Das russische Konsulat in Berlin

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Dietrich
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

wolk0815 hat geschrieben:
herlit hat geschrieben:Ich habe mich aus persönlichen und beruflichen Gründen mit dem genannten Abkommen hinreichend informieren müssen. Es bringt nichts, in den ausnahmsweise verständlichen Text einen anderen Inhalt zu interpretieren. Über Dinge, von denen man nichts versteht, sollte man sich besser nicht äußern.
Darf man fragen laut welcher verständlichen Textstelle im Abkommen denn Variante 1 doch korrekt durch das Abkommen abgedeckt bzw. warum ist die Variante 2 nicht falsch vom Konsulatsmitarbeiter laut Abkommen beantwortet ist ? Hoffe nun endlich hier durchzublicken. Dachte ich Dummerchen doch immer, dass der Personenkreis der in Artikel 5, 1b) in den Genuss eines Multivisums kommen bzw der laut Artikel 6 3a) von den Antragsbearbeitungsgebühren befreit ist. erst einmal durch den vorangegangenen Artikel 3, vor allem hier Punkt e) eingeschränkt ist. Asche auf mein Haupt, dass ich so einen klaren Text bisher nicht richtig interpretieren konnte.
Mensch Wolk!
Nicht "interpretieren"! Verstehen! Du interpretierst viel zu viel.... Artikel 5, 6, 3 Punkt 1b, 3a.... Alles Quatsch....
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Zejtnot
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Zejtnot »

Auf Bitte von herlit, kopiere ich seine private Nachricht an mich hier stellvertretend für ihn:
herlit als PN hat geschrieben:Mit diesem Abkommen muss ich mich leider beschäftigen seit dem es in Kraft ist (1.6.2007) und mich immer wieder neu hochschaukeln. Aus aktuellem Anlass gab ich deshalb meinen "Senf" im Forum. Ich darf Dich um etwas Verständnis für meine nicht böse gemeinte Reaktion auf Deine Antwort bitten.
Aus meiner Sicht ist dieses Abkommen ausnahmsweise allgemeinverständlich verfasst. So ist dort u.a. verständlich erklärt, welcher Personenkreis von dieser Antragsbearbeitungsgebühr befreit ist. Der zuständige Mitarbeiter des Berliner Konsulats besteht auf Zahlung der Gebühr, unabhängig davon, welcher Nationalität die Partner angehören und wo sie leben (Russland oder Deutschland). Im konkreten Beispiel wird die Zahlung damit begründet, der Ehemann in Russland sei kein EU-Mitglied (wie geistreich). Im umgekehrten Fall - nämlich in meinem - wird gesagt, ich sei doch kein Russe. Beide Behauptungen sind richtig, berechtigen jedoch keinesfalls eine Gebühr zu verlangen! Folglich ist der Antragsteller, egal ob Deutscher oder Russe, immer der Benachteiligte.
Lieber Zejtnot, führe Dir doch bitte dieses Abkommen zu Gemüte und dann diskutieren wir weiter. Einverstanden? Ich hoffe, in diesen Tagen das deutsche Fernsehen dafür zu interessieren, dann sehen wir weiter. Bis dahin wird wohl der Unfreundliche am Schalter 2 weiter kassieren. Mit freundlichen Grüßen aus Moskau herlit
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wolk0815
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von wolk0815 »

Also eine Antwort auf meine vorherige Fragen hätten wir also nicht. Bleibt also nur die Variante (und das ist dann nicht gegen dich, herlit, gerichtet, sondern ausschliesslich gegen den ´Held´ im Konsulat): "Das ist so, weil ich das so sehe. Verstehe nicht warum die Leute das nicht kapieren. Ist doch so einfach wie mit der roten bzw. grünen Ampel. Auch ganz einfach. Leuchtet sie Rot dürfen rote Autos fahren, leuchtet sie Grün dürfen die grünen Autos fahren. Ich hatte da mit meinem grünen Auto noch nie ein Problem, aber alle anderen verstehen das System einfach nicht."
Ich hoffe, in diesen Tagen das deutsche Fernsehen dafür zu interessieren, dann sehen wir weiter
Auch wenn man sich bei so etwas meist keine Hoffnungen machen sollte, wäre es schön, wenn´s klappen sollte. Dann auch vielleicht gleich die Inländerdiskriminierung dieses Abkommens mit einfliessen lassen.
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Dietrich
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

Schon witzig, dass er Zejtnot die PM schickt.....

Also dann darf ich nochmal aus dem anderen Thread (den Zejtnot verlinkt hatte) den Beitrag von Wolk zitieren:
Wolk0815 hat geschrieben: Tja.. ja das Thema hatten wir schon. Der Haken ist und bleibt leider Artikel 3 in dem definiert wird:
3e) "rechtmäßig wohnhafte Personen" sind:
− für die Russische Föderation Bürger der Europäischen Union, die eine Genehmigung
zum zeitweiligen Aufenthalt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für einen Stu-
dienaufenthalt oder für einen Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit für die Russische
Föderation mit einer Geltungsdauer von mehr als 90 Tagen haben;
− für die Europäische Union ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, der auf-
grund gemeinschaftsrechtlicher oder innerstaatlicher Bestimmungen berechtigt ist oder
die Erlaubnis erhält, sich mehr als 90 Tage im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzu-
halten.

in 4 (j) steht dann (man beachte das beim Teil ´Bürgern´ die Reihenfolge EU-RF, beim Gebiet dann RF-EU genannt ist):
j) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Groß-
eltern und Enkelkinder –, die Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige der Rus-
sischen Föderation besuchen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation oder eines Mit-
gliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind:
− ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers;
Also die in Artikel 4 genannten " Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige der Russischen Föderation [...] die auf dem Gebiet der Russischen Föderation oder eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind" sind in Artikel 3 leider genauso definiert, wie es von mir Anfangs dieses Threads behauptet wurde.

Leider ist das Abkommen eben NICHT so leicht verstaendlich, wie es fuer dich auf den ersten Blick (und scheinbar ja auch bei genauerem Hinschauen) aussehen mag.
Der russische Schalterbeamte mag zwar nicht nett sein, das Abkommen scheint er aber besser zu kennen....
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wolk0815
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von wolk0815 »

Dietrich hat geschrieben:Der russische Schalterbeamte mag zwar nicht nett sein, das Abkommen scheint er aber besser zu kennen....
Warum verweigert er dann aber dem Sohn (=Kind) eines Vaters welcher ja wohl rechtmässig als EU-Bürger auf dem Territorium der RF lebt (davon gehe ich bei der Wortwahl, dass er dort lebt, aus), das kostenfreie Visum ?

Artikel 6
3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Groß-
eltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der
Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitglied-
staates rechtmäßig wohnhaft sind;
==> Sohn ist "Kind" eines Vaters, welcher (nach Artikel 3) Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der
Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;
(man beachte dich richtige Paarung EU-Bürger&russisches Gebiet - und vergebe mir die durch das 1:1 Zitieren unkorrekt gewordene Grammatik.
Wo ist also nun hier noch der Haken ?
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Glider
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Glider »

Es ist in der Tat unerfreulich, was sich hier abspielt. Wahrscheinlich kann man das nur mit semantischer Akrobatik oder aber Verbalneurotik erklären.
Denn dass dieses gefeierte Abkommen eben nur russischen Staatsbürgern, die in der EU leben und ihre Familienangehörigen einladen wollen helfen soll, bzw. EU-Bürgern, die in der RF leben, ist ja schon eine Lachnummer.
Vielleicht ist es ja auch ein Lehrstück darüber, wie sich auch Diplomaten an der Nase herum führen lassen können, oder schlimmer wie das einfache Volk für dumm verkauft werden soll.
Andererseits: was nützt das ganze Lamento?
Wir bewegen uns hier in einem Bereich der weitestgehend ohnehin nicht einer gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt. Somit bleibt einem nur mit den Zähnen zu knirschen. Weiss Gott: Ich würde liebend gern immer wieder ohne dieses Tra-ra zu meiner russischen Verwandtschaft fahren. Einfach so und ohne Visum. Was hatte ich mich vor Jahren gefreut, als mal über einen entsprechenden Vorstoss hierzu in der Duma berichtet wurde! Vergiss es einfach!

Bürokraten zu ändern ist so unmöglich, wie dem Vieh Englisch beizubringen.

Ach so: Mich wundert nichts mehr.
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Dietrich
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

Also wenn der deutsche Vater in Russland mit Vid na Shitelstvo lebt... dann sollte er das machen koennen. Aber nur dann.

Z.B.:
Ich habe mich erkundigt, ob ich z.B. meine Mutter einladen kann....:

JA: Weil ich in Russland einen Vid na Shitelstvo habe, also nach den Worten des Abkommens ein "rechtmaessig wohnhaftender" bin ;-)
ABER: Mit der Beantragung ist fuer mich hier in Russland ein ziemlicher Buerokratischer Aufwand verbunden UND des Visum kann nur ein Einmaliges Visum (fuer 3 Wochen oder so) sein.
ALSO: Habe ich mich entschlossen, dies nicht zu tun.

Ich weiss nicht, warum das Abkommen nur fuer diesen Kreis von Leuten erstellt wurde. Wahrscheinlich war irgendjemand dagegen, dass ploetzlich die eigenen Staatsbuerger ihre Verwandten aus dem anderen Staat einladen.
Irgendeinen Grund wird es schon haben...
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von herlit »

Von einer Ausnahme abgesehen, scheint die Mehrzahl hier meiner Meinung zuzustimmen. In dem Abkommen geht es eben nicht NUR um Russen, die in einem EU-Staat leben und auch nicht NUR um Europäer, die in Russland leben! Zum Glück, denn dann hätte man sich solch Abkommen ersparen können. Es geht um Bürger, die rechtmäßig (!) in dem einen oder anderen Staat leben. Recht hat doch Glider. Dem eingeschüchterten Bürger, der am Schalter 2 in Berlin geduldig wartet bis seine Nummer aufgerufen wird ( zweisprachig - welch Leistung ), wagt es nicht, dem Unfreundlichen zu widersprechen oder mit ihm zu diskutieren. Entdeckt er einen kleinen Fehler im Antrag -sei es ein falsches Datum o.ä.- wird ein neuer Antrag verlangt und sofort die nächste Nummer aufgerufen. Der Abgewiesene darf dann, nachdem er den Antrag neu ausgefüllt hat, sich eine neue Nummer geben lassen und auf den Aufruf warten. Ich behaupte nochmals: In diesem Abkommen ist eindeutig geregelt, welcher Personenkreis von der Gebühr befreit ist. Es gibt weitere Tatsachen, die beweisen, dass das Konsulat in Berlin widerrechtlich kassiert. Trotz allem Ernst finde ich das Beispiel von wolke0815 lustig. Ich werde weiter informieren, sobald es Neues gibt.
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von Dietrich »

herlit hat geschrieben:Von einer Ausnahme abgesehen, scheint die Mehrzahl hier meiner Meinung zuzustimmen.
Und warum postet dann hier nur die Minderheit?
herlit hat geschrieben:In dem Abkommen geht es eben nicht NUR um Russen, die in einem EU-Staat leben und auch nicht NUR um Europäer, die in Russland leben! Zum Glück, denn dann hätte man sich solch Abkommen ersparen können.
O.K. dann lass mich das Abkommen mal umformulieren:
3e) "rechtmaessige Menschen" im Rahmen dieses Abkommens sind Menschen mit schwarzer Hautfarbe.

4j) Enge Verwandte von rechtmaessigen Menschen kriegen umsonst Schokolade.
Wuerdest du dich als Sohn eines Weissen jetzt auf Schokolade freuen???
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wolk0815
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Re: Das russische Konsulat in Berlin

Beitrag von wolk0815 »

Dietrich hat geschrieben:Also wenn der deutsche Vater in Russland mit Vid na Shitelstvo lebt... dann sollte er das machen koennen. Aber nur dann.
Also ich muss sagen subjektiv hört sich das für mich mehr danach an, dass man dann in der Beziehung eine Privateinladung - über das OVIR - machen zu dürfen, einem russischen Staatsbürger gleich gestellt wird. Ich meine hier das Verfahren, das es auch schon ohne das Abkommen gab und immer noch gibt (jedoch ohne Möglichkeit auf Kostenbefreiung und längerfristige Visa).
War auf der Suche nach der russ. Fassung des Abkommens, um zu sehen wie da die Wortwahl aussieht, aber ein Vid ist definitiv nicht die einzig mögliche Variante den Teil mit
e) "rechtmäßig wohnhafte Personen" sind:
− für die Russische Föderation Bürger der Europäischen Union, die eine Genehmigung zum zeitweiligen Aufenthalt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für einen Studienaufenthalt oder für einen Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit für die Russische Föderation mit einer Geltungsdauer von mehr als 90 Tagen haben;
zu erfüllen.
Zurück zum Bsp. Hat der Vater also zB ein Arbeitsvisum, so ist er eine "rechtmäßig wohnhafte Personen"

Und ich werde hier übrigens nicht ruhen, die Meinung zu vertreten, dass der Konsulatsmitarbeiter eben nicht in Variante 1 und 2 Recht hat, bis man mir das mit Artikeln und Absätzen des Abkommens verdeutlicht wurde. ;)
Denn seit wann hat ein Beamter gleich welcher Nationalität Kraft eigener Erklärung wirklich Recht ? (die praktischen Auswirkungen bzw Ablehnungen seinen mal dahingestellt) :roll: :roll:
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