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" durch das hiesige Oberlandesgericht (OLG). Dieses heißt in Berlin Kammergericht (KG) und verlangte von mir eben eine Rechtfertigung unserer Eheabsicht.
Ähnlich geht es manchmal Leuten, die im Ausland heiraten. Da kommt die gleiche Prozedur dann halt über Konsulat und ABH hinter her.
Bei uns war die Hauptfrage eben der Altersunterschied, wie, wann, wo wir uns kennen gelernt hatten und bla bla bla
Ich habe NIE an den Wahrheitsgehalt deiner Ausführung gezweifelt ...!!!
Davon bin ich auch nicht ausgegangen. Vielmehr meinte ich die Verifizierung meiner nicht mehr so ganz aktuellen Kenntnisse; zumal noch in Eurem - doch sehr viel anders gelagerten - Fall.

Gruß,
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von manuchka »

Franky01 hat geschrieben:Aber aller Vorraussicht nach brauche ich kein "Ehefähigkeitszeugnis" sondern lediglich eine "Aufenthalsbescheinigung" - es muss halt der Familienstand mit "ledig" sofort ins Auge fallen.
Das Papier heißt "Meldebescheinigung", wird vom Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt des Ortes ausgestellt, in dem du wohnst, und sollte auch apostilliert werden, da es sich ja um eine (für Russland) ausländische Urkunde handelt. Dann das Ganze in Russland übersetzen und die Übersetzung notariell beglaubigen lassen - fertig. ;)
Du erntest, was du säst.
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben:Das Papier heißt "Meldebescheinigung", ...
Nein Manu,
Franky hatte schon den korrekten Begriff genannt: "Aufenthaltsbescheinigung". Manchmal wird das Papier auch als "erweiterte Meldebescheinigung" bezeichnet.

Aus einer gewöhnlichen "Meldebescheinigung" geht nicht der Familienstand hervor.

So heißt es auf der Homepage von Düsseldorf und zahlreichen anderen Städten:
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.
oder siehe auch Krefeld
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Marco »

Zeppelin hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Das Papier heißt "Meldebescheinigung", ...
Nein Manu,
Franky hatte schon den korrekten Begriff genannt: "Aufenthaltsbescheinigung". Manchmal wird das Papier auch als "erweiterte Meldebescheinigung" bezeichnet.

Aus einer gewöhnlichen "Meldebescheinigung" geht nicht der Familienstand hervor.
Da muss ich Zeppelin recht geben ;)
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Dietrich »

Also ich habe bei meiner Stadt damals einfach eine Meldebescheinigung beantragt. Und da stand der Familienstand automatisch mit drauf.

Aber das war vor mehr als 4 Jahren.... vielleicht hat sich da in der Zwischenzeit was geaendert.

Oder, weil die wussten, dass ich damit hier heiraten moechte, haben die gleich die erweiterte Version erstellt....
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von manuchka »

In Bayern heißt das Meldebescheinigung... ich dachte, das wäre überall so. Tschuldigung.
Du erntest, was du säst.
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben:In Bayern heißt das Meldebescheinigung... ich dachte, das wäre überall so. Tschuldigung.
Macht ja nichts. Selbst die Verwaltungen gebrauchen die Bezeichnungen undeutlich.
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