A1 Sprachtest notwendig ?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Ich danke Euch für die vielen Tipps!!!
manuchka hat geschrieben:... welche Behörde in Tambov (da war es doch, oder?) dafür zuständig ist.
Ja, Tambov war richtig, Manu
Danke schön ;)

Um nochmal auf die ins russisch übersetzte Dokumente zurück zu kommen, ich habe ein gutes Reisebüro (in Bremen) gefunden. Die Frau ist selber Russin, und meinte, ihr Übersetzer würde dort drüben auch akzektiert. Es ginge auf jeden Fall schneller, als in Tambov einen Übersetzer zu suchen (der meines Wissens auch nur selten vor Ort ist)[Thema Zeit]


Neue Frage: Ich bekomme (nach der Hochzeit) von dem russischen Standesamt nur ein Original.
Und damit wäre ja dann...:
manuchka hat geschrieben:... die Übersetzung sollte man grundsätzlich am besten von einem beeidigten Übersetzer in Deutschland anfertigen lassen, denn sonst ist ja wieder ein russischer (Notariats-) Stempel auf der Urkunde und der Übersetzung, den keiner entziffern kann

hinfällig, denn meine Frau braucht ja diese Urkunde . hiesse also, sie würde sie auch für´s FZF in Russland übersetzen lassen.
Marco meinte ja, es würde gehen.

Würde es mir (für die erste Zeit) überhaupt etwas bringen, eine Kopie anfertigen zu lassen?
Was könnte ich denn überhaupt machen, bevor meine jetzige Verlobte hier ist?

Gruß
Franky
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 820
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Marco »

Franky01 hat geschrieben:Ich danke Euch für die vielen Tipps!!!

Um nochmal auf die ins russisch übersetzte Dokumente zurück zu kommen, ich habe ein gutes Reisebüro (in Bremen) gefunden. Die Frau ist selber Russin, und meinte, ihr Übersetzer würde dort drüben auch akzektiert. Es ginge auf jeden Fall schneller, als in Tambov einen Übersetzer zu suchen (der meines Wissens auch nur selten vor Ort ist)[Thema Zeit]
Da solltet ihr aber auch sicher sein, dass das Standesamt es dort auch so sieht. Und meinen und dass es tatsächlich so sein wird, ist schon ein Unterschied
Franky01 hat geschrieben: Neue Frage: Ich bekomme (nach der Hochzeit) von dem russischen Standesamt nur ein Original.
Und damit wäre ja dann...:
manuchka hat geschrieben:... die Übersetzung sollte man grundsätzlich am besten von einem beeidigten Übersetzer in Deutschland anfertigen lassen, denn sonst ist ja wieder ein russischer (Notariats-) Stempel auf der Urkunde und der Übersetzung, den keiner entziffern kann

hinfällig, denn meine Frau braucht ja diese Urkunde . hiesse also, sie würde sie auch übersetzen lassen, oder sehe ich das jetzt falsch ?
Nö, wir haben es auch so gemacht. Die ABH und die deutsche Botschaft haben das ohne Murren hingenommen. So dürfte das auch die Mehrheit der Antragsteller machen.
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Ich danke dir, Marco.
Marco hat geschrieben:Da solltet ihr aber auch sicher sein, dass das Standesamt es dort auch so sieht. Und meinen und dass es tatsächlich so sein wird, ist schon ein Unterschied
Ja, wir sind uns sicher. Diese Person hat das schon öfters gemacht, geniesst in RU wohl einen guten Ruf, und es gab nie Probleme.
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 820
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Marco »

Naja, RU ist nicht gerade Liechtenstein, aber wenn ihr euch sicher seid, will ich euch davon nicht abhalten ;)
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Marco hat geschrieben:Naja, RU ist nicht gerade Liechtenstein, aber wenn ihr euch sicher seid, will ich euch davon nicht abhalten ;)
Naja, so ganz ohne uns sicher zu sein, geschieht das auch nicht.
Ich werde meiner Freundin (sobald alles fertig ist) die Dokumente zufaxen.
Die Dame vom Standesamt (eine gute Freundin der Mutter ;) ) wirft einen Blick auf die gefaxten Dokumente, ob alles so akzeptierbar ist und diese Dokumente (dann natürlich im Orignal) ausreichen würden ...
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 820
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Marco »

Franky01 hat geschrieben: Die Dame vom Standesamt (eine gute Freundin der Mutter ;) )
Das kleine Detail hättest du erwähnen sollen, dann dürften die Papiere wohl akzeptabel sein :D
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

sorry...vergaß ich zu erwähnen ...
ich danke dir trotzdem !!!
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von manuchka »

Franky, lass für dich - und allgemein für alle Fälle - von der Heiratsurkunde (mit Apostille) beim russischen Notar eine beglaubigte Kopie machen. Das kostet fast nichts, aber du hast auch in DE ein Dokument in der Hand, von dem man notfalls in DE nochmal eine Übersetzung machen lassen könnte, und du hast einen Nachweis über die Eheschließung.

PS: Das "kleine Detail" ist in Russland von relativ großer Bedeutung :-P
Du erntest, was du säst.
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Dietrich »

Oder lass dir einfach vom Standesamt eine Kopie des Dokumentes ausstellen auf die du dir dann auch noch eine Apostille holst. Dann hat man quasi 2 Originale, falls mal in Russland UND Deutschland gleichzeitig eins gebraucht wird.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Ich danke euch für die Tipps.
Dietrich hat geschrieben:Oder lass dir einfach vom Standesamt eine Kopie des Dokumentes ausstellen auf die du dir dann auch noch eine Apostille holst. Dann hat man quasi 2 Originale, falls mal in Russland UND Deutschland gleichzeitig eins gebraucht wird.
Kann man denn (in RU) auf einer Kopie eine Apostille beantragen?
Hier geht so etwas nicht (wurde mir von der Bezirksregierung jedenfalls so berichtet)
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“