Hallo M.-M.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ich meine, die Bürgermeister dürfen sich gerade in die Arbeit der Standesämter gar nicht so sehr einmischen. Die Fachaufsicht hat m. E. eindeutig das Regierungspräsidium. Außerdem hat der Bürgermeister idR ja gar nicht die Kenntnisse, um einfach mal so etwas anzuweisen. So sind die Standesbeamten auch noch gesondert vereidigt, führen in Sachsen-Anhalt ein Landessiegel (anders als der Bürgermeister, bzw.die Meldebehörde). Bei uns im Osten sind die Fachaufsichten für die Standesämter meistens bei den Apostille-Stemplern angesiedelt...
im Prinzip ist schon richtig, was Du scheibst.
Allerdings sind die Gemeinden die Vollzugsbehörden des PStG, welches ja selbst ein Bundesgesetz ist. Dem ist auch ziemlich schnurz, was für eine Verwaltungsorganisation sich die Länder sonst noch so leisten.
Doch ich hatte ja nicht ohne Grund in meinen vorigen Beiträgen zur Sache darauf hingewiesen, das die Standesämter weitestgehend autonom sind.
Etwas verklausuliert geht das aus § 51 i.V.m. anderen allg. Bestimmungen des Gesetzes hervor: http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz.
Ich will da auch nicht weiter fachsimpeln. Oberste Kommunalbehörde ist nun einmal der Bürgermeister, danach kommen je nach Bundesland LR bzw. RP und dann die Innenministerien; wobei auch richtig ist, dass die Landgerichte die eigentliche Aufsicht führen.
Und so ganz nebenbei: So ziemlich jedes Bürgermeisteramt hat auch eine qualifizierte Rechtsabteilung zur Seite, die ihn bei fehlender Fachkompetenz beraten würde.
Wie auch immer. Ich empfehle, zunächst erst einmal den moderaten Weg wählen.
Z.

