Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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tarikb

Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von tarikb »

So noch einmal ich :) Meine Freundin hat bei der deutschen Botschaft angefragt was sie bei der Visaart für einen Intensiv Sprachkurs in Deutschland eintragen soll? Zurück kam nur ein PDF von ihrer Webseite :( !!

Könnt ihr mir sagen was sie da angeben soll (mindestens 3 Monate mit der Möglichkeit es dann zu verlängern)??

Grüsse
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manuchka
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Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von manuchka »

Die Einladung muss - meine ich - in dem Fall von der Sprachschule oder Bildungseinrichtung kommen, das Visum wird für den Zeitraum ausgestellt, die der Sprachkurs dauert (der Einladezeitraum muss auch in der Einladung stehen). Die Visa-Art muss man nicht explizit in keinen Antrag reinschreiben, aber es gibt - wenn es nicht konkret ein Studien-Visum ist - meiner Meinung nach keine Möglichkeit, das Visum mal einfach so zu verlängern. Das wissen andere aber u.U. genauer oder besser als ich.
Du erntest, was du säst.
Zeppelin
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Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben:Die Einladung muss - meine ich - in dem Fall von der Sprachschule oder Bildungseinrichtung kommen, das Visum wird für den Zeitraum ausgestellt, die der Sprachkurs dauert (der Einladezeitraum muss auch in der Einladung stehen). Die Visa-Art muss man nicht explizit in keinen Antrag reinschreiben, aber es gibt - wenn es nicht konkret ein Studien-Visum ist - meiner Meinung nach keine Möglichkeit, das Visum mal einfach so zu verlängern. Das wissen andere aber u.U. genauer oder besser als ich.
Völlig richtig Manu! Siehe § 16 Abs. 5 AufenthG

Verfahrenstechnisch läuft das dann meines Wissens wie auch bei allen anderen AE. Also man bekommt zuerst ein Visum vom Konsulat für die Einreise und geht damit dann hier zur ABH und lässt sich dort die AE ausstellen.
Die Art des Visums ergibt sich halt aus der Angabe des Reisezwecks.
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Paulchen

Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von Paulchen »

Jo. So lief das bei meiner Frau auch.

Die Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis sollte man bei der Ausländerbhörde übrigens schnell machen, wenn man im Schengenraum herumreisen will. Das Sprachvisum ist nämlich nur ein nationales Visum und berechtigt nicht zum reisen, die AE hingegen schon.
Zeppelin
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Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von Zeppelin »

Paulchen hat geschrieben:Die Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis sollte man bei der Ausländerbhörde übrigens schnell machen, ...
Und da es mit Terminen bei der ABH schwierig aussieht, sollte man so früh wie möglich folgenden Link nutzen:
http://www.berlin.de/labo/auslaender/di ... reinb.html
um zumindest eine FB zu bekommen.
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tarikb

Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von tarikb »

OK, aber sie bekommt ja nicht einfach mal so eine AE nach Ablauf der 3 Monate, oder ? Ich meine wir sind (noch) nicht verheiratet und sie macht lediglich erst einmal einen Sprachkurs mit der Aussicht den dann zu verlängern!
Zeppelin
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Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von Zeppelin »

tarikb hat geschrieben:OK, aber sie bekommt ja nicht einfach mal so eine AE nach Ablauf der 3 Monate, oder ? Ich meine wir sind (noch) nicht verheiratet und sie macht lediglich erst einmal einen Sprachkurs mit der Aussicht den dann zu verlängern!
Ich kann durchaus lesen. Warum habe ich wohl oben den Link auf den § 16 Abs. 5 AufenthG gelegt? Den solltest Du mal anklicken. Denn das steht, wie das läuft.
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tarikb

Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von tarikb »

Ja habe ich gesehen, ist nur für Laien etwas unverständlich:(

Danke und Gruss
Zeppelin
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Re: Bestes Visa für Intensiv Sprachkurs?

Beitrag von Zeppelin »

tarikb hat geschrieben:Ja habe ich gesehen, ist nur für Laien etwas unverständlich:(
Schon gut.
Ich stecke vielleicht schon zu lange in der Materie der Aufenthaltsrechts und dachte auch, das gerade dieser § noch zu den verständlichsten in dem Gesetz gehört.

Na egal. Wir bemühen uns hier ja auch darum, solche Dinge etwas zu erläutern.

Gruß zurück
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