Mensch Wolk!wolk0815 hat geschrieben:Darf man fragen laut welcher verständlichen Textstelle im Abkommen denn Variante 1 doch korrekt durch das Abkommen abgedeckt bzw. warum ist die Variante 2 nicht falsch vom Konsulatsmitarbeiter laut Abkommen beantwortet ist ? Hoffe nun endlich hier durchzublicken. Dachte ich Dummerchen doch immer, dass der Personenkreis der in Artikel 5, 1b) in den Genuss eines Multivisums kommen bzw der laut Artikel 6 3a) von den Antragsbearbeitungsgebühren befreit ist. erst einmal durch den vorangegangenen Artikel 3, vor allem hier Punkt e) eingeschränkt ist. Asche auf mein Haupt, dass ich so einen klaren Text bisher nicht richtig interpretieren konnte.herlit hat geschrieben:Ich habe mich aus persönlichen und beruflichen Gründen mit dem genannten Abkommen hinreichend informieren müssen. Es bringt nichts, in den ausnahmsweise verständlichen Text einen anderen Inhalt zu interpretieren. Über Dinge, von denen man nichts versteht, sollte man sich besser nicht äußern.
Nicht "interpretieren"! Verstehen! Du interpretierst viel zu viel.... Artikel 5, 6, 3 Punkt 1b, 3a.... Alles Quatsch....


