Franky01 hat geschrieben:...Heisst, sie wollen nicht, das ich ihnen Arbeit abnehme, um das alles zu beschleunigen
Erst müssten wir heiraten, dann FZF beantragen, und erst dann könnte man tätig werden....
Das tut mir leid für Dich.
Leider gibt es halt noch sehr oft diese Beamtenmentalität, dass man als Normalbürger einer Behörde nicht ins Handwerk pfuschen darf.
Aber was soll's. Ich gehe mal davon aus, das Eure ABH auch bei weitem nicht so überlastet ist, wie die hier in Berlin. Daher dürfte die Bearbeitung dort auch recht zügig gehen.
Hier ist bei der ABH nämlich täglich die absolute Hölle los - sowohl quantitativ als auch qualitativ (womit ich den Großteil der Kunden meine und nicht die Mitarbeiter).
Ich glaube den Stress dort kann man nur mit ganz harten Drogen aushalten oder man denkt dauernd darüber nach, sich irgendwo eine Kalaschnikov zu besorgen...
Was die Übersetzungen betrifft, halte Dich mal an die Ratschläge der anderen hier. Die kennen sich besser damit aus.
Dazu eine Frage meinerseits: Ich nehme mal an, dass die russ. Heiratsurkunde für den FZF-Antrag auch apostilliert und ins Deutsche übersetzt werden muss. Können das russische Büros machen, oder nur spezielle, die eine Anerkennung unseres Konsulats haben?
Selbst wenn man die Apostille für das Visum womöglich nicht brauchen sollte, würde ich trotzdem eine besorgen, falls man die Urkunde hier für irgend etwas braucht.
Das gilt auch für alle anderen offiziellen Dokumente, die man hier ggf. den Behörden vorlegen muss. Deren Übersetzungen müssen dann aber von einem beeidigten deutschen Dolmetscher / Übersetzer gemacht werden.
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)