Probleme mit Hochzeit in DEU

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Zeppelin
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Zeppelin »

Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ich meine, die Bürgermeister dürfen sich gerade in die Arbeit der Standesämter gar nicht so sehr einmischen. Die Fachaufsicht hat m. E. eindeutig das Regierungspräsidium. Außerdem hat der Bürgermeister idR ja gar nicht die Kenntnisse, um einfach mal so etwas anzuweisen. So sind die Standesbeamten auch noch gesondert vereidigt, führen in Sachsen-Anhalt ein Landessiegel (anders als der Bürgermeister, bzw.die Meldebehörde). Bei uns im Osten sind die Fachaufsichten für die Standesämter meistens bei den Apostille-Stemplern angesiedelt...
Hallo M.-M.
im Prinzip ist schon richtig, was Du scheibst.
Allerdings sind die Gemeinden die Vollzugsbehörden des PStG, welches ja selbst ein Bundesgesetz ist. Dem ist auch ziemlich schnurz, was für eine Verwaltungsorganisation sich die Länder sonst noch so leisten.
Doch ich hatte ja nicht ohne Grund in meinen vorigen Beiträgen zur Sache darauf hingewiesen, das die Standesämter weitestgehend autonom sind.

Etwas verklausuliert geht das aus § 51 i.V.m. anderen allg. Bestimmungen des Gesetzes hervor: http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz.

Ich will da auch nicht weiter fachsimpeln. Oberste Kommunalbehörde ist nun einmal der Bürgermeister, danach kommen je nach Bundesland LR bzw. RP und dann die Innenministerien; wobei auch richtig ist, dass die Landgerichte die eigentliche Aufsicht führen.

Und so ganz nebenbei: So ziemlich jedes Bürgermeisteramt hat auch eine qualifizierte Rechtsabteilung zur Seite, die ihn bei fehlender Fachkompetenz beraten würde.

Wie auch immer. Ich empfehle, zunächst erst einmal den moderaten Weg wählen.

Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
m1009

Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von m1009 »

Uwe hat geschrieben:Ein Standesbeamter, der mit der Materie schon mal zu tun hatte, muss wissen, dass es in Russland keine Ledigkeitsbescheinigung gibt.
Es gibt aber so etwas Aehnliches. Standesamt Falkensee wollte eine Bestaetigung, das meine Frau ledig ist. Bekommen haben wir die Bestaetigung (Formblatt) , auf der unter anderen steht, das man ledig ist, jedenfalls.
Marco
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Marco »

Oder einfach ein anderes Standesamt nehmen
Uwe
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Uwe »

m1009 hat geschrieben:Es gibt aber so etwas Aehnliches. Standesamt Falkensee wollte eine Bestaetigung, das meine Frau ledig ist. Bekommen haben wir die Bestaetigung (Formblatt) , auf der unter anderen steht, das man ledig ist, jedenfalls.
Da habt Ihr aber Glück gehabt und der Standesbeamte hatte keine Ahnung. Normalerweise verlangen die doch für alles eine Apostille. Das geht bei diesen Formblättern aus alten Beständen aber nicht.

Ledigkeitsbescheinigung - Information Generalkonsulat Nowosibirsk
Obwohl es im russischen Recht keine Grundlage für die Ausstellung von Ledigkeitsbescheinigungen gibt, werden solche oftmals von den hiesigen Standesämtern ausgestellt. Apostillen werden darauf aber nicht erteilt, da es sich nicht um öffentliche Urkunden handelt. Der sicherste Nachweis des Familienstandes wird in Rußland durch standesamtliche Eintragungen im Inlandspaß (oder das Fehlen eines solchen) erbracht. Ist eine Heirat im Ausland geplant, so kann durch die zuständige russische Paßbehörde, auf der Grundlage des russischen Inlandspasses, ein Vermerk über den Familienstand im Reisepaß angebracht werden. Zum Nachweis über den Personenstand des russischen Ehepartners kann auch eine Ehefähigkeitsbescheinigung einer russischen Auslandsvertretung dienen,
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
Hannes
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Hannes »

Uwe hat geschrieben:Ein Standesbeamter, der mit der Materie schon mal zu tun hatte, muss wissen, dass es in Russland keine Ledigkeitsbescheinigung gibt.
Sollten wissen, bei uns wollte, nicht nur das Standesamt, sonder das OLG Frankfurt, auch die Ledigkeitsbescheinigung haben! Ich dachte mir es ist ein Test, dass man sich mit der Materie auskennt. :D
Ich schickte ihnen dann auch das Zitat, (siehe Uwe) von der Seite des Konsulates in Novosibirsk. Ich merkte dann noch an, dass der fehlende Eintrag im Pass, die Scheidungsurkunde, und die eidesstadtliche Erklärung, genug Nachweiss sein müsste! Dann ging es auch sehr schnell, das wir die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses " bekommen haben. :lol:
Uwe
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Uwe »

Hannes,
so ähnlich war es bei uns auch. Das OLG verlangte, dass der Reisepass einen Eintrag hat, dass der Inlandspass keinen Eintrag hat. Das wurde in Russland handschriftlich gemacht und damit war es gut.
Die Standesbeamtin war sehr fit und erklärte mir auch warum das so ist. Der Inlandspass entspricht in etwa unserem Personalausweis und ist daher in Deutschland kein gültiger Ausweis. Nur der Auslandspass würde diese Bedingung erfüllen und daher musste er diesen Eintrag haben.
Ansonsten war das OLG super und die Befreiung war nach einer Woche da.
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Magdeburg-Moskva
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Zeppelin hat geschrieben:
Und so ganz nebenbei: So ziemlich jedes Bürgermeisteramt hat auch eine qualifizierte Rechtsabteilung zur Seite, die ihn bei fehlender Fachkompetenz beraten würde.
Hoffen wir es, bsd. für kleinere Gemeinden, Flecken, bzw. Verwaltungsgemeinschaften. In der Regel fragen die mit einem bestimmten Land unerfahreneren Standesämter bei den mit einem bestimmten Land erfahreneren Standesämtern an.
Zeppelin hat geschrieben:Wie auch immer. Ich empfehle, zunächst erst einmal den moderaten Weg wählen.
Z.
Wo darf ich das unterschreiben?!
m1009

Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von m1009 »

@uwe

da haben wir uns wohl falsch verstanden.

das standesamt falkensee (deutschland) wollte eine ledigkeitsbescheinigung meiner frau.

meine frau ist zu ihrem standesamt (prioksky raion, nizhny novgorod) gegangen, hat dort ohne propleme eine solche spravka bekommen, uebersetzen lassen, notarielle beglaubigung, gut war.

ich hab das schon mehrfach hier im forum geschrieben, immer wieder lese ich dann, das eine solche ledigkeitsbescheinigung in russland nicht existiert.

es scheint also ein sonderformular ala N.Novgorod zu sein 8)
Uwe
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Uwe »

Nein,
wir haben uns schon richtig verstanden.

Nur ist Russland ein großes Land und es gibt da ab und zu Dinge , die es eigentlich nicht geben darf.
So die Ledigkeitsbescheinigung für Deine Frau. Der Notar hat dann nur den/die Übersetzer/Übersetzerin beglaubigt und der deutsche Standesbeamte hat nichts gemerkt..

Ich sagte ja. Da haste Glück gehabt.
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
Tommy

Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Tommy »

Hallo hier ist der Thomas,

ich äußere mich hier mal als Standesbeamter.

Es ist so, dass die Freundin von Oliver die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Daher ist es notwendig, dass sie sowohl nach dem deutschen als auch nach dem russischen Recht ihre Ehefähigkeit nachweisen muss (nicht kann oder sollte, sondern muss).

Dazu muss sie ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis aus Russland vorlegen. Damit würde ihr der Staat der Russischen Föderation bescheinigen, dass sie auch nach russischem Recht den Oliver heiraten darf. Da es dieses Zeugnis nicht gibt, bzw. in Deutschland nicht anerkannt wird, muss beim Oberlandesgericht eine sogenannte Befreiung von der Beibringung dieses Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden. Dafür muss sie laut Aussage des OLG folgendes vorlegen:

1.eine Geburtsurkunde
2.eine Ledigkeits/Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige konsularische Vertretung
3.UND eine eigene eidesstattliche Versicherung über den Famlienstand (wird beim Standesamt aufgenommen, daher kein Thema).

Das Problem liegt bei Punkt 2. Mir ist schon klar, dass die konsularische Vertretung unsere Doppelstaatler nicht gerade mag, aber wir brauchen irgendeinen Nachweis, dass entweder dort keine Bescheinigung erstellt wird, ihr doch eine Bescheinigung ausgestellt wird, oder in ihrem Auslandspaß ein Vermerk über die Ledigkeit ihrerseits vorliegt. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit sich an die Heimatbehörde zu wenden oder die russische Staatsangehörigkeit abzulegen. Das dies in den paar Wochen nicht zu schaffen ist, ist wohl klar.

Wir als Standesbeamte haben das Problem, dass wir nicht einfach auf Zuruf der Eheschließung zustimmen können, zumal eine Prüfung durch das zuständige OLG sicherlich nicht mit einem positiven Ergebnis enden würde. Und dann würden man wieder am Anfang stehen.

Man sollte schon bedenken, dass es um den "Kopf" des Standesbeamten dreht. Denn letzlich unterschreiben wir dafür, dass man heiraten darf.

Was sich der Standesbeamte vorwerfen lassen muss, ist dass er zur Auskunft die doppelte Staatsangehörigkeit eventuell nicht erkannt hat.

@wolk0815

die russische Staatsangehörigkeit endet nicht automatisch mit Abgabe des Passes. Sonst wäre es ein leichtes für die Freundin von Oliver, diese abzulegen und man hätte das Problem nicht.

@zeppelin

Der Bürgermeister hat in sofern die Weisungsbefugnis, dass er mir sagen darf, wann ich zu arbeiten habe. Fachlich unterstehen wir nur dem Personenstandsrichter.

Ich hoff mal, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel gebracht habe.

Thomas
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