Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Zeppelin »

Sparckatze hat geschrieben:Hey Zeppelin, nehm es nicht persönlich! War nicht so gemeint!
Halte Dich/Euch aber auf dem Laufenden, was sich so ergibt. Hilft vielleicht dann anderen.
Ist schon gut. Ich hatte nur den Eindruck... Lassen wir das.

Sicher wäre es für einige andere hier sehr hilfreich, den weiteren Fortgang Deiner Bemühungen und auch das Ergebnis zu erfahren. Wie Du ja lesen konntest, bist Du nicht der einzige, den das interessiert.

Anwaltliche Beratung kann womöglich hilfreich sein. Ich würde jedoch sehr behutsam gegenüber Deiner ABH auftreten und dort nicht gleich mit einem Anwalt auf der Matte stehen.
Unsere ABH ist nämlich äußerst liberal und entgegenkommen, würde aber vermutlich sofort auf stur schalten, wenn man da nicht erst einmal vorsichtig mit der Bitte um Verständnis anfragt. Ich habe dort mit meiner Strategie schon einiges Entgegenkommen auch in ziemlich grenzwertigen Fällen bekommen - bzw. die Ausländer, in deren Interesse ich dort aktiv gewesen bin.

Aber da ist wirklich jede ABH anders. Man kann es leider nicht anders sagen, doch in diesem Bereich gilt ganz besonders die Maxime: "Wo Willy auch Wegy".


@ Glider: Ich bin mir nicht sicher, Deine letzten Ausführungen richtig verstanden zu haben. Der Deutsche Staat verneint ja keineswegs grundsätzlich die Anerkennung von Härtefällen im betroffenen Umfeld. Sonst gäbe es ja nicht explizit den 36 AufenthG (und viele andere Gesetze).

Was nun aber die Mehrstaatlichkeit (mehrfache Staatsangehörigkeit) mit Art. 6 GG zu tun haben sollte, entzieht sich meinem Verständnis. Immerhin gibt es ja das Institut der Niederlassungserlaubnis, welches problemlose Reisefreiheit ermöglicht - und eine solche hat die Frau des TO ja wohl.
Natürlich ist es eine Zumutung, die Pflegschaft für Eltern im entfernten Ausland gewährleisten zu müssen.

Und genau darin sehe ich den Ansatzpunkt, das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte als Argumentationsgrundlage heranzuziehen.

Nun käme es für deren Nachweis zunächst darauf an, mittels russischer Abstammungs- und Sterbeurkungen darzulegen, dass die Frau des TO die einzige noch verbliebene Nachkomme bzw. nahe Verwandte der alten Dame ist, die zur Leistung der erforderlichen Pflege in der Lage wäre.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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wolk0815
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von wolk0815 »

Zeppelin hat geschrieben:Nun käme es für deren Nachweis zunächst darauf an, mittels russischer Abstammungs- und Sterbeurkungen darzulegen, dass die Frau des TO die einzige noch verbliebene Nachkomme bzw. nahe Verwandte der alten Dame ist, die zur Leistung der erforderlichen Pflege in der Lage wäre.
Stelle ich mir, nur einmal von der Logik her gesehen, schwierig vor. Legt man z.B. eine ganze Mappe von Abstammungsurkunden und dazugehörige Sterbeurkunden vor, heisst das doch nicht folglich, dass es z.B. nicht doch noch eine Tochter dieser Schwiegermutter in Russland geben kann (deren Geburtsurkunde man dann eben nicht vorgelegt hat). Welches Papier sollte diesen Beweis dann schlussendlich erbringen ? Ist doch irgendwie so ein Fall von ´Alle die nicht hier sind, heben bitte die Hand !´, oder ? Oder hattest du, Zeppelin, da zufällig schon konkret etwas in Hinterkopf ?
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Zeppelin »

wolk0815 hat geschrieben:da zufällig schon konkret etwas in Hinterkopf ?
Nein. Nicht viel konkreter, als bereits geschrieben. Ich habe einfach darauf gesetzt, dass auch die russ. Personenstandsregister es ermöglichen sollten, Auskunft über die Gesamtheit von Nachkommen (zumindest in erster Linie) zu geben.
Ansonsten zähle ich auf Argumentationskraft.
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Sparckatze

Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Sparckatze »

wolk0815 hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Nun käme es für deren Nachweis zunächst darauf an, mittels russischer Abstammungs- und Sterbeurkungen darzulegen, dass die Frau des TO die einzige noch verbliebene Nachkomme bzw. nahe Verwandte der alten Dame ist, die zur Leistung der erforderlichen Pflege in der Lage wäre.
Stelle ich mir, nur einmal von der Logik her gesehen, schwierig vor. Legt man z.B. eine ganze Mappe von Abstammungsurkunden und dazugehörige Sterbeurkunden vor, heisst das doch nicht folglich, dass es z.B. nicht doch noch eine Tochter dieser Schwiegermutter in Russland geben kann (deren Geburtsurkunde man dann eben nicht vorgelegt hat). Welches Papier sollte diesen Beweis dann schlussendlich erbringen ? Ist doch irgendwie so ein Fall von ´Alle die nicht hier sind, heben bitte die Hand !´, oder ? Oder hattest du, Zeppelin, da zufällig schon konkret etwas in Hinterkopf ?
Wieder mal ein Hallo an Alle!
So einen Nachweis zu bekommen(dass man keine weiteren Verwandten mehr hat), ist scheinbar gar nicht so leicht.
Ob Konsulat, Botschaft oder bei Behörden in Russland. Jeder schüttelt nur Kopf. Aber vielleicht ist der Hinweis auf Sterbeurkunde des Vaters schon ein guter Hinweis. Das beantwortet leider nicht die Frage, ob es nicht irgendwo im weiten Russland doch noch Kinder gibt.... Ich bleibe dran.
Was die unterschiedlichen Auffassungen der Ausländerämter betrifft, kann ich nur zustimmen.
Früher, in Mecklenburg-Vorpommern war es kein Problem, dass Besuchsvisum von 3 Monaten um 2-3 Monate zu verlängern.
In Niedersachsen war und ist das nicht möglich. Ob von der Landesregierung, der Bezirksregierung oder direkt vom Ausländeramt... überall dieselbe Antwort Der Besucher muss erst ausreisen und kann dann im Jahr nochmals für 3 Monate wiederkommen.
Zeppelin
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Zeppelin »

Sparckatze hat geschrieben:Was die unterschiedlichen Auffassungen der Ausländerämter betrifft, kann ich nur zustimmen.
Früher, in Mecklenburg-Vorpommern war es kein Problem, dass Besuchsvisum von 3 Monaten um 2-3 Monate zu verlängern.
In Niedersachsen war und ist das nicht möglich. Ob von der Landesregierung, der Bezirksregierung oder direkt vom Ausländeramt... überall dieselbe Antwort Der Besucher muss erst ausreisen und kann dann im Jahr nochmals für 3 Monate wiederkommen.
Im "Prinzip" entspricht das ja auch dem AufenhG. Nur weiß ich auch, dass es durchaus Ermessensspielräume gibt, die von Bundesland zu Bundesland, von RP zu RP und von AHB zu ABH ganz unterschiedlich ausgeschöpft / wahrgenommen werden.
Z.B. ist Hamburg als besonders restriktiv verrufen, wo hingegen MC-Pomm, Berlin und - man höre und staune - München(!) sehr großzügig in humanitären Fällen sind.
Da würde ich schon mal eine Ummeldung in Erwägung ziehen. Zumindest fände ich es unter den gg. Umständen als legitim.

Richtig bleibt natürlich, dass es kaum eine Nachweismöglichkeit in der von mir gemeinten Form gibt. Aber den Versuch wäre es mir wert.
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Andy »

Wir standen vor ca. 10 Jahren vor einer aehnlichen Situation. Schwiegermutter konnte wegen juedischer Vorfahren nach Deutschland, Oma aber nicht. Die war naemlich "nur" mit einem Russen juedischer Abstammung verheiratet, der inzwischen verstorben war. Also kein Recht auf AE in Deutschland. Haertefallregelung haetten wir laut ABH aber eventuell durchbekommen. ABER: bei vollstaendiger Kostenuebernahmegarantie . Die oben genannte Summe von 400 Euro fuer eine Versicherung ist nicht realistisch. Die Kosten waren astronomisch und fuer uns nicht erbringbar. Und in Deutschland gilt inzwischen folgendes: wenn ein Auslaender ins Krankenhaus eingeliefert wird gilt VORKASSE! Wir haben dann eine gute Loesung in Russland bei einer Pflegefamilie gefunden. Dort hat sich Oma recht wohl gefuehlt und wurde gut gepflegt bis zu ihrem seligen Ableben.
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Kultgrieche
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Kultgrieche »

Sparckatze hat geschrieben:Hatte verschiedene KV-en/Makler etc. angeschrieben. Einer hat sich gemeldet und ist wohl auch fündig geworden.
Angeblich hat er eine KV gefunden, für ca. 400 EUR/Monat bei 700 EUR Selbstbeteiligung im Jahr. (Sicher nur Grundsicherung)
Voraussetzunmg: Bestätigung durch einen dt. Arzt, dass die zu versichernde Person einen dem Alter gemäßen Gesundheitszustand hat.
Sparckatze, sobald meine Elternzeit nächste Woche abläuft, rechne ich mal den Spass bei meinem Arbeitgeber, der R+V-Versicherung, selber durch, aber 400 EUR kannst du knicken, das ist unseriös hoch n. Kumpel von mir, 35 Jahre alt, zahlt knapp 200 EUR im monat in die private KV und bildet Altersrückstellungen. Prognostizierter Beitrag für ihn, wenn er 55 ist INKL. (!!!) Altersrückstellungen: mind. 600 EUR.
Und die Oma aus Russland, alt und gebrechlich und ohne jeglichen Kapitalstock, soll 400 EUR im Monat kosten? Nie im Leben. Ich sage es nochmal: Vergiss das Unterfangen mit der Schwiegermami aus Russland, das wird Dir finanziell das Genick brechen. Schicke lieber Geld nach Russland, das ist billiger und realistischer.
Habe auch Schwiegereltern in Russland, Ehefrau ist hier. Tja, irgendwann werden die auch alt undgebrechlich sein, aber wir leben hier. Und nach Deutschland hole ich sie definitiv nicht, weil ich mir das finanziell nicht leisten kann. Und nach Russland ziehe ich nicht, da habe ich nichts verloren.
Unter dem Strich kann man da nur sagen: So ist das Leben. Schwiegereltern in RUS, Frau in D - das ist leider der Preis, der gezahlt wird, wenn man eine RUS-D-internationale Ehe schließt.
"Eines der zentralen Probleme heutzutage ist, dass die Politik so eine Schande ist. Gute Menschen gehen nicht in die Politik." (Donald Trump)
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Sparckatze »

Kultgrieche hat geschrieben:[...] Unter dem Strich kann man da nur sagen: So ist das Leben. Schwiegereltern in RUS, Frau in D - das ist leider der Preis, der gezahlt wird, wenn man eine RUS-D-internationale Ehe schließt.
Danke für Deine realistische Einschätzung.
Grosse Hoffnung habe ich auch nicht. Schaun wir mal ...
Allen ein schönes Wochenende!!!
Zuletzt geändert von Zejtnot am 01 Nov 2008, 07:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Kultgrieche »

Habe mal im Tarifrechner der R+V nachgeschaut: Deine alte Schwiegermama hat - speziell bei R+V - keine Chance auf Annahme in der privaten KV, da schon zu alt.
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Re: Alte Schwiegermutter nach Deutschland; Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Sparckatze »

Kultgrieche hat geschrieben:Habe mal im Tarifrechner der R+V nachgeschaut: Deine alte Schwiegermama hat - speziell bei R+V - keine Chance auf Annahme in der privaten KV, da schon zu alt.
Danke für die Mühe.
"Mein" Versicherungsvertreter hat sich auch bisher noch nicht wieder gemeldet. Vielleicht hat er Urlaub....
Die Hoffnung stirbt zuletzt...
Schönes Wochenende!
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