Frage 1: (wichtig!)
für ein Heiratsvisum nach Deutschalnd benötigt man unter anderem:
Jetzt waren meine Eltern (weil ich kein Einkommen habe) bei der Auslandsbehörde und haben eine Bescheinigung für 25 € bekommen dass sie Bürgen. (Das die Eltern das übernehmen ist auch ok meinte die Botschaft in Moskau).eine schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Verlobten, dass er die bis
zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG
übernimmt. Die Unterschrift des Verlobten muss beglaubigt sein oder es muss eine
Passkopie des Verlobten beiliegen
Aber soweit ich weiß ist auf diesem Formular garkeine Unterschrift drauf - oder ist das alles längst von dem Auslandsamt beglaubigt und genügt dieses Formular?
Muss eine Passkopie dabei liegen? Dann von meinen Eltern oder von mir? Oder ist das alles schon in dem Bürgschaftsformular enthalten.
(Sorry aber will alles richtig machen ;-))
Frage 2:
Jetzt nochmal eine allgemeine Frage:
Ich lese immer dass es auf das Heiratsvisum keinen Anspruch gibt. M.E. könnte sich doch aber ein Anspruch aus Art 12 EGMK ergeben:
Da die Konvention in D mit dem Rang von bundesrecht gilt (Art 25 GG) wären deutsche Behörden daran gebunden, auch die Botschaft.§ Art.12 EMRK - Recht auf Eheschließung
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Die EMRK ist auch in Russland gültig. Aber betroffen sind bei einer Versagung des Visums ja beide Verlobten, darum könnten wohl auch beide Klagen. (Vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.)
Ein Eingriff in Art 12 liegt vor bei
Frenz, Handbuch Europarecht,Band 4, S. 467.etwa bei Ausweisungen, Auslieferungen oder Einreiseverboten, wenn der Partner
in einem anderen Staat lebt.
Irgendwie ganz interessant..
Naja, wichtig ist mir aber vor allem die erste Frage, damit ich die richtige Bürgschaftserklärung habe!!!
Grüße

