Könnt ihr mir sagen was sie da angeben soll (mindestens 3 Monate mit der Möglichkeit es dann zu verlängern)??
Grüsse

Völlig richtig Manu! Siehe § 16 Abs. 5 AufenthGmanuchka hat geschrieben:Die Einladung muss - meine ich - in dem Fall von der Sprachschule oder Bildungseinrichtung kommen, das Visum wird für den Zeitraum ausgestellt, die der Sprachkurs dauert (der Einladezeitraum muss auch in der Einladung stehen). Die Visa-Art muss man nicht explizit in keinen Antrag reinschreiben, aber es gibt - wenn es nicht konkret ein Studien-Visum ist - meiner Meinung nach keine Möglichkeit, das Visum mal einfach so zu verlängern. Das wissen andere aber u.U. genauer oder besser als ich.

Und da es mit Terminen bei der ABH schwierig aussieht, sollte man so früh wie möglich folgenden Link nutzen:Paulchen hat geschrieben:Die Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis sollte man bei der Ausländerbhörde übrigens schnell machen, ...

Ich kann durchaus lesen. Warum habe ich wohl oben den Link auf den § 16 Abs. 5 AufenthG gelegt? Den solltest Du mal anklicken. Denn das steht, wie das läuft.tarikb hat geschrieben:OK, aber sie bekommt ja nicht einfach mal so eine AE nach Ablauf der 3 Monate, oder ? Ich meine wir sind (noch) nicht verheiratet und sie macht lediglich erst einmal einen Sprachkurs mit der Aussicht den dann zu verlängern!

Schon gut.tarikb hat geschrieben:Ja habe ich gesehen, ist nur für Laien etwas unverständlich:(