Nikolaus hat geschrieben:... Man sollte jedoch aber auch nicht, die (teilweise recht veralteten) Erfahrungen und Meinungen von einigen Forumsmitgliedern ueber die Meinung eines spezialisierten Auslaenderanwalts und die relativ frische Entscheidung des zitierten Oberverwaltungsgerichts stellen.
Klar: Du glaubst wohl, wir schreiben hier nur über unsere "(teilweise recht veralteten)" Erfahrungen.
Lass mal: Ich war nicht nur selbst lange bei i4a aktiv, sondern habe auch schon eine ganze Menge Paare bei der Frage zur FZF beraten und betreut und kenne mich insbesondere recht gut mit den Verwaltungsverfahren aus.
Und ich neige dazu, mich nicht auf einen langen und vermutlich sehr teuren Rechtsstreit einzulassen, wenn ich auch einfacher bekommen kann, was ich will.
M.a.W. Warum mit dem Kopf durch die Wand, wenn die Türe weit offen steht?
Man muss doch einfach ganz klar sagen, dass es keinerlei Hinweise darauf gibt, dt.-russ. Ehepaaren den Aufenthalt in D systematisch zu erschweren.
Es gibt nur in seltenen Einzelfällen Probleme und da zeigt sich dann meistens, dass die behauptete 'ach so reine' weiße Weste durchaus den einen oder anderen Fleck hat.
Aber was soll's: Wer notorisch kein Vertrauen in das dt. Rechtssystem hat, den wird man kaum eines Besseren belehren können. (Ich will das auch gar nicht.)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)