Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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CSB_Wolf
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von CSB_Wolf »

Marco hat geschrieben:Moin!
Es kann ja auch sein, dass eine Scheinehe vermutet wird und die sich deswegen so stur anstellen.
Könnte schon sein, aber dann sollte die Botschaft gezwungen sein dies auch den antragstellern im Detail mitzuteilen und zwar beiden Ehepartner. Es ist doch schon paradox, dass ein Ehemann gegenüber der Botschaft in seiner Handlung bei einem solchen Fall eingeschränkt ist und ohne Vollmacht rein gar nichts machen kann. Bei einer solchen Angelegenheit würde ich persönlich sofort einen Rechtsanwalt einschalten, der aufs Ausländerrecht spezialisiert ist :roll:

Gruss
wolf
Magdeburg-Moskva
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Marco hat geschrieben:Moin!

Es kann ja auch sein, dass eine Scheinehe vermutet wird und die sich deswegen so stur anstellen.
Woran wird eigentlich eine Scheinehe festgemacht? Gibt es dafür Kriterien?

Und widerum... Es gibt Eheleute, die in getrennten Zimmern schlafen - weil der eine schnarcht oder weil sie aus unterschiedlichen Gründen zu unterschiedlichen Zeiten zu Bett gehen / aufstehen. Und das ist bei weitem keine Scheinehe...
Marco
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Marco »

Es kommt darauf an, ob sie eine echte eheliche Lebensgemeinschaft bilden
wikipedia hat geschrieben: so kommt es im Verwaltungsprozess (etwa wenn die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, die die Behörde wegen der Scheinehe abgelehnt hat) darauf an, ob die Eheleute zum Zeitpunkt der Entscheidung eine (echte) eheliche Lebensgemeinschaft bilden. Diese geltende Rechtslage berücksichtigt daher die Möglichkeit, dass die Partner trotz einer ursprünglichen Scheinehe später wirklich zueinander finden. Andererseits lädt sie die Eheleute dazu ein, insbesondere während der Dauer des Verwaltungsprozesses ein ganz besonders stimmiges Bild einer ehelichen Lebensgemeinschaft abzuliefern, um selbst dann, wenn die Scheinehe ursprünglich feststand, das Gericht von einer nunmehr erfolgten Sinneswandlung hin zu einer „echten“ Ehe zu überzeugen. Dies kann dadurch erfolgen, dass dem Gericht möglichst viele Kriterien präsentiert werden, die für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen. Solche Kriterien sind z. B. gemeinsame Freunde, die häusliche Lebensgemeinschaft, gemeinsame Unternehmungen und Reisen, die Ausschließlichkeit der Beziehung, Familienplanung, Beistand und Fürsorge, Rücksichtnahme und Mitarbeit.

Da derartige Indizien einfach zu behaupten oder normalerweise leicht zu beschaffen sind und im Verwaltungsprozess in rauhen Mengen vorgetragen werden, sind die Verwaltungsgerichte gehalten, sie besonders kritisch zu würdigen. Die emotionale Beziehung der Partner zueinander und ihr gemeinsames Sexualleben spielen für die Einordnung einer Ehe dagegen keine Rolle. Sie gehören zur Intimsphäre, die auch von Behörden und Gerichten zu respektieren ist. Insbesondere können die Partner auch vereinbaren, keine sexuellen Kontakte miteinander haben zu wollen, ohne dass dadurch der grundgesetzliche Schutz entfiele.
Eine andere Vermutung der Botschaft könnte sein, dass sie das Visum zur Familienzusammenführung umgehen will.
Aber wie dem auch sei,eine gerade geschlossenen Ehe, in der die Partner immer noch getrennt leben, wirkt schlicht und einfach merkwürdig, denn normalerweise wollen/sollten sie ja zusammen leben.
Aber das ist alles Spekulation. Was Handfestes gibt es erst, wenn nach Remonstration die Begründung vorliegt
Nikolaus
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Nikolaus »

Marco hat geschrieben: Aber wie dem auch sei,eine gerade geschlossenen Ehe, in der die Partner immer noch getrennt leben, wirkt schlicht und einfach merkwürdig, denn normalerweise wollen/sollten sie ja zusammen leben.
Bemerkenswertes Statement.
Fuehle mich sofort richtig "merkwuerdig". :) Wir haben naemlich auch nach unserer Heirat noch fast ein halbes Jahr aus beruflichen Gruenden getrennt gelebt und uns nicht oefter als eine Woche im Monat gesehen.
Damals waren offenbar noch voellig anders urteilende Menschen im Konsulat, die uns unsere Merkwuerdigkeit nicht mal spueren liessen.
Aber die Zeiten aendern sich...
Irgendwie scheint es auch in D ein paar Hunderttausend oder mehr merkwuerdige Leute zu geben, die voellig unbegreiflicherweise nur Wochenendehen fuehren (koennen)...
Maddiazz

Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Maddiazz »

Hallo ihr Netten!

Gestern haben wir uns erst mal um unsere Flitterwochen gekümmert. Da der Kuba-Flug von München mit Air France über Paris ging, sie somit Schengenraum betreten hätte und ein Visum notwendig war, haben wir ihren leider nicht umbuchbaren Flug storniert und für sie ein Ticket Moskau-Paris-Havanna gekauft. Waren jetzt locker mal 1000 Euro Mehrkosten, aber wir haben unsere Flitterwochen gerettet, das war uns sehr sehr wichtig. Wir treffen uns somit diesen Freitag in Paris.
Ja ja, die Stadt der Liebe. Hat schon eine gewisse Komik, nur könnte ich mir romantischere Orte als das internationale Terminal am Flughafen Charles de Gaulle vorstellen...


Jetzt erstmal herzlichen Dank für die Vielzahl an Antworten, hat mich ziemlich inspiriert.

Mein Plan sieht vor, einen Brief an die Botschaft zu schreiben. Darin schildere ich unsere Geschichte, mit Auflistung unserer Reisen und Kopien der zahlreichen Visa und Einreisestempel. Schon um den Verdacht der Scheinehe auszuräumen. Es mag schon sein, dass ein Grund der Ablehnung mit fehlender und nicht allzu ausführlicher Information zusammenhängt. Allerdings – ohne Heirat hätte sie vermutlich ein einjähriges Visum erhalten, immerhin war sie in den vergangenen sieben Jahren achtmal im Schengenraum, hat zudem länger in Thessaloniki studiert. Deshalb waren wir sicher, sie erhält einen positiven Bescheid.
Jedenfalls, ich werde ich in meinem Brief sehr genau unsere Beweggründe für ein Dauervisum darlegen. Verbunden mit der Bitte um ein persönliches Gespräch bei der Konsularabteilung, am besten mit uns beiden. Dies sollte eigentlich fruchten.

Wenn nicht, werde ich mich, wie vorgeschlagen, an das Auswärtige Amt sowie meine Bundestagsabgeordnete, Frau Renate Schmidt, wenden. Immerhin war sie mal Bundesfamilienministerin...

Aber mal abgesehn von unseren Möglichkeiten, doch noch ein Visum für sie zu bekommen: es wiegt viel schwerer, dass meine Liebste doch etwas die Leidenschaft verloren hat, überhaupt nach Deutschland zu kommen. Sie ist eine stolze Russin, mit starker familiärer Bindung und einer Arbeit, die sie ausfüllt. Und ganz allgemein ist es eben nicht so, dass jeder davon träumt, sich im goldenen Westen niederzulassen. Zumal man in Russland und anderen Länderen auch gut leben kann, viele ihr Land lieben und es nur verlassen wollen, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn man sich dann ungerecht behandelt fühlt, kühlen die (sowieso zunächst mal abstrakten) Gefühle für ein anderes Land schnell ab.
Marco
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Marco »

Nikolaus hat geschrieben: Bemerkenswertes Statement.
Fuehle mich sofort richtig "merkwuerdig". :) Wir haben naemlich auch nach unserer Heirat noch fast ein halbes Jahr aus beruflichen Gruenden getrennt gelebt und uns nicht oefter als eine Woche im Monat gesehen.
Damals waren offenbar noch voellig anders urteilende Menschen im Konsulat, die uns unsere Merkwuerdigkeit nicht mal spueren liessen.
Aber die Zeiten aendern sich...
Die gibt es mit Sicherheit und sicherlich gibt es auch Visa für solche Partner.
Bloß der große Knackpunkt ist, was die Frau von Maddiazz dem Konsulat erzählt hat bzw. dort gefragt wurde. Das hat er leider nicht so ausführlich beschrieben.
Wenn dem Konsulatsmitarbeiter der Antrag nach dem Motto (flapsig formuliert) " Ich bin Ehefrau eines Deutschen und ich brauch ein Besuchsvisum (Maddiazz spricht vom Touristenvisum???), um meinen Ehemann besuchen zu können" vorliegt ohne die Hintergründe zu erläutern dann ist es kein Wunder, dass es abgelehnt wird, da bei diesen Aufenthaltsgeschichten ja auf die echte eheliche Lebensgemeinschaft und nicht auf eine reine formale Ehe abgestellt wird. Genauso kann es als einer der vielen Versuche gewertet werden, das umständliche FZV-Verfahren zu umgehen Aber wie gesagt, ich befinde mich hier im Bereich der Spekulation,da Madiazz noch paar Infos liefern müsste.

Für die Hundertausend rein deutsche Ehen spielt der Begriff "echte eheliche Lebensgemeinschaft" für eine Wochendehe keine Rolle, da sie nicht von den Aufenthaltsgesetzen abhängig sind. ;)
Zuletzt geändert von Marco am 24 Mär 2009, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
Marco
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Marco »

Maddiazz hat geschrieben:Jetzt erstmal herzlichen Dank für die Vielzahl an Antworten, hat mich ziemlich inspiriert.

Mein Plan sieht vor, einen Brief an die Botschaft zu schreiben. Darin schildere ich unsere Geschichte, mit Auflistung unserer Reisen und Kopien der zahlreichen Visa und Einreisestempel. Schon um den Verdacht der Scheinehe auszuräumen. Es mag schon sein, dass ein Grund der Ablehnung mit fehlender und nicht allzu ausführlicher Information zusammenhängt. Allerdings – ohne Heirat hätte sie vermutlich ein einjähriges Visum erhalten, immerhin war sie in den vergangenen sieben Jahren achtmal im Schengenraum, hat zudem länger in Thessaloniki studiert. Deshalb waren wir sicher, sie erhält einen positiven Bescheid.
Jedenfalls, ich werde ich in meinem Brief sehr genau unsere Beweggründe für ein Dauervisum darlegen. Verbunden mit der Bitte um ein persönliches Gespräch bei der Konsularabteilung, am besten mit uns beiden. Dies sollte eigentlich fruchten.

Wenn nicht, werde ich mich, wie vorgeschlagen, an das Auswärtige Amt sowie meine Bundestagsabgeordnete, Frau Renate Schmidt, wenden. Immerhin war sie mal Bundesfamilienministerin...
Erstmal würde ich nachfragen, wieso das Visum abgelehnt wurde
Wenn wegen Scheinehe, dann würde ich so vorgehen wie von dir beschrieben
Wenn wegen Umgehung des Familienzusammenführungsvisums, dann würde ich einfach das Familienzusammenführungsvisums von deiner Frau beantragen lassen und schon hat sie eine AE für D und ihr habt keine Probleme mehr
Maddiazz hat geschrieben: Aber mal abgesehn von unseren Möglichkeiten, doch noch ein Visum für sie zu bekommen: es wiegt viel schwerer, dass meine Liebste doch etwas die Leidenschaft verloren hat, überhaupt nach Deutschland zu kommen. Sie ist eine stolze Russin, mit starker familiärer Bindung und einer Arbeit, die sie ausfüllt. Und ganz allgemein ist es eben nicht so, dass jeder davon träumt, sich im goldenen Westen niederzulassen. Zumal man in Russland und anderen Länderen auch gut leben kann, viele ihr Land lieben und es nur verlassen wollen, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn man sich dann ungerecht behandelt fühlt, kühlen die (sowieso zunächst mal abstrakten) Gefühle für ein anderes Land schnell ab.
Dann solltest du ihr mal vor Augen führen, wie Russland das in einem solchen Fall handhabt. Was ein deutscher Ehepartner alles über sich ergehen lassen muß, um nur eine Aufenthaltsberechtigung und Arbeitsgenehmigung in RU zu bekommen, dagegen ist D ein Milchbubi. Einjahresvisa für Ehepartner stellt Russland schon gar nicht aus.
Insbesondere ist ja wie du schon andeutest die Schuld auch bei euch zu suchen, da ihr evtl. nichtz alle Infos gegeben habt.
Du solltest ihr dabei auch erklären (falls Scheinehe der Ablehnungsgrund ist), dass D eben mit solchen Scheinehen zu kämpfen hat, da ja der Status des Ehepartners nach 3 Jahren ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht verleiht, man sofort einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hat und nach 8 Jahren Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hat.
Da wird dann natürlich bei solchen Visa genauer geprüft
Zuletzt geändert von Marco am 24 Mär 2009, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
Nikolaus
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Nikolaus »

Marco hat geschrieben: Für die Hundertausend rein deutsche Ehen spielt der Begriff "echte eheliche Lebensgemeinschaft" für eine Wochendehe keine Rolle, da sie nicht von den Aufenthaltsgesetzen abhängig sind. ;)
Gluecklicherweise nicht! Denn merkwuerdig sind doch auch diese Ehen. :) Sollen diese merkwuerdigen Leute doch mal nachweisen, dass es keine Scheinehen sind, sicherlich wollen die dem deutschen Staat doch nur Steuern vorenthalten und keine "echte eheliche Lebensgemeinschaft" fuehren... :)
Nikolaus
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Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Nikolaus »

Marco hat geschrieben: Wenn wegen Umgehung des Familienzusammenführungsvisums, dann würde ich einfach das Familienzusammenführungsvisums von deiner Frau beantragen lassen und schon hat sie eine AE für D und ihr habt keine Probleme mehr
Nur, wenn sie auch einen Sprachnachweis haette... Wenn nicht, wie anzunehmen ist, da die Kommunikation auf Englisch erfolgt, vergehen gerade mal so 1-3 oder mehr Monate... Na und geschieden sollte sie natuerlich auch nicht sein, und kein Kind aus frueherer Ehe, und und und ...
Marco hat geschrieben: Dann solltest du ihr mal vor Augen führen, wie Russland das in einem solchen Fall handhabt. Was ein deutscher Ehepartner alles über sich ergehen lassen muß, um nur eine Aufenthaltsberechtigung und Arbeitsgenehmigung in RU zu bekommen, dagegen ist D ein Milchbubi.
Richtig ist zweifellos, dass man in dieser Richtung ueberhaupt kein privates Jahresvisum fuer Ehepartner bekommen kann. Aber recht einfach ein entsprechendes Businessvisum.

Wer hat eigentlich die Beweispflicht beim "Verdacht auf Scheinehe". Ich nehme an, in unserem "scheinheiligem" Rechtsstaat, muss der Beschuldigte nachweisen, dass er keine "Scheinehe" fuehrt. :D
Maddiazz

Re: Deutsche Botschaft Moskau - eiskalt abserviert

Beitrag von Maddiazz »

Hallo!

Ich hab gestern und heute insgesamt viermal versucht, bei der deutschen Botschaft einen zuständigen Beamten an den Apparat zu bekommen. Dreimal wurde ich sofort auf eine Bandansage umgeleitet. Beim vierten Versuch, bei dem ich freundlich-bestimmt von vornherein betonte, keine Bandansage hören zu wollen, sondern einen zuständigen deutschen Beamten der Visastelle sprechen muss, wurde mir mitgeteilt, dass diesem Wunsch in keinem Falle stattgegeben wird, dass dies Vorschrift sei und ich bzw. meine Ehefrau schriftlich Widerspruch einlegen soll usw.

Wahre Bürgernähe....
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